Feste Abstellflächen für E-Scooter - Erweiterung des Projekts auf weitere Flächen im Bezirk
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.12
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1973 einstimmig zugestimmt.
Nachdem die E-Scooter nun seit knapp zwei Jahren im öffentlichen Straßenraum präsent sind, zeigen sich insbesondere Probleme durch „wildparkende“ Roller auf den Straßen in unserem Bezirk auf. Zwar ist gerade die Möglichkeit des „free floatings“ mit Blick auf die E-Scooter – welche ja insbesondere die Mobilität auf der „letzten Meile“ verbessern sollen – grundsätzlich gewollt und wünschenswert, die Praxis zeigt jedoch, dass viele Benutzerinnen und Benutzer die Roller nicht sachgemäß abstellen und hierdurch Gehwege oder Einfahrten teilweise so zustellen, dass die Wege nicht mehr vollständig passierbar sind.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat dieses Problem schon vor einigen Monaten erkannt und mit dem Beschluss auf der Drucksache 22-1066 adressiert. In diesem Antrag wurden die zuständigen Stellen gebeten, darauf hinzuwirken, dass mit den Anbietern Vereinbarungen getroffen werden, um die Probleme beim Parken der Roller nachhaltig anzugehen. Als Möglichkeit zur Problemlösung nannte der Beschluss etwa die Möglichkeit der Schaffung sogenannter virtueller „Hubs“ durch die Anbieter.
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) haben die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Altona im Rahmen eines Pilotprojekts inzwischen an einigen Stellen feste Abstellflächen geschaffen, an denen in bestimmten Bereichen eine Rückgabe der Roller nur in diesen speziell gekennzeichneten Flächen möglich ist. So können E-Scooter im Bereich der Sternschanze nur noch an vier fest definierten Plätzen abgestellt werden. Auch im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich neuerdings solche Abstellflächen im Bereich des Jungfernstiegs. Durch eine Kooperation mit den Anbietern ist in diesen Bereichen auch in technischer Hinsicht eine Rückgabe nur in den markierten Flächen möglich.
Das von BVM und den Bezirksämtern initiierte Projekt ist zu begrüßen, da hierin eine gute Möglichkeit zu sehen ist, das Problem nachhaltig zu adressieren. Gleichwohl kann ein solches Projekt nur erfolgreich und zielführend sein, wenn in den besonders belasteten Gebieten keine Möglichkeit zur „Umgehung“ der Sperre besteht und den Nutzerinnen und Nutzern schnell bewusst wird, dass es solche Abstellflächen gibt. Es ist daher sinnvoll, schon jetzt in dieser ersten Phase das bereits gestartete Pilotprojekt möglichst zeitnah auf weitere Standorte auszuweiten. Denkbar ist etwa eine Ausweitung in Richtung St. Georg, Altstadt, Neustadt, HafenCity und St. Pauli, da gerade in diesen Stadtteilen viele Roller unachtsam abgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Das Bezirksamt sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gebeten darauf hinzuwirken, dass das bereits geschaffene Pilotprojekt zur Schaffung fester und verbindlicher Abstellflächen für E-Scooter auf weitere Orte und Plätze im Bezirk Hamburg-Mitte, in denen es schwerpunktmäßig zu den genannten Problemen kommt, ausgeweitet wird. Dabei ist insbesondere an die Stadtteile St. Georg, Altstadt, Neustadt, HafenCity und St. Pauli zu denken, da es gerade in den innerstädtischen Bereichen viele Problemen mit falsch abgestellten E-Scootern gibt.
2. Bei der Einrichtung etwaiger neuer Flächen und Bereiche werden die zuständigen Stellen gebeten, den Ausschuss für Mobilität der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte rechtzeitig und umfassend zu beteiligen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.07.2021 wie folgt Stellung:
„Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller oder Lastenfahrräder, kann in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen.
Die Entscheidung über weitere Vorhaben zur Einrichtung von festen Abstellflächen sollte vom Bezirksamt in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) getroffen werden.
Anzumerken ist, dass eine mögliche Kombination aus festen Abstellflächen und sogenannten „No-Parking-Zones“ auf Grundlage der zwischen der BVM und allen derzeit in der Stadt aktiven E-Scooter-Sharing-Betreibern geschlossenen freiwilligen Vereinbarung geregelt wäre. Die Übernahme von „No-Parking-Zones“ in die Systeme der Anbieter:innen würde demnach auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine rechtlich verbindliche Regelung besteht nicht. Angesichts der immer weiter wachsenden Anzahl an E-Scootern und vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von E-Rollern sollten Abstellflächen daher in ausreichender Stückzahl umgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu der Größe einer „No-Parking-Zone“ stehen, da ansonsten eine Überlastung der an die Zonen grenzenden Straßen droht.“
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Zu diesem Thema tauschen sich Bezirksamt und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) regelmäßig aus und es werden die Möglichkeiten des rechtlich durchsetzbaren Handelns erörtert. Die Vereinbarungen mit den E-Scooter-Anbietern zu den Abstellregeln basieren auf Freiwilligkeit, es gibt keine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der Regelungen. Die BVM und das Bezirksamt müssen daher auf die Einsicht und den Kooperationswillen der Anbieterfirmen setzen. Vor diesem Hintergrund wird die folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu 1.
Aufgrund des hohen Parkdruckes an E-Scootern hat der Bezirk Hamburg-Mitte aktuell insgesamt acht Abstellflächen für E-Scooter in der Innenstadt eingerichtet und ausgewiesen (Altstadt, Neustadt und St. Pauli). Neben den beiden bekannten am Jungfernstieg und Neuen Wall wurden aus der Analyse des Nutzerverhaltens (mit Hilfe der Anbieter-Heatmap) und einem intensiven Austausch mit dem Business Improvement Districts sechs weitere Flächen identifiziert und die Umsetzung aus bezirklichen Mitteln finanziert.
Die acht E-Scooter-Anstellflächen befinden sich hier:
• Jungfernstieg/ Höhe Große Bleichen
• Neuer Wall/ Ecke Jungfernstieg
• Stadthausbrücke
• Axel-Springer-Platz
• Heuberg
• Gänsemarkt
• Seilerstr.
• Hein-Hoyer-Str.
Zunächst soll die Wirksamkeit dieser Flächen in Kombination mit der durch die BVM geplanten Erweiterung der vorhandenen No-Parking-Zone in der Innenstadt überprüft werden (aktuelle Anpassung der No-Parking-Zone durch die BVM siehe Anlagen gesamt und Ausschnitt Innenstadt). Grundsätzliche Information über die Verleihbedingungen und die derzeit ausgewiesene No-Parking-Zone befinden sich hier: https://www.hamburg.de/verkehr/12732854/e-tretroller/.
Nach der Evaluation durch die BVM ist zu entscheiden, ob, wo und in welchem Umfang weitere Abstellflächen erforderlich werden und innerhalb des begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Raumes überhaupt angeboten werden können. Verständlicherweise ist hier der Druck aus der Nachfrage an E-Scootern besonders groß. Gleichzeitig gilt es, zahlreichen anderen Ansprüchen und Zwängen – insbesondere der Barrierefreiheit und dem hohen Fußverkehrsaufkommen- gerecht zu werden.
Zu 2.
Konkrete weitere Abstellflächen können vom Bezirk Hamburg-Mitte noch nicht geplant werden (s.o.). Nach der Evaluation durch die BVM gilt es zu prüfen, welche Priorität für die Planung und Umsetzung weiterer E-Scooter-Abstellflächen im Kontext der anderen bezirklichen Maßnahmen zu treffen sind. Die Auswertung, wie sich die eingerichteten Abstellflächen in Kombination mit den No-Parking-Zones auf das Abstellverhalten auswirken, wird zum Jahresende erwartet.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur wird die entsprechenden Informationen für die Entscheidung erhalten, sobald sie vorliegen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen (E-Scooter No-Parking-Zones Ausschnitt Innenstadt und gesamt)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.