21-1369

Gehwege an Deichen und Straßen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.03.2023
Sachverhalt

A n t r a g

nach § 15 der Geschäftsordnung

der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Garbers, Capeletti und CDU-Fraktion

 

Seit vielen Jahren ist die mangelnde Unterhaltung und der nicht ausreichende Neubau von Gehwegen an den Deichen und Straßen in den Vier- und Marschlanden ein ständiges Thema.

Immer wieder erreichen die Antragsteller Hinweise, wo Gehwege mit Grand- und Plattenbefestigung nicht ausreichend gepflegt sind und deshalb nicht genutzt werden können; wie z.B. in der Randersweide oder auch in Kirchwerder, am Heinrich-Stubbe-Weg.

 

Die Problematik ist der Verwaltung auch bekannt. Bereits 2017 wurde vom Bezirksamt in einer Präsentation die Thematik behandelt und vorgestellt. Allein in den Vier- und Marschlanden müssen danach 158.530 qm Grandflächen unterhalten werden. Pro Quadratmeter sind hierfür 13 € zu veranschlagen. Sehr viel Geld wenn man betrachtet, dass 2017 die Straßenbauunterhaltung nur 25.000 € zur Verfügung hatte.

 

Die Herstellung mit Gehwegplatten wäre für eine nachhaltige, kostengünstigere Unterhaltung eine Alternative. Dafür müssten aber mindestens ca. 52 € pro qm aufgebracht werden.

Vor mehr als einem Jahr hat der Senat das „Bündnis für den Radverkehr“ um den Bereich des Fußverkehrs erweitert. Leider hat dies aber nicht dazu geführt, dass zusätzlichen Mittel für neue Gehwege oder die Unterhaltung in die Bezirk geflossen sind.

 

Nach den Worten von Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, sollte das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zukünftig einen echten Rückenwind für die Mobilitätswende in Hamburg geben. In den Vier- und Marschlanden ist davon bisher leider nichts zu spüren.

 

Dabei gäbe es an den Deichen und Straßen im Landgebiet augenscheinlich an vielen Stellen Flächen, die für einen Gehweg oder zumindest Schutzstreifen geeignet wären und wo eine Herstellung auch unbedingt geboten wäre.

 

Z.B. werden Moorfleeter Deich, Allermöher Deich und Neuengammer Hausdeich oft als Umleitungs- und Ausweichstrecken genutzt. An diesen Strecken gibt es überwiegend keine verkehrssicheren Schutzstreifen, geschweige denn Gehwege. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen eine wirkliche Gefahrenquelle für Fußgänger.

 

Sonderprogramme, wie das Erhaltungsmanagement Straße (EMS), finden keine Anwendung, da die Mittel nur für die Sanierung und Grundinstandsetzung von Straßen, aber nicht von Nebenflächen, zur Verfügung stehen.

 

Dass es auch anders geht, wurde letztes Jahr in Rahmen der Planung zur Grundinstandsetzung des Billwerder Billdeich ersichtlich, wo bei einem Teilabschnitt die Neuaufteilung des Verkehrsraums zugunsten eines Gehwegs vorgestellt wurde. So muss es zukünftig für alle Straßen im Bezirk sein.

 

Deshalb ist es im Sinne der Verkehrssicherheit und zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer dringend erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme erfolgt, wo an den vorhandenen Deichen und Straßen in den Vier- und Marschlanden die Möglichkeit und Notwendigkeit besteht, Gehwege oder Schutzstreifen herzustellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleiterin möge sich bei der BVM und Autobahn GmbH dafür einsetzen, dass

  1. eine Machbarkeitsstudie und ein Konzept für die Unterhaltung und Herrichtung von Gehwegen oder Schutzstreifen in den Vier- und Marschlanden erstellt wird.
  2. im Rahmen von Straßensanierungen künftig zugleich die Herstellung von Gehwegen oder Schutzstreifen mit geplant und umgesetzt wird.
  3. eine ausreichende Finanzierung für die Unterhaltung und den Neubau von Gehwegen und Schutzstreifen dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt wird.
  4. Die Bezirksamtsleiterin möge über die Ergebnisse im RgA, unter Zuladung des Verkehrsausschusses, berichtet.

 

 

Anhänge

keine