Alternativantrag zu Drs. 21-1807: Vom Altonaer Pilotprojekt lernen: Voraussetzungen zur Schaffung von E-Scooter-Abstellflächen evaluieren
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. Nr. |
Ergebnis |
AM |
06.02.2021 |
5.6 |
Mehrheitlich angenommen |
In der Sternschanze in Altona dürfen E-Scooter nicht mehr überall abgestellt werden. Statt-dessen weist ihnen das Bezirksamt Altona in einem Pilotprojekt vier feste Abstellflächen zu. Außerhalb dieser Flächen dürfen die Geräte künftig nicht mehr in der Schanze abgestellt werden. Mit dem Pilotprojekt sollen vor allem Konflikte auf den Gehwegen entschärft werden. Daher dürfen Nutzerinnen und Nutzer sie nur noch auf vier markierten Flächen am Anfang des Viertels abstellen: am Schulterblatt, in der Schanzenstraße, am neuen Pferdemarkt und an der U-Bahnstation Sternschanze. Wer dies ignoriert, bei dem oder der läuft die Gebührenuhr einfach weiter. Das Ignorieren des Pilotprojekts und der Stellflächen kann für den Fahrer also teuer werden.
Auch im Bezirk Eimsbüttel häufen sich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter, so dass die Ergebnisse des Altonaer Pilotprojektes durchaus auch für den Bezirk Eimsbüttel interessant sind und eine Entscheidungsgrundlage für die Eimsbütteler Bezirksversammlung darstellen können. Bevor eigene personelle und finanzielle Ressourcen der Bezirksverwaltung Eimsbüttel für eine Parallelbefassung zu diesem Thema eingesetzt werden, sollten die Ergebnisse des Altonaer Projekts zur weiteren Befassung im Ausschuss für Mobilität vorgestellt werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Bezirksamtsleiterin des Bezirksamts Altona zu bitten, nach Vorliegen eines (vorläufigen) Ergebnisses des im Sachverhalt genannten Pilotprojekts für vier feste Abstellflächen für E-Scooter im Schanzenviertel eine Referentin oder einen Referenten in den Ausschuss für Mobilität zu senden, um über die Ergebnisse zu berichten.
Robert Klein und GRÜNE-Fraktion
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
keine