Alternativantrag zu Drs. 22-2611: Frohmestraße – Umgestaltung bürgernah und zukunftsorientiert jetzt umsetzen
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 9.10.1
Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 11. Dezember 2025 (Drs.-Nr. 22-1676) wurde die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gebeten zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung im entsprechenden Abschnitt der Frohmestraße zwischen Wählingsallee und Oldesloer Straße umsetzbar wäre. Zugleich wurde die Bezirksamtsleitung gebeten, das
Ergebnis dieser Prüfung sowie eine abschließende Beschlussfassung der Bezirksversammlung über die weiterzuverfolgende Variante abzuwarten. Die BVM hat die Prüfung einer
Einbahnstraßenregelung für den betreffenden Abschnitt der Frohmestraße inzwischen abgeschlossen und das Ergebnis über eine Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben.
Demnach ist eine Einbahnstraßenregelung in diesem Abschnitt grundsätzlich anordnungsfähig. Sie spricht sich dennoch für eine Tempo-30 Regelung mit Radschutzstreifen aus. Begründet wird dies mit Qualitätseinschränkungen für Busbenutzer und eine negative Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Busverkehrs.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die (nicht belegte) wirtschaftliche
Verschlechterung eines einzelnen (durch die FHH mitfinanzieren) Unternehmens betont wird, ohne die wirtschaftlichen Interessen von Gewerbetreibenden in der Frohmestraße zu berücksichtigen.
Bei der Abwägung der Interessenlagen bei der dringend notwendigen Neugestaltung der
Frohmestraße werden die durch Anwohner und Gewerbetreibende geäußerten Interessen und Notwendigkeiten vollkommen außen vorgelassen. Diese hatten sich mit großer Mehrheit dafür eingesetzt, dass eine Vergrößerung der nutzbaren Verkehrsfläche die Möglichkeit bietet, das Stadtteilzentrum langfristig aufzuwerten und die Lebensqualität zu erhöhen. Gerade die
Situation der Gewerbetreibenden hat sich wegen der engen Verkehrsführung zunehmend
negativ entwickelt, was zu hohem Leerstand bzw. den Ersatz durch für Laufkundschaft
unattraktive Nischen-Geschäfte oder Einrichtungen wie Kindergärten führte.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass ein regulärer Verkehrsfluss auf der Frohmestraße nicht gewährleistet werden kann, wenn zusätzliche Radfahrstreifen ausgewiesen werden. Schon jetzt ist ein Busbegegnungsverkehr dort risikolos nicht möglich, was dazu führt, dass eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ohnehin tagsüber nicht erreicht werden kann.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Andreas Stonus, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
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