21-3623

„Rücksichtsvolles Abstellen der E-Scooter“ Drs. 21-3375, Beschluss der BV vom 24.11.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.04.2023
23.02.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 24.11.2022 beschlossen, sich für die Umsetzung der folgenden Punkte einzusetzen:

 

  1. Der Senat bzw. die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dass diese ein Konzept für ein geordnetes Leihsystem, insbesondere mit Hinblick auf das Abstellen der E-Scooter für den Bezirk entwickeln möge, so dass keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht;

 

  1. als Vorlage für die Ausleihstationen für geordnetes Abstellen von E-Scootern das System von StadtRAD oder anderen ähnliche Konzepte zu prüfen;

 

  1. eine für die Nutzer und Anbieter spürbare Evaluation durch Ahndung der Polizei bei verkehrswidrig abgestellten E-Scootern anzuregen und dieses in einem von E-Scootern stark frequentierten Gebiet, wie z.B. der Hoheluftchaussee, Osterstraße oder Eppendorfer Weg zu testen;

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu den oben aufgeführten Punkten des Antrags wie folgt Stellung:

 

Zu 1:
Die BVM erarbeitet auf Basis der zur Verfügung stehenden statistischen Daten Vorschläge zur Umsetzung von Abstellflächen an Hotspots im Bezirk Eimsbüttel und befindet sich dazu bereits im Austausch mit dem Bezirk. Mit Umsetzung der Abstellflächen – in Kombination mit der Einrichtung von No-Parking-Zones – ließe sich nach Einschätzung der BVM die Gefahr durch verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter für andere Verkehrsteilnehmende reduzieren. Für die Umsetzung der Abstellflächen ist in erster Linie der Bezirk verantwortlich.

 

Zu 2:
Mit Umsetzung der Abstellflächen an den im Bezirk Eimsbüttel befindlichen Hotspots sowie der damit verbundenen Implementierung von Parkverbotszonen im Umfeld der Abstellflächen wäre ein dem StadtRAD-Konzept ähnelndes System geschaffen. Anders als beim StadtRAD, welches im Auftrag Hamburgs durch die DB Connect GmbH betrieben wird, handelt es sich bei den momentan in der Stadt aktiven E-Scooter-Verleihsystemen allerdings um eigenwirtschaftliche Angebote. Hamburg kann folglich keine Abstellzonen einrichten, die für die Betreiber:in verpflichtend gelten. Die Umsetzung würde demzufolge auf Basis der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Betreiber;innen geschlossenen freiwilligen Vereinbarung beruhen.

 

Zu 3:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) unterstützt die Polizei bei der Ahndung von verkehrsbehindernd oder -gefährdend abgestellten E-Scootern in Bewohnerparkgebieten seit Oktober 2021. In folgenden Stadtteilen des Bezirks wurde mit Stand 05.01.2023 die nachstehende Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch den LBV ermittelt:

 

Stadtteil

Anzahl Ordnungswidrigkeiten

Eimsbüttel

87

Harvestehude

82

Hoheluft

42

Lokstedt

6

Rotherbaum

136

Stellingen

14

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine