Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.01.2023

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 21-1502.01

Funktionsplan für den Innovationspark Bergedorf hier: Abschluss und Vorstellung der Funktionsplanung (Hinzuladung des Fachausschüsse Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz, Verkehr und Inneres sowie des Umweltausschusses)

Herr Kneer (Hosoya Schaefer Architects) stellt den Funktionsplan anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Jarchow begrüßt die vorgestellte Funktionsplanung, insbesondere die Freiraumgestaltung, die LifeLine und die Durchwegungen der grün- bzw. landschaftlich geprägten Areale sowie das dortige Angebot von öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten für die Bergedorfer.

 

Herr Krohn fragt:

1) , bis wann die Kleingärtner ihr Areal verlassen werden.

2) , ob die geplanten Sport- und Erholungsangebote der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sein werden.

 

Herr Panz antwortet:

1) dass die Kleingärten nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Innovationsparks ordentlich gekündigt werden können. Die Regelungen ergäben sich aus dem Bundeskleingartengesetz sowie Regelungen, die die FHH mit dem Landesbund der Gartenfreunde für solche Fälle vereinbart hat. Dies betreffe auch den Ersatz von Kleingartenparzellen. Nach jetziger Zeitplanung würden die Kleingärten mit Wirkung zum 30.11.2024 gekündigt und an anderer Stelle kompensiert.

2) dass der Linear Park und der Campuspark uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein werden. Dies gelte unter Wahrung des Naturschutzes auch für den Hainpark, ausgenommen der Fläche des Loki e.V. Die Archivböden und Pufferzonen haben einen naturschutzfachlichen Wert und werden überwiegend nicht zur Aneignung durch Menschen genutzt werden können. Zum Erschließen des Erholungspotenzials und zur Verbindung in angrenzende Bereiche sind die dargestellten Wege vorgesehen.

 

Frau Petersen-Griem begrüßt die Planungen außerordentlich, besonders die Verkehrs- und Naturschutzplanung.

 

Frau Westberg begrüßt die Planungen. Sie hinterfragt, ob sich die geplanten Einzelhandelsflächen rechnen werden.

 

Herr Panz führt aus, dass im Innovationspark nach überschlägigen Annahmen von Hamburg Invest bzw. der beauftragten Planer zwischen 7.500 und 11.000 Arbeitsplätze entstehen. Er berichtet, dass Betriebsformen, die nicht unmittelbar zum Unternehmensspektrum des Innovationsparks gehören, wie bspw. Gastronomie, in den Planungen ca. 5 Prozent der Nutzungsmischung ausmachen. Gemäß der Einschätzung der Planer und einer entsprechenden Bedarfsanalyse der Hamburg Invest sei dies angemessen, auch im Vergleich mit realisierten Innovationsparks. Eine abendliche Nutzung durch die Bewohner:innen der umliegenden Gebiete und die Beschäftigten werde zudem angestrebt.

 

Herr Noetzel befürwortet die Planungen und unterstreicht, dass seine Fraktion den Zeitplan unterstütze, diesen jedoch als sehr ambitioniert ansehe. Er erinnert daran, dass diese zeitliche Bredouille entstand, weil man den Beschluss der Bezirksversammlung aus dem August 2020 eine Zeitlang nicht bearbeitet habe.

 

Herr Panz stellt klar, dass auf dieser Fläche seit 10 Jahren ein Innovations- bzw. Logistikpark projektiert werde. Das Vorkommen der geschützten Zierlichen Tellerschnecke machte eine Umsiedlung dieser notwendig. Das Monitoring der erfolgreichen Maßnahme wurde bis 2020 durchgeführt. Das BG-Klinikum, das sich zwischenzeitlich auf der Fläche ansiedeln wollte und auf welches die Planungen bis dahin auch ausgerichtet waren, hatte Ende Dezember 2021 von einer Ansiedlung Abstand genommen. Dies führte dazu, dass die Planungen, die dezidiert auf eine konkrete Nutzung ausgerichtet sein müssen, erst auf die Integration der Ansiedlung des Unternehmens Körber Technologies als Kunden der Hamburg Invest angepasst wurden, als Körber das Interesse bekundet hatte. Er betont, dass Verwaltung und beauftragte Fachplaner auf diese Anforderungsänderung sehr zügig reagiert haben.

 

Herr Jersch zeigt sich angesichts anderer Erfahrungen kritisch gegenüber den Darstellungen in der Präsentation zum Funktionsplan. Er mutmaßt, dass Hauni mit der bisherigen Kantine und dem Imbisswagen ausreichend versorgt sei und fragt, ob man die Bedarfsanalyse der Hamburg Invest, auf die sich oben bezogen wurde, einsehbar sei. Weiterhin möchte er wissen, inwieweit die 4 bzw. 5 Fahrradüberquerungen über die Schienen der geplanten Stadtbahn einer Verkehrsplanung für diese im Wege stehen könnten.

 

Herr Kneer erklärt, dass die angenommene Nutzungsmischung auf einer Untersuchung von Wüest & Partner aus Zürich beruhe, welche weltweit über 50 Innovationsparks untersucht und daraus Benchmarks, bspw. für Dienstleistungsnutzungen und Gastronomie, abgeleitet haben. Es handele sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Schätzwert, der bei der Realisierung angepasst werde. Man sehe jedoch entsprechenden Bedarf für Einzelhandelsflächen, Dienstleistungen und Gastronomie in den Erdgeschossen, die ebenso einer Belebung der Lifeline dienen.

 

Herr Panz erklärt, dass bis zu 3 Querungen vorgesehen seien und die Reaktivierung der Bahnlinie noch nicht feststehe, jedoch antizipiert werde. Es bestehe zudem die Möglichkeit eine nicht-Kfz-motorisierte Überquerung der Bahn planfrei auf gleicher Ebene zu realisieren. Hierzu gebe es erste Abstimmungen. Die Straßen- und Fahrraderschießung funktioniere auch ohne die Realisierung der Bahnlinie. Herr Panz weist darauf hin, dass die Innenstadt, z.B. der Bereich östliches Sachsentor / Mohnhof nur wenige Gehminuten entfernt sei, sofern eine Überwindung der Bahnlinie und eine Wegeführung durch Bergedorf-Süd gelinge.

 

Herr Noetzel merkt kritisch an, dass seine Fraktion nicht glaube, dass diese Planungen erst wenige Stunden vor der Sitzung entstanden seien. Er findet es schade, dass es wohl der Regelfall geworden sei, dass der Ausschuss über derart wichtige Planungen nicht im Vorfeld, sondern erst in der Sitzung inhaltlich informiert werde. Er bittet die Verwaltung zum alten Prozedere zurückzukehren, vor den Sitzungen zu informieren.

Er sieht den östlichen Teil der Planungen mit der Anordnung der Wohnnutzung im südöstlichen Bereich, der lautesten Stelle, kritisch. Den westlichen Teil der Planungen mit Hauni befürworte man.

Zudem möchte er wissen, was mit dem Bestandsgelände der Hauni passieren soll. Man könne sich nicht vorstellen, dass dies nicht Gegenstand der Gespräche zwischen der Bezirksverwaltung und Hauni gewesen sei.

 

Herr Rosinski weist die Kritik von Herrn Noetzel zurück: Die hier vorgestellten Unterlagen seien quasi druckfrisch und kurzfristig fertiggestellt wurden. Die sehr enge Zeitschiene bei dem Projekt habe es nicht ermöglicht, die Unterlagen im Vorfeld zu versenden. Wenn es früher besser sei, nehme er die Kritik entgegen. Er sehe in diesem Fall jedoch keine Versäumnisse.

Zum Bestandsgrundstück könne man keine Aussagen treffen. Heute rede man über den Innovationspark und das Bestandsgrundstück stehe nicht auf der Agenda.

 

Herr Noetzel vertritt die Meinung, dass die Unterlagen, sollten sie nicht erst 2 Stunden vor der Sitzung fertiggestellt worden sein, im Vorfeld an den Ausschuss versandt hätten können. Er konkretisiert, dass er gefragt habe, welche Gespräche die Verwaltung bezüglich des Bestandsgrundstückes geführt habe.

 

Herr Panz konkretisiert, dass im südöstlichen Bereich keine Wohnungen angesiedelt werden. Hier sollen sogenannte Boarding Houses o.Ä. für ein Wohnen auf Zeit für Mitarbeiter entstehen. Eine klassische Wohnnutzung würde sich mit der gewerblichen Nutzung ohnehin nicht vertragen und ist nicht vorgesehen.

 

Herr Kühl fragt, ob es möglich ist nördlich des Linear Parks einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zu realisieren.

 

Herr Panz führt aus, dass eine Realisierung flächenmäßig möglich sei und mitgedacht werde. Die Verantwortlichkeit für Begegnungsverkehr und Frequenzen liegt bei der entsprechenden Planungsbehörde.

 

Herr Froh begrüßt die Planungen. Er fragt, ob die Einigung über die Verlegung des Körber Standortes vom östlichen Teil in den westlichen Teil des Innovationsparks mit Körber einvernehmlich entstanden sei.

 

Herr Panz bestätigt dies. Der jetzige Standort sei der von der Körber AG favorisierte Standort im Innovationspark.

 

Herr Froh fragt, ob es abschließend sei, dass man die Marschlandstraße in der Mitte für private Durchgangsverkehre schließen wolle. Man könne bereits in der jetzigen verkehrlichen Situation um die Ausfahrt Curslack, der Holtenklinker Straße, dem Pollhof und dem Mohnhof eine Überlastung feststellen. Die Erschließung des Innovationsparks sollte seiner Erinnerung nach ausschließlich über den Curslacker Neuer Deich erfolgen. Er fragt, ob man nicht beide Parks miteinander verbinden könne und eventuell eine Stichstraße Richtung Pollhof realisieren könne, um die Holtenklinker Straße zu entlasten.

 

Herr Buch (ARGUS) erklärt, dass die Verkehrsuntersuchung aufgrund der engen Zeitplanung aktuell parallel erstellt werde. Die Ergebnisse bisheriger Voruntersuchungen sind in die Planungen eingeflossen. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss präsentiert werden.

 

Frau Jacobsen befürwortet die Planungen und hebt die schnelle Arbeit der Verwaltung positiv hervor. Sie spricht die Unterstützung ihrer Fraktion für die weitere Zusammenarbeit aus.

 

Herr Wieschebrock ergänzt, dass die Entwicklung des Innovationsparks Bergedorf eine Erweiterung des bestehenden Innovationsclusters am Schleusengraben darstellt, die aus Einschätzung der Hamburg Invest zur Sicherstellung der Angebotsfähigkeit notwendig ist. Mit der Körber AG und der vhh gibt es entsprechend bereits konkrete Interessenten für große Teilflächen.

 

Herr Krohn fragt, ob die roten Wege auf den gezeigten Planungen PKW-befahrbar seien und den Mitarbeitern ermöglichen ihren Arbeitsplatz zu erreichen.

 

Herr Panz zeigt die Verkehrsanbindungen der Unternehmen per Pkw, Fahrrad und ÖPNV auf. Herr Kneer ergänzt, dass die rot dargestellte Life Line nicht für Pkw befahrbar sein wird.

 

Herr Emrich fragt, ob die Größe der Fläche, welche die Hauni in den Planungen einnehme, auch der gewünschten Größe entspricht. Er sehe hier nicht viel Reservefläche für weitere Erweiterungen und fragt, ob dies mitgedacht wurde bzw. es Entscheidung der Hauni war, diese Fläche so zu planen oder eine Flächenlimitierung vorlag.

 

Herr Panz führt aus, dass Körber mit der Hamburg Invest die Fläche, die jetzt in den Planungen zu sehen ist, so besprochen habe. Es besteht zudem ein grüner dargestellter Streifen im Süden und im Osten des aktuell geplanten Gebäudes für potenzielle Erweiterungen der geplanten Hallenbaukörper. Im Süden werde voraussichtlich die Regenentwässerung realisiert. Das Gebäude sei nach Angaben der Körber AG flächenoptimiert und flexibel in Segmenten und mit einem Hochregallager geplant. Die Erweiterungsfläche nach Osten werde von Körber als auskömmlich erachtet.

 

Frau Jacobsen möchte wissen, wie viele Menschen im Innovationspark arbeiten werden, um ein Gefühl dafür zu bekommen, mit welchen Verkehren man rechnen müsse.

 

Herr Kneer führt aus, dass dies von der genauen Gebäudenutzung und deren Intensität abhänge. Der aktuelle Schätzwert liegt bei 7.500 bis 11.000 Arbeitsplätzen und bis zu 4.500 Stellplätzen, die vorwiegend in Mobility Hubs angeordnet werden sollen.

 

Herr Panz ergänzt, dass die Arbeitsplatzzahl vor dem Hintergrund des vermehrten mobilen Arbeitens nicht statisch betrachtet werden könne. Zeitgleich werden voraussichtlich weniger Personen im Innovationspark präsent arbeiten. Dies werde in der weiteren Konkretisierung der Planungen genauer betrachtet.

 

Herr Jersch fragt, ob es richtig sei, dass Hauni für den Standort keinen Gleisanschluss nachgefragt habe bzw. ob dieser grundsätzlich angeboten wurde.

 

Herr Panz bestätigt, dass Körber keinen Wunsch nach einem Gleisanschluss geäußert habe. Sollte die Bahnstrecke Hamburg-Geesthacht reaktiviert werden, würde diese dem Personen- und nicht dem Gewerbeverkehr dienen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Funktionsplan einstimmig zu.


Anlagen
TOP 2_HSA_EGL_BWS_AGS_IP-Bergedorf_SAE_230111_KURZ_Verschickung (142115 KB)

Ö 3 - 21-1399.01

Max-Eichholz-Ring / Binnenfeldredder: Kooperatives Workshopverfahren mit konkurrierenden Arbeitsphasen hier: Ergebnis des Verfahrens

Ein Vertreter der SAGA Unternehmensgruppe stellt das Ergebnis des Workshopverfahrens anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Krohn berichtet von Parkraumproblemen in diesem Gebiet. Er möchte wissen, ob Gebäude auf aktuellen Stellplätzen entstehen und ob Mieter dadurch ihren Stellplatz verlieren. Er fragt, wieviel Miete für einen Stellplatz anfällt.

 

Der SAGA-Vertreter erklärt, dass man versucht habe, die Stellplätze weitestgehend freizuhalten, jedoch ein Gebäude auf einer Stellplatzfläche entstehen werde. Er bestätigt, dass Mieter dadurch im ersten Schritt Stellplätze verlieren, diese dann durch die Tiefgaragenanlage bzw. durch die Optimierung der bestehenden Stellplätze ersetzt werden. Zur Miethöhe könne er keine Aussage machen.

 

Herr Panz ergänzt, dass das Stellplatzkonzept mit der Zeit gehe und die heute nicht überdachten Stellplatzanlagen, auch in Richtung Elektromobilität, optimiert werden.

 

Herr Emrich befürwortet das vorgestellte Konzept und die Nachverdichtung an dieser Stelle. Im Workshopverfahren war seiner Fraktion insbesondere der Erhalt und die Aufwertung der wesentlichen Freiflächen sowie die Rücksicht auf die bestehende Nachbarbebauung durch die Abflachung der Bebauung von Innen nach Außen wichtig.

 

Frau Bendt-Soetedjo befürwortet ebenso, die aus ihrer Sicht qualitätvolle und behutsame Verdichtung. Das frühzeitige Informieren der derzeitigen Mieter finde sie sehr gut. Sie stellt die Aspekte der Barrierefreiheit und der Wohnfeldverbesserung heraus. Bedauerlich findet sie das Verwerfen eines grünen Loops im Quartier, der an der Tempo 50-Vorgabe des Binnenfeldredders scheiterte. Sie spricht sich für eine Tempo 30-Regelung für den Binnenfeldredder aus. Diese würde die Sicherheit für Radfahrer erhöhen und Emissionen verringern.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Ergebnis des Workshopverfahrens einstimmig zu.


Anlagen
TOP 3_2023-01-12_BFR_SAGA_SEA_11.01.2023_geschw (1801 KB)

Ö 4 - 21-1601.01

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (Brookdeich/Neuer Weg) hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; Kenntnisnahme der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Herr Wittmann stellt das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Noetzel befürwortet ausdrücklich den vorgestellten Bebauungsplanentwurf. Er merkt an, dass seine Fraktion mit den 33 Stellplätzen für Nutzungen außerhalb des Geltungsbereiches nicht einverstanden ist. Diese seien um den Faktor 3 zu gering.

 

Frau Westberg befürwortet den Planentwurf und hebt die vorgesehenen Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende positiv hervor. Sie fragt, warum bei dem Bebauungsplan nicht die verabredeten 35 Prozent Sozialwohnungen umgesetzt werden.

 

Herr Wittmann erklärt, dass das Bezirksamt eine Quote von 35 % entsprechend dem gegenwärtigen Senatsziel verhandelt hat, jedoch die Projektentwickler auf der Quote von 30 %, die zu Verfahrensbeginn galten, im Sinne einer Geschäftsgrundlage für das Bebauungsplanverfahren bestanden hatten. Er stellt in diesem Zusammenhang die Errichtung der Vielzahl von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen sowie die 40 WA-gebundenen Wohnungen heraus.

 

Frau Schindler befürwortet das Verfahren. Sie fragt, ob man die Tiefgaragenzufahrt auch anderweitig, bspw. als Spielfläche, nutzen könne. Sie findet es schade, dass der Vorplatz des denkmalgeschützten Bahnhof Bergedorf-Süd als Discounter-Parkplatz genutzt wird.

 

Zur Zufahrt erklärt Herr Wittmann, dass das Bezirksamt eine kreative Lösung für die Nutzung des Daches und der Seitenwände als Spielfläche angestrebt hatte.  Letzten Endes haben Sicherheitsbedenken bzw. Unfallverhütungsvorschriften eine solche Lösung verhindert. Bezüglich des Parkplatzes merkt er an, dass die ‚Stellplätze vor dem Bahnhof - anders als heute - durch die Bepflanzung mit Bäumen städtebaulich integriert werde. Er verweist zudem auf eine Freifläche seitlich des Bahnhofsgebäudes, die man als private Grünfläche Quartiersgrün festsetzen konnte.

 

Herr Zimmermann empfindet die Planungen für Fahrradabstellmöglichkeiten, gerade für Lastenräder, zu klein und nicht zeitgemäß. Er appelliert, dass diese frühzeitig im Funktionsplan mitbedacht werden.

 

Herr Wittmann verweist auf die Anlage 7 zum städtebaulichen Vertrag. Man sei dem Beschluss der Bezirksversammlung gefolgt und habe nach Möglichkeit mehr Fahrradstellplätze und Lastenradstellplätze als nach den Vorschriften des Bauprüfdienstes erforderlich seien, vorgesehen. Die Investoren verpflichten sich im städtebaulichen Vertrag entsprechende Angebote zu schaffen. Für die Barrierefreiheit gilt der Bauprüfdienst 2022-2.

 

Herr Panz konkretisiert, dass rund 1.200 private Fahrradstellplätze geschaffen werden.

 

Herr Zimmermann erwidert, dass er die Zahl in Frage stellen würde und die Zuwegung bemängele. Aus seiner Sicht könne man dies besser umsetzen.

 

Herr Wittmann verweist auf die vielfältigen Anforderungen an das urbane Quartier und betont, dass hier unterm Strich ein Planungskompromiss mit sehr guten und belastbaren Zahlen erreicht werden konnte.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zu.

Ö 5 - 21-1581

Infrastruktur der Alten Holstenstraße (Verfasserin: CDU-Fraktion Hinzuladung des Fachausschüsse Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz, Verkehr und Inneres)

Herr Capeletti stellt den vorliegenden Antrag kurz vor.

 

Herr Jarchow schlägt vor, die Anregungen des vorliegenden Antrags und bei der anstehenden Gesamtplanung zur Alten Holstenstraße zu berücksichtigen.

 

Herr Capeletti akzeptiert den Vorschlag. Er bittet darum, dass der Punkt der Herstellung einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Infrastruktur im Rahmen der Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser), in den Katalog der Wettbewerbsbedingungen aufgenommen wird.

 

Herr Rosinski bestätigt dies.

 

Herr Acht weist auf die Umsetzung einer vernünftigen Toilettenlösung bei den Umplanungen hin.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

Ö 6.1 - 21-1037.03

Festlegung RISE-Fördergebiet Zentrum Bergedorf

Herr Rode stellt die Festlegung des RISE-Fördergebiets anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Frau Westberg zeigt sich verwundert über die Priorität der Umgestaltung des Rathausplatzes. Sie sehe bspw. die Umgestaltung der Unterführung Alte Holstentraße als wichtige Schnittstelle für das RISE Gebiet an und äußert den Wunsch, mit dieser zu beginnen und den Rathausplatz später in Angriff zu nehmen.

 

Herr Rode bestätigt, dass es sich bei der Bahnunterführung um einen zentralen Schnittpunkt handelt. Mit dem Rathauspark beginne man, da dieser zum Zeitpunkt der Erstellung der PPA und der Senatsdrucksache hinsichtlich der Umsetzung bereits hinreichend konkretisiert war.

 

Frau Westberg unterstreicht die Bedeutung und Akzeptanz der Umgestaltung der Alten Holstenstraße für die Bevölkerung.

 

Herr Rosinski teilt die Einschätzung von Frau Westberg. Jedoch sei für die Umgestaltung des Rathausparks im Gegensatz zur Bahnunterführung der Umsetzungsgrad erreicht und daher werde man hier starten, um die Projekte auch zeitnah voranzubringen.


Anlagen
TOP 6.1 RISE Zentrum Bergedorf_SEA 110123 (1417 KB)

Ö 7

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2022

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 07.12.2022 wird einvernehmlich genehmigt.