22-0797

E-Scooter: Mehr feste Abstellflächen einrichten und durch Einnahmen aus Sondernutzung finanzieren! Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Falsch abgestellte E-Scooter stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können für alle Verkehrsteilnehmenden ein gefährliches Hindernis sein. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach eingehender rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit den Anbietern von E-Scootern die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Es wurde im Februar 2025 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sondernutzung geschlossen.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußnger*innen erhöhen. Langfristig wirken sich die Abstellflächen positiv auf das Nutzer*innenverhalten und damit auch auf die Akzeptanz dieses Verkehrsmittels aus.

Bereits im Mai 2024 hatte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord auf Vorschlag von GRÜNEN und SPD die Einrichtung von sieben festen Abstellzonen an fünf Schnellbahnhaltestellen im Bezirk gefordert [1]. Die Entgelte aus der Sondernutzungen ermöglichen nun eine Finanzierung der Umsetzung dieser Abstellflächen.

Im Zuge der Verhandlungen mit den Anbietern der E-Scooter, aber auch im Dialog mit Bezirksämtern und Polizei dürfte inzwischen ein deutlich klareres Bild davon vorhanden sein, wo eine Einrichtung von Abstellflächen und Parkverbotszonen r E-Scooter sinnvoll ist. Wesentliche Kriterien wie die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit sind dabei zu beachten.

Zudem ist die BVM dem rgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/14109 „Mehr Abstellflächen für E-Scooter für weniger Konflikte“[2] nachgekommen, indem sie 2024 das „Abstellflächenprogramm für Mikromobilität“ mit der HOCHBAHN initiiert. Dieses soll die Bezirksämter bei der Umsetzung von Abstellflächen im Rahmen von hvv switch unterstützen und sie somit auch entlasten. Die HOCHBAHN verfolgt hierbei einen netzbasierten Ansatz, der sich in Düsseldorf, Berlin und München bewährt hat.

Aktuell gibt es 45 Abstellflächen für E-Scooter an unterschiedlichen Stellen in Hamburg, die in Kombination mit einer Parkverbotszone realisiert wurden. Abstellflächen und Parkverbotszonen an Schwerpunkten können die Organisation verbessern und die Behinderung durch abgestellte E-Scooter minimieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksverwaltung wird gebeten,

  1. sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) dafür einzusetzen, Mittel für die Umsetzung der im Beschluss der Bezirksversammlung von Mai 2024 genannten sieben Standorte für feste E-Scooter-Abstellbereiche bereitzustellen;
  2. des Weiteren an mindestens 10 weiteren Schwerpunkten der Nutzung bis Ende 2026 E-Scooter-Abstellflächen umzusetzen;
  3. eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls aufgrund von Personal- oder Mittelknappheit Abstellflächen nicht umgesetzt werden können;
  4. eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls in bestimmten Bereichen ein Abstellflächennetz geschaffen werden soll;
  5. ein schlankes Antragsverfahren für die Sondernutzung bei hvv switch Flächen zu etablieren;
  6. bei Planungen im öffentlichen Raum E-Scooter-Abstellflächen künftig mit zu berücksichtigen, wenn der Bedarf vorhanden oder absehbar ist.

r die GRÜNE Fraktion
Timo B. Kranz

Katharina Fischer-Zernin

Christoph Reiffert

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013982

[2]

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86154/22_14109_mehr_abstellflaechen_fuer_e_scooter_fuer_weniger_konflikte

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