Fragen zur Rodigallee (bez. Drs. 21-7397) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7779)
Letzte Beratung: 18.01.2024 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
a) Was sagt das über den Zustand der Demokratie aus?
Die BVM antwortet nur zu inhaltsgebundenen Fragestellungen.
b) Wo ist der Bedarf am Rückbau der Rodigallee von 4 auf 2 Fahrtstreifen?
Der Streckenzug Jüthornstraße – Rodigallee zwischen Bovestraße und Öjendorfer Damm ist seit längerem in schlechtem Zustand und wird aus diesem Grund in der Liste der erforderlichen EMS-Maßnahmen geführt. Die Asphaltoberfläche ist geprägt durch Netzrisse und starke Unebenheiten, die durch Spurrinnen und provisorische Ausbesserungen erzeugt wurden.
Die Fuß- und Radverkehrsanlagen sind unterdimensioniert, nicht barrierefrei ausgebaut und teilweise in einem sehr schlechten Zustand, sodass diese nicht verkehrssicher sind. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse bestehen Konfliktpunkte für Fahrgäste, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an den Bushaltestellen, die im Bestand ebenfalls unterdimensioniert und nicht barrierefrei sind.
Seitens der BVM wurde der Straßenzug als geeignetes Projekt für Veränderungen vorhandener Straßenquerschnitte von Hauptverkehrsstraßen im Hinblick auf die Förderung des Busverkehrs, des Radverkehrs und der Steigerung der Aufenthaltsqualität identifiziert. Der Ausbau dieses Straßenzugs, dient damit den Zielen der angestrebten Mobilitätswende und somit den Zielen des Arbeitsprogramms des Senats.
Ziele der Planung sind die Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Straße zu erhalten bzw. zu verbessern, den Fahrkomfort zu erhöhen und die betriebliche Unterhaltung zu reduzieren. Durch die Herstellung eines Bussonderstreifens und den Ausbau der Haltestellen wird der öffentliche Nahverkehr verbessert und gefördert. Darüber hinaus soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen erhöht werden. Die derzeitige Führung der Fußgänger:innen und Radfahrer:innen in untermaßigen Nebenflächen wird aufgehoben und in regelkonforme Führungen geändert. Dadurch und durch die Vervollständigung der Allee wird die Aufenthaltsqualität des Straßenzuges deutlich verbessert.
c) Wie wollen Sie den Anteil des MIV am Modal Split von 40 auf 20% halbieren? Wie?
Selbst wenn irgendwann weniger, ganz wenig, am wenigsten Autos fahren. Sie wollen über eine Deindustrialisierung Klimaschutz betreiben. Das ist im wahrsten Sinne Politik aus der Steinzeit. Stumpfes Zurückbauen von Infrastruktur lehnen wir ab.
Das Mobilitätsverhalten der Hamburgerinnen und Hamburger hat sich verändert. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV, hierzu zählen Fahrende oder Mitfahrende) ist von 39 Prozent im Jahr 2008 auf 36 Prozent im Jahr 2017 zu 32 Prozent im Jahr 2022 gesunken. Dieser Rückgang zeigt sich nicht nur beim Anteil der Wege, sondern besonders deutlich auch in der Verkehrsleistung. 2022 ist die Verkehrsleistung, also die täglich im MIV zurückgelegte Wegstrecke, gegenüber 2017 um 29 Prozent gesunken, von 32 Mio. auf 23 Mio. Personenkilometer pro Tag. Zum Vergleich: Zwischen 2008 und 2017 ist die MIV-Verkehrsleistung noch um 17 Prozent angestiegen.
Der Anteil Öffentlicher Verkehrsmittel ist zwischen 2017 und 2022 von 22 auf 24 Prozent gestiegen. Der Anteil des Fahrrads als Hauptverkehrsmittel ist sogar von 15 auf 22 Prozent aller Wege angestiegen. Den steigenden Verkehrsmengen im Umweltverbund müssen bedarfsgerechte Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt werden, um ein weiteres Wachstum sowie sichere und attraktive Mobilität für alle Nutzergruppen zu ermöglichen.
Um trotz steigender Bevölkerungszahlen in Hamburg und der Metropolregion die Klima- und Mobilitätsziele zu erreichen, braucht es eine Mobilitätsstrategie. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Menschen in der wachsenden Metropolregion entsprechend ihrer Bedürfnisse mobil sein können, ohne dabei die Klima- und Umweltziele zu konterkarieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Metropolregion gestärkt wird. Mit der Drucksache „Strategie Mobilitätswende“ (bürgerschaftliche Drs. 22/13670), welche am 28. November 2023 vom Senat beschlossen wurde, ist ein Handlungskonzept für die Mobilität in Hamburg vorgelegt, das aufzeigt, welche Schritte erforderlich sind, um die Mobilitätswende in Hamburg umzusetzen und die für das Zieljahr 2030 gesteckten Ziele zu erreichen. Die Strategie Mobilitätswende baut auf einem umfangreichen und ambitionierten Handlungsprogramm auf, das den Umweltverbund weiter stärkt (z. B. durch den ÖPNV-Ausbau im Sinne der Strategie Hamburg-Takt, durch den Ausbau und die Kapazitätserweiterung der Schieneninfrastruktur in und um Hamburg sowie durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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