Frohmestraße – Umgestaltung jetzt umsetzen
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Ö 9.11
Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 11. Dezember 2025 (Drs.-Nr. 22-1676) wurde die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gebeten zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung im entsprechenden Abschnitt der Frohmestraße zwischen Wählingsallee und Oldesloer Straße umsetzbar wäre. Zugleich wurde die Bezirksamtsleitung gebeten, das Ergebnis dieser Prüfung sowie eine abschließende Beschlussfassung der Bezirksversammlung über die weiterzuverfolgende Variante abzuwarten.
Die BVM hat die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung für den betreffenden Abschnitt der Frohmestraße inzwischen abgeschlossen und das Ergebnis über eine Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben. Demnach ist eine Einbahnstraßenregelung in diesem Abschnitt nicht umsetzbar.
Angesichts des ablehnenden Prüfergebnisses zur Einbahnstraße und der Tatsache, dass das Vorhaben im RISE-Fördergebiet endlich vorangebracht werden muss, ist nunmehr Klarheit über die weiterzuverfolgende Planungsvariante herzustellen. Hierbei wird sich für eine Tempo-30-Regelung mit Radschutzstreifen ausgesprochen.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Ali Mir Agha, Annika Pfeifer, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion
Nadine Regling-Armi, Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion
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