Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (Brookdeich/Neuer Weg) hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; Kenntnisnahme der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Letzte Beratung: 11.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 111 sollen in Erweiterung des Quartiers Bergedorf Süd die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes Gebiet geschaffen werden.
Im Einzelnen sollen nach Stand der Abstimmung folgende Vorhaben realisiert werden:
Planverfahren
Das Planverfahren wurde im November 2012 eingeleitet. Im Jahr 2014 wurde ein städtebaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren ausgelobt. Zwischenzeitlich wechselte ein Teil der Grundeigentümer. Auf Grund der für ein realisierungsfähiges städtebauliches Konzept ungünstige, Grundstückszuschnitte mussten die Grundstücke neu zugeschnitten werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 19. November 2018 durchgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Ergebnisse am 9. Januar 2019 ausgewertet und die Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren beschlossen. In seiner Sitzung am 13. Mai 2019 hat sich der Ausschuss Verkehr und Inneres mit der geplanten Verkehrsanbindung des Plangebiets befasst.
Seither wurde das Vorhaben mit den Investoren und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, zahlreiche Gutachten erarbeitet und ein Städtebaulicher Vertrag erarbeitet.
Für den Planentwurf wurde ein Umweltbericht erarbeitet, in dem die umweltrelevanten Informationen aufbereitet und ausgewertet wurden, vgl. Kapitel 4. Eine Zusammenfassung zum Umgang mit den Umweltbelangen enthält Kapitel 4.4.3, die weitergehende Abwägung enthält Kapitel 5.
Im Planungsprozess wurden insbesondere die folgenden Aspekte vertiefend betrachtet:
Aspekt |
Aspekt wurde insbesondere in der Begründung in den folgenden Kapiteln betrachtet |
Verschattungswirkung gegenüber der Bestandsbebauung am Brookdeich und an der Hassestraße |
4.2.1.2, 4.2.1.3, 5.2.2.6 |
Verschattungswirkung innerhalb des Quartiers |
4.2.1.2, 4.2.1.3, 5.2.2.6, 5.2.3
|
Verkehrsaufkommen (auch Auswirkungen des Mehrverkehrs auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Neuer Weg/Curslacker Neuer Deich) |
5.3.1.3 |
Umgang mit baulastengesicherten Stellplätzen |
5.3.2 |
Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkung auf die neue Wohnbebauung |
Gewerbelärm: 4.2.1.2, 4.2.1.3, 5.8.1, 5.8.1.1 Verkehrslärm: 4.2.1.2, 4.2.1.3, 5.8.2 |
Erschütterungseinwirkung auf die neue Wohnbebauung |
4.2.1.2, 4.2.1.3, 5.8.3 |
Ausstattung mit öffentlich nutzbaren Freiflächen, Baumbilanzierung, Baumpflanzungen |
4.2.1.2, 4.2.1.3, 4.2.3.3, 4.2.7.2, 4.2.7.3, 4.4.3, 5.10, 5.11.1 |
Umgang mit dem östlich gelegenen Grenzgraben |
4.2.6.2, 4.2.6.3, 4.2.7.2 |
Energiefachplan |
4.2.2.3, 5.8.4.1 |
Einzelheiten und sonstige Themen können den Anlagen entnommen werden.
Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Die Änderung der landesplanerischen Pläne wird vom Senat durchgeführt. Einzelheiten vgl. Anlage.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung von stadtentwicklungspolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, soll mit den Investoren ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Daher sind Regelungen u.a. zur Erschließung, zu öffentlich gefördertem Wohnungsbau, zur gewerblichen Nutzung, zu naturschutzrechtlichen Anforderungen, zur Verschattung, zu Stellplätzen, zu Baulasten, zur Errichtung einer Kindertagesstätte, zu öffentlich zugänglichen Grünflächen, zur Wärmeversorgung und Regenwassernutzung getroffen worden (vgl. Drucksache im nicht öffentlichen Teil).
Weiteres Vorgehen
Der städtebauliche Vertrag soll vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in einem Notariat paraphiert und anschließend baldmöglichst geschlossen werden (vgl. nicht öffentlicher Teil). Die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen soll nach derzeitigem Stand vom 2. Februar bis 8. März 2023 stattfinden und somit unter Berücksichtigung des größeren Umfangs der Unterlagen länger als 30 Tage. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann der Bezirksamtsleiter den Bebauungsplan feststellen.
Der Bebauungsplanentwurf und die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:
https://bauleitplanung.hamburg.de
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Entwürfe für die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis und stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu unter der Voraussetzung, dass der städtebauliche Vertrag paraphiert wird (vgl. nichtöffentlicher Teil).
1 Bebauungsplanentwurf (Entwürfe für Planzeichnung, Verordnung, Begründung)
2 Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans
3 Entwurf zur Änderung des Landschaftsprogramms
4 Funktionsplan (für die weitere Erläuterung; nicht Gegenstand des
Bebauungsplanentwurfs)
Keine Orte erkannt.
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