22-2611

Frohmestraße – Umgestaltung jetzt umsetzen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 9.11

Sachverhalt

Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 11. Dezember 2025 (Drs.-Nr. 22-1676) wurde die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gebeten zu prüfen, ob eine Einbahnstraßen­regelung im entsprechenden Abschnitt der Frohmestraße zwischen Wählingsallee und Oldesloer Straße umsetzbar wäre. Zugleich wurde die Bezirksamtsleitung gebeten, das Ergeb­nis dieser Prüfung sowie eine abschließende Beschlussfassung der Bezirksversammlung über die weiterzuverfolgende Variante abzuwarten.

Die BVM hat die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung für den betreffenden Abschnitt der Frohmestraße inzwischen abgeschlossen und das Ergebnis über eine Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben. Demnach ist eine Einbahnstraßenregelung in diesem Abschnitt nicht umsetz­bar.

Angesichts des ablehnenden Prüfergebnisses zur Einbahnstraße und der Tatsache, dass das Vorhaben im RISE-Fördergebiet endlich vorangebracht werden muss, ist nunmehr Klarheit über die weiterzuverfolgende Planungsvariante herzustellen. Hierbei wird sich für eine Tempo-30-Regelung mit Radschutzstreifen ausgesprochen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. die Planungen für den Umbau der Frohmestraße im Abschnitt zwischen Wählingsallee und Oldesloer Straße auf Grundlage einer Tempo-30-Regelung mit Radschutzstreifen weiterzuführen,
  2. den Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) regelmäßig über den Planungsfortschritt zu unterrichten.

Ali Mir Agha, Annika Pfeifer, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion

Nadine Regling-Armi, Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.10.2026
Ö 9.11
Lokalisation Beta
Frohmestraße Wählingsallee Oldesloer Straße

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