Herr Külper teilt mit, dass die Wahl für den stellvertretenden Vorsitz entfällt, da diese nur in Präsenz erfolgen darf.
Anschließend begrüßt er das neue stellvertretende Mitglied des Regionalausschusses, Frau Bettina Albright (SPD) und weist sie auf ihre Eigenschaft als Amtsträger und auf die Bestimmungen nach den §§ 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, 331 Vorteilsannahme, 332 Bestechlichkeit und 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses des Strafgesetzbuches sowie nach den §§ 6 Ausübung des Mandats, 7 Verschwiegenheit und 11 Verschwiegenheit von Beschäftigten der Fraktionen des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits schriftlich zugestellt.
Es liegt eine schriftliche Bürgerfrage vor. Diese wurde aufgrund des Umfangs als Eingabe gewertet und wird unter TOP 10.2 beraten.
Weitere Bürgerfragen liegen nicht vor.
Herr Jarchow beantragt den Punkt 4.3 gemeinsam mit dem Punkt 5.2 zu beraten.
Der Ausschuss stimmt dem einvernehmlich zu.
Herr Stachan teilt mit, dass die LINKE-Fraktion den Antrag unter Punkt 5.1 zurück zieht.
Der so geänderten Tagesordnung wird einvernehmlich zugestimmt.
Die CDU-Fraktion hat nachfolgende Fragen gestellt, welche Herr Charles beantwortet:
Öffentliche Bürgerbeteiligung Mittlerer Landweg und Eichbaumpark
Minigolfplatz für ETSV - (und Eichbaumsee) Bürgerbeteiligung aus Oktober 2025
Wann werden uns im RgA die Ergebnisse vorgestellt?
Herr Charles teilt mit, dass die Vorstellung des Ergebnisses der Bürgerfrage in der März-Sitzung erfolgt. Zunächst sei noch die Frage der Minigolfanlage am Eichbaumpark zu klären.
Wann werden die Interessenbekundungsverfahren zur Badeaufsicht zum See Hinterm Horn und weiteren Badeseen durchgeführt?
Wie wird der RgA und die Politik beteiligt?
Hierzu berichtet er, dass die Bewerbungsfrist am 15. Februar endet. Im Anschluss an die Auswertung wird das Ergebnis dem Ausschuss präsentiert.
Sitzmöglichkeit an der Bushaltestelle Homannring - Neubaugebiet in Fünfhausen
Von Anwohnern wurde gefragt, ob im bestehenden Bushalteunterstand (massive Bauweise) eine Sitzgelegenheit geschaffen werden kann? Ist ein Antrag erforderlich?
Dieses Wartehäuschen wird nicht durch die Verwaltung bzw. Hochbahn betrieben, sondern im Rahmen eines Sondernutzungsrechtes über einen Verein. Insofern müsse man hier an den Verein herantreten.
zu TOP 7 - Verschiedenes - Selbstbefassung aus der Controllingliste
1. Barrierefreie Bushaltestellen
h - 13 / aus 1/2021 (21-0594.01)
Sachstandsabfrage - da ab Januar 2026 Personal und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sollen.
Die Stelle für die Optimierung der Bushaltestellen ist derzeit durch einen internen Mitarbeiter besetzt, dessen Versetzung jedoch an anderer Stelle eine Vakanz schafft, die neu besetzt werden muss. Aufgrund dieser personellen Engpässe gestaltet sich eine vollständige Fokussierung schwierig, weshalb ein fließender Übergang angestrebt wird. Derzeit steht man im Austausch mit der BVM, die sowohl die vorgeschlagenen Haltestellen kennt als auch eigene Prioritäten hat, wobei eine Einigung erwartet wird, um zeitnah mit der Planung der Bushaltestellen beginnen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Froh, berichtet Herr Charles, dass dieses Geld aus gesonderten Projektmitteln finanziert wird.
1.1 - FGÜ / Bushaltestelle Süderquerweg / REWE
-m 3- / 2023 (21-1859; 21-1859.01)Umsetzung 2026
Beschluss Prio 1
1.2 - Bushaltestelle Heinrich-Stubbe-Weg Rollstuhlfahrerin seit 8/23 (21-1843.01 21-1843.02) Eingabe - Umsetzung 2026
Beschluss Prio 1
2. Bootsrampen
5/2022 (21-1337 und 21-1337.01)
Wie ist der Sachstand, was wurde unternommen und wie wird weiter verfahren?
Wir wurden von Mitgliedern der FF - Reitbrook angesprochen, da die bestehende Bootsrampe bei schlechtem Wetter nicht schnell genutzt werden kann.
Herr Charles berichtet, dass die Bootsrampen hinsichtlich Lage, Zustand und Zuständigkeiten erfasst wurden, wobei die Zuständigkeiten unterschiedlich verteilt sind. Für die Bootsrampe am Reitbrooker-Sielgraben Höhe Vorderreich 229, diese soll sich nach seinem Kenntnisstand in gutem Zustand befinden, empfiehlt er eine direkte Kommunikation mit der Feuerwehr. Die gesammelten Informationen sollen in einer der nächsten Sitzungen präsentiert werden, um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu prüfen und deren Umsetzung zu planen.
Herr Froh kündigt an, die Kontaktdaten der Freiwilligen Feuerwehr Reitbrook weiterzugeben, da deren derzeitige Bootsrampe nur eingeschränkt nutzbar ist und das Einsetzen der Boote erschwert.
Auf die Frage von Frau Brodbeck erläutert Herr Charles, dass die Finanzierung der Bootsrampen derzeit ungesichert ist, da teilweise das WSA Schifffahrtsamt in Lauenburg als Grundeigentümer verantwortlich für deren Unterhaltung ist. Es soll eine detaillierte Analyse erfolgen, um den tatsächlichen Umfang des Problems und den konkreten Handlungsbedarf bei der Flächenbewirtschaftung zu ermitteln.
3. Straßenränder nachhaltig befestigen
v-12, 4/2024 (21-2055 und 21-2055.01)
Wie ist der Sachstand und wie wird weiter verfahren?
Verfüllung der Spuren in den Sommermonaten zum Teil nur mit Mutterboden und nicht mit nachhaltigen festen Material. Schäden werden immer mehr, insbesondere durch Ausweichverkehre von der Autobahn.
Herr Charles berichtet, dass eine dauerhafte Verbesserung des Straßenzustands durch nachhaltige Befestigung derzeit nicht realistisch ist, da das Auffüllen mit Oberboden zwar üblich, aber nur temporär wirksam ist. Alternative Materialien wie Glensanda könnten zwar länger halten, würden jedoch ebenfalls abgetragen und sind zudem kostenintensiver. Eine vollständige Befestigung der Flächen ist teilweise nicht möglich, da dies die verfügbare Fläche einschränkt und negative Auswirkungen auf den Deichkörper durch Versiegelung und Feuchtigkeitsentzug hätte. Zudem orientiert sich die derzeitige Vorgehensweise an den Vorgaben der Bukea.
Herr Froh regt an, an ausgewählten Stellen die Nebenflächen mit Rasengittersteinen zu befestigen, um bei ausweichendem Gegenverkehr die Bankette zu schützen.
Herr Veit schlägt vor, dem Einrichten von Halteverbotszonen zuzustimmen und der Behörde in Form eines Berichtes mitzuteilen und schlägt daher folgendes Petitum vor, welches der Regionalausschuss einstimmig annimmt:
Der Regionalausschuss stimmt der Einrichtung der Halteverbote in den ohnehin für das Parken nicht zur Verfügung stehenden Abschnitten zu. Sollte der Verkehr auf diesem Abschnitt zukünftig auf eine Linie übergehen, welche ausschließlich mit Solobussen betrieben wird, bittet der Ausschuss um eine erneute Prüfung einer Führung der Linie in beide Richtungen.
Herr Ickler beantwortet Nachfragen zu der Genehmigungspraxis und den unterschiedlichen Zuständigkeiten. Er stellt klar, dass laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) keine Berichtspflicht zwischen Altona als hamburgweiter Erlaubnisbehörde gem. KCanG und den Bezirksämtern besteht. Er betont die Unterscheidung zwischen bauordnungsrechtlichen Verfahren und Erlaubnisverfahren nach KCanG, wobei baurechtliche Genehmigungen weiterhin separat zu erteilen sind.
Der Regionalausschuss nimmt einvernehmlich Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Brodbeck wird die Bedeutung der rechtlichen Privilegierung nach § 35 BauGB für Gartenbauvereine und ähnliche Vereinigungen diskutiert, wobei die Verwaltung versichert, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht keine Schwierigkeiten bei der Nachnutzung landwirtschaftlicher Anlagen zu erwarten sind. Abschließend wird der Wunsch geäußert, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und politisch zu adressieren, um Rechtssicherheit für Vereine zu gewährleisten.
Der Regionalausschuss nimmt einvernehmlich Kenntnis.
Die Drucksache wird unter TOP 5.1 „Verbesserung der Sicherheit von Schüler*innen am Mittleren Landweg“ beraten.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Froh merkt an, dass Bäume, die im Rahmen der Gewässerpflege an der Dove-Elbe gepflegt werden und ebenfalls über den Straßenrand herausragen, auf der Straßenseite ebenfalls mitbetrachtet werden sollten.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Froh begrüßt die Errichtung der Ladesäule.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Brodbeck verweist auf ihre Einschätzung in der Dezember-Sitzung. Sie schlägt ein gemeinsames Auskunftsersuchen vor.
Es besteht Einigkeit, ein Auskunftsersuchen zu stellen, um den aktuellen Stand zum Modellversuch in Wilhelmsburg zu klären. Die Fachsprecher sollen das weitere Vorgehen abstimmen.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Detmer begründet den Antrag und betont die Notwendigkeit, die Sicherheit am Schulweg weiter zu verbessern. Er schlägt vor, zu prüfen, ob eine Ampel statt eines Zebrastreifens installiert werden kann, da dies aus seiner Sicht sicherer wäre. Der Antrag soll die Verwaltung anregen, weitere Maßnahmen zu prüfen.
Herr Froh lehnt den Antrag ab und verweist darauf, dass der Elternrat keine Ampel fordert. Er lobt die bereits umgesetzten Verbesserungen (z.B. zusätzliche Beleuchtung am Fußgängerüberweg) und sieht den Zebrastreifen als die sicherere Lösung. Er hebt die gute Zusammenarbeit mit Polizei und Verwaltung hervor.
Frau Karstens erläutert, dass der Bereich um die Schule sehr gut überwacht ist und täglich ein Polizeiposten vor Ort ist. Sie hält den Fußgängerüberweg für sicherer als eine Ampel, da Kinder bei Rot eher die Straße überqueren würden. Die Beleuchtung wird weiter optimiert, und die Situation wird regelmäßig neu bewertet.
Herr Veit unterstützt die Einschätzung von Frau Karstens und Herrn Froh, dass der Zebrastreifen die bessere Lösung ist. Er sieht keinen Bedarf für eine Ampel und bietet Unterstützung bei weiteren Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an.
Frau Brodbeck fragt nach der langfristigen Präsenz des Polizeipostens und betont, dass der Antrag aus dem subjektiven Unsicherheitsgefühl der Eltern entstanden ist. Sie stellt klar, dass das Thema für sie weiterhin wichtig bleibt, auch wenn der Antrag keine Mehrheit findet.
Herr Froh weist auf ein weiteres Problem hin: Busse halten nicht immer korrekt an den Haltestellen, was zu Gefahrensituationen führt. Er regt an, mit der Verkehrsbetriebe Hamburg (VHH) zu sprechen, um das zu verbessern.
Frau Karstens erklärt, dass sie die durchgehende Beleuchtung zunächst selbst weiterverfolgen möchte und bestätigt, dass der Polizeiposten vor Ort bleibt, solange es keine anderen Schulen im Revier gibt.
Der Antrag wird mit zwei Ja-Stimmen und elf Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Drucksache wurde zurückgezogen.
Die Drucksache wurde zurück gezogen.
Herr Froh spricht das weitere Vorgehen zum Haushaltsplanentwurf 2026 und dem Tiefbauprogramm an. Er thematisiert die Grundinstandsetzung des Moorfleeter Deichs (800.000 Euro) und fragt, ob die Fraktionen gemeinsam oder einzeln Vorschläge machen sollen. Er betont die Notwendigkeit eines Mehrheitsbeschlusses und schlägt ein Treffen mit den Fachsprechern vor.
Frau Brodbeck findet das Angebot gut und schlägt vor, das Thema beim nächsten Termin gemeinsam mit dem Auskunftsersuchen zu den Immobilien in den Vier- und Marschlanden zu besprechen.
Herr Charles möchte die Prioritätenliste anhand der Zustandserfassung erläutern, um einen Konsens zu erreichen. Er schlägt ein separates Treffen vor, da eine Diskussion im Ausschuss nicht zielführend wäre.
Herr Froh konkretisiert, dass die Grundinstandsetzung des Moorfleeter Deichs aus seiner Sicht nicht sinnvoll ist, da die Strecke wenig genutzt wird. Er plädiert für eine vorherige Besichtigung und erneute Abstimmung über die Mittelverwendung.
Herr Charles regt an, dass die Verwaltung einen Terminvorschlag machen sollte.
Die Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.