Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses vom 21.03.2023

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Ein Bürger verliest folgende Fragen:

 

  1. Ab wann dürfen wieder geschlechtsreife und erwachsene Nutria erlegt werden.
  2. Wer soll diese Arbeit übernehmen. Jäger, Schädlingsbekämpfer oder andere Institutionen.
  3. Gibt es einen Zeitplan in dem die Reduzierung der Nutria erfolgen soll
  4. Gibt es Absprachen in wieweit die oben genannten Akteure bereit und in der Lage sind die Nutriapopulation zügig zu reduzieren
  5. Wie soll die Ent- und Bewässerung weiterhin gewährleistet werden, wenn bei jedem Nutrianeubau 1-2 Kubikmeter Boden beim Bau in der Böschung der staatlichen Sammelgräben eingebracht wird und sich dadurch die hydraulische Leistungsfähigkeit erheblich reduziert.

 

Ein anwesender Jäger berichtet, dass die Jägerschaft grundsätzlich bereit ist, Nutrias zu bejagen. Jedoch geht hiermit ein hoher Aufwand einher, der zurzeit nicht entlohnt wird. Er schildert, welcher Aufwand notwendig ist und fordert die Wiedereinführung der Schwanzprämie.

 

Die Ausschussmitglieder sehen hier dringenden Handlungsbedarf und überlegen verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen.

 

Herr Rosinski berichtet, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) kurz vor der Sitzung die Antworten zu den Fragen übersendet hat. Diese werden dem Bürger sowie den Ausschussmitgliedern als auch dem Umweltausschuss zur Verfügung gestellt. Er bittet, diese Antworten abzuwarten und diese als Entscheidungsgrundlage zu nehmen.

 

 

Protokollnotiz:

 

Antworten der BUKEA

 

  1. Ab wann dürfen wieder geschlechtsreife und erwachsene Nutria erlegt werden.

Nutria sind weder nach Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nach Hamburgischem Jagdgesetz (HmbJagdG) eine jagdbare Art, jedoch können Sie in Hamburg im Rahmen des Jagdschutzes bekämpft werden. Dies geschieht auch bereits in großem Umfang (https://www.hamburg.de/wildnachweise). Nutria dürfen ganzjährig durch befugte Personen bejagt werden.

 

  1. Wer soll diese Arbeit übernehmen. Jäger, Schädlingsbekämpfer oder andere Institutionen.

Grundsätzlich liegt eine mögliche Beseitigung von Nutria auf Grundstücken, beispielsweise aufgrund von Schäden im Garten oder an der Böschung, in der Verantwortung der Eigentümer*innen bzw. Verantwortlichen. Die Nutria unterliegen in Hamburg nicht dem Jagdrecht, weder nach dem BJagdG noch nach Hamburgischem Jagdgesetz HmbJagdG. Sie können in Hamburg jedoch im Rahmen des Jagdschutzes bekämpft werden. Eine Verpflichtung auf Seiten der Jägerschaft besteht nicht. In befriedeten Gebieten gemäß § 2 HmbJagdG, zu denen beispielsweise Wohngebäude, Hausgärten und Friedhöfe gehören, ruht die Jagd. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Nähere Informationen erteilen die örtlich zuständigen Hamburger Jägermeister. Eine ständige, flächendeckende Bejagung der Tiere in befriedeten Gebieten erfolgt in der Stadt Hamburg nicht. Die einzige realistische Möglichkeit, die Tiere hier in ihrer Zahl zu reduzieren liegt darin, den Lebensraum zu entziehen (z.B. durch Zäune) und die Fütterung der Tiere zu unterlassen. Der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsfirmen erfordert in einem befriedeten Gebiet den Auftrag des Grundstückseigentümers und in Jagdbezirken die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten. Um eine Bekämpfung durchführen zu können, benötigen professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen neben der entsprechenden Sach- und Fachkunde auch eine Erlaubnis nach Tierschutzgesetz.

 

Jagdausübungsberechtigte dürfen Nutria jagen. Sofern Schädlingsbekämpfer oder andere Institutionen zur Ausübung der Jagd berechtigt sind, können sie im Auftrag des Grundstückeigentümers, unter Einhaltung der übrigen rechtlichen Voraussetzungen, Nutria bejagen.

 

  1. Gibt es einen Zeitplan in dem die Reduzierung der Nutria erfolgen soll?

Siehe Antwort zu Frage 1.  Das von der BUKEA im November 2022 in Auftrag gegebene Gutachten zu Nutrias, soll u.a. auch mögliche Maßnahmen für ein Management zusammenstellen. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten werden bis Ende Juli 2023 erwartet.

 

  1. Gibt es Absprachen in wieweit die oben genannten Akteure bereit und in der Lage sind die Nutriapopulation zügig zu reduzieren?

Es gibt keine Absprachen mit den genannten Akteuren.

 

  1. Wie soll die Ent- und Bewässerung weiterhin gewährleistet werden, wenn bei jedem Nutrianeubau 1-2 Kubikmeter Boden beim Bau in der Böschung der staatlichen Sammelgräben eingebracht wird und sich dadurch die hydraulische Leistungsfähigkeit erheblich reduziert.

Der BUKEA liegen keine Meldungen zur Beeinträchtigung der hydrologischen Leistungsfähigkeit der staatlichen Sammelgräben durch Nutria vor. Ggf. kann hier die Wasserwirtschaft Bergedorf weitere Auskünfte geben.

 

 

Ein weiterer Bürger weist darauf hin, dass der Tatenberger Bike Port bei Google-Maps als Bike Port Vierlanden bezeichnet wird.

 

 

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Der Tagesordnung wird einvernehmlich zugestimmt.

Ö 3

Fragen an die Verwaltung soweit zwecks Vorbereitung im Vorwege eingereicht

Es wurden Fragen von der SPD-Fraktion eingereicht, die jedoch zurückgezogen werden.

 

Herr Rosinski verliest die Fragen der CDU-Fraktion und beantwortet diese.

 

- Hohendeicher See - Badesteg für Personen mit Mobilitätseinschränkungen

 

Der neue Badesteg für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am Hohendeicher See ist gut zu erreichen, funktionsfähig und auch schon beim Anbaden von Personen mit Einschränkungen ausprobiert worden. Es gab keine Beanstandungen.

Ist es möglich ein Schild mit dem Hinweis anzubringen, dass dieser Steg vorrangig für Menschen mit Behinderungen gedacht ist?

 

Die BUKEA plant derzeit eine Beschilderung des Hohendeicher Sees.

Dabei wird auch der barrierefreie Badesteg extra mit einem passenden Piktogramm beschildert.

Die Vorrangigkeit wird allerdings nicht ausgeschildert. Zumal die Kontrolle darüber auch nicht zu leisten ist.

 

 

- Bau-/ Ausgleichmaßnahmen nördlich vom Kurfürstendeich

Wir wurden von mehreren Bürgern aus dem Kurfürstendeich und Umgebung gefragt, was für eine Renaturierungsmaßnahme im Abschnitt Kurfürstendeich/ Curslacker Neuer Deich/ Schleusengraben großflächig durchgeführt wird.

Nach Anfragen bei der Verwaltung soll es sich dabei um eine Ausgleichsmaßnahme der BUKEA für den neuen Recyclinghof handeln und gleichzeitig wird eine Ertüchtigungsmaßnahme für den Binnenhochwasserschutz am Schleusengraben vom Bezirksamt durchgeführt.

Ist es möglich eine kurze Vorstellung der Maßnahmen zu geben?

 

Diese werden unter TOP 5 durch die BUKEA direkt beantwortet.

 

Ö 4

Mobilitätskonzept Vier- und Marschlande (Referentin: Frau Hanke (B-KS))

Frau Hanke stellt das Projekt kurz vor. Dieses soll als Handlungsempfehlung und Grundlage dienen das Thema weiter zu entwickeln.

 

Frau Kruse von Fair Spaces berichtet, welche Schritte bereits erfolgt sind und zeigt eine Präsentation hierzu. Diese wird dem Protokoll beigefügt. Zurzeit befindet sich das Projektteam in der Datenerfassung und -analyse. Aufgrund dieser wird anschließend das Konzept entwickelt und als Handlungsempfehlung an die Politik zurückgegeben.

 

Die Mitglieder begrüßen die Erstellung des Konzeptes und stellen Verständnisfragen.

 

Herr Rosinski betont, dass der Auftrag zur Erstellung des Konzeptes mit Fertigstellung endet.

Das Konzept ist eine Empfehlung an die Politik. Welche Maßnahmen daraus umgesetzt werden, muss die Politik dann beschließen.

 

 

Frau Hanke berichtet, dass nicht alle Maßnahmen im Bereich des Bezirks liegen.

Daher finden bereits Rückkopplungen mit der BVM sowie anderen beteiligten Behörden statt.

 

Sie betont, dass das Konzept Möglichkeiten aufzeigen soll, wie die Mobilität in den Vier- und Marschlanden verbessert werden kann. Dies betrifft nicht nur die Infrastruktur des Öffentlichen Nahverkehrs oder den Ausbau der Geh- und Radwege, sondern auch die verschiedenen Möglichkeiten des Individualverkehrs.

 

Herr Jarchow und Herr Acht weisen darauf hin, dass der Frascati-Platz als Zentraler Platz für die Vier- und Marschländer von großer Bedeutung ist.

 


Anlagen
20230321_Regionalausschuss_Zwischenpräsentation (3398 KB)

Ö 5

Ausgleichsmaßnahmen Kurfürstendeich (Referent:in: Frau Corinna Adrian, Herr Volker Dinse (BUKEA))

Frau Adrian berichtet an Hand einer PowerPoint-Präsentation über die Ausgleichsmaßnahme am Kurfürstendeich. Diese wird dem Protokoll beigefügt.

 

Die Mitglieder begrüßen die Maßnahme. Es werden Verständnisfragen gestellt, die von Frau Adrian beantwortet werden.

 


Anlagen
Ausgleich Kurfürstendeich BUKEA (5105 KB)

Ö 6

Konzept für die Versorgung der Vier- und Marschlande mit Räumen für soziokulturelle Nutzung (Referent: Herr Trute (SRL))

Herr Trute stellt das Konzept an Hand einer PowerPoint-Präsentation vor. Diese wird dem Protokoll beigefügt. Im Vorwege wurden die Ergebnisse der Untersuchung sowie des Workshops an die Mitglieder versendet.

 

Im Anschluss beantwortet er Verständnisfragen.

 


Anlagen
Regionalausschuss_Bericht_VM (2800 KB)

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 7.1 - 21-1671

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Ö 7.2 - 21-0953.02

Sachstandsmitteilung der BUKEA: Nutriabekämpfung

Die Mitglieder bekunden ihren Unmut über die zurückhaltende Haltung der BUKEA. Es werden Maßnahmen überlegt, wie mit den Nutrias, der steigende Population und den daraus resultierenden Folgen für die Umwelt und die Bevölkerung umgegangen werden soll.

 

Herr Meyns fordert, die Diskussion im Umweltausschuss zu führen, da der gesamte Bezirk von dem Problem betroffen ist.

 

Herr Rosinski teilt mit, dass die Verwaltung noch am selben Abend die Antworten der

BUKEA an die Mitglieder weiterleiten wird.

 

Frau Pelch schlägt vor, dem Umweltausschuss folgende Empfehlungen mitzugeben:

 

1. Welche Sofortmaßnahmen müssen und können ergriffen werden, bis das Gutachten der BUKEA ausgewertet und umgesetzt wird, und diese umzusetzen.

2. Welche finanziellen Mittel sind hierfür notwendig und sich einzusetzen diese einzuwerben.

 

Dies wird einvernehmlich angenommen.

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 21-1369

Gehwege an Deichen und Straßen (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Froh stellt den Antrag vor.

 

Herr Jarchow teilt mit, dass die Koalition zustimmen würde, wenn Ziffer 1 des Antrages gestrichen wird.

 

Der Antragsteller stimmt der Streichung von Ziffer 1 zu.

Ö 8.2 - 21-1533

Prioritätenliste öffentliche Toiletten in den Vier- und Marschlanden (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Froh stellt den Antrag vor.

 

Ö 8.3 - 21-1649

Busverbindungen in Altengamme verbessern und anpassen (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Frau Garbers stellt den Antrag vor.

 

Ö 8.4 - 21-1650

Schulwegsicherung Altengammer Kirchenstegel (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Frau Garbers stellt den Antrag vor.

 

Herr Rosinski berichtet, dass die Stadtreinigung diese Straße weiterhin als untergeordnete Straße ansieht. Er überlegt, dass die Schneeräumung im Rahmen der Schulwegsicherung möglich wäre. Hierfür müsste das Petitum jedoch angepasst werden.

 

Herr Krönker bekräftigt die Aussage von Herrn Rosinski und schlägt eine Überweisung in den V+I vor.

 

Unter diesen Gesichtspunkten zieht Frau Garbers den Antrag zurück.

 

Ö 9

Verschiedenes

Herr Martens fragt, ob es einen neuen Sachstand zum Moorfleeter Deich / Dorfplatz gibt.

Dies verneint Herr Rosinski.

Weiter fragt er, warum an der Tatenberger Schleuse Bäume gefällt wurden.

 

 

Auf die Frage von Herrn Meyns zu den Auswirkungen der Probleme der SIWA, berichtet Herr Rosinski, dass dieses den Bezirk vor große Probleme stellen würde.

 

 

Frau Hanke berichtet über den Sachstand des Reallabors Lastenrad. Eine entsprechende Darstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 


Anlagen
20230321_Regionalausschuss_Stand Reallabor Lastenrad (317 KB)

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2023, öffentlicher Teil

Die Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.