21-1601.02

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (Südlich Brookdeich) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der Entwürfe für die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms gemäß § 3 (2) BauGB; Zustimmung zum Planentwurf

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.04.2024
Sachverhalt

 

Ausgangspunkt für das Bebauungsplanverfahren war das Ergebnis eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens.  

 

Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bergedorf 111 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes Gebiet geschaffen werden. Überwiegend sind Geschosswohnungen vorgesehen, darüber hinaus insbesondere Einrichtungen der Nahversorgung und für sonstige Dienstleistungen, eine Kindertagesstätte sowie ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz. Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Bergedorf-Süd soll planungsrechtlich gesichert werden, die vorhandene Wohnbebauung unter Berücksichtigung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag für die Wohnungsbauprogramme von Senat und Bezirksversammlung Bergedorf zu leisten.

 

In seiner Sitzung am 11. Januar 2023 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu. Die öffentliche Auslegung fand vom 2. Februar 2023 bis 8. März 2023 statt. In diesem Zeitraum gingen einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein sowie eine Stellungnahme der Öffentlichkeit.

 

Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft und mit Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. In der Anlage 1 sind die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung dargestellt.

 

Die Öffentlichkeit hatte vor allem Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Höhenlage des Geländes im Vergleich zum Nachbargrundstück Brookdeich 38, hinsichtlich möglicher Überschwemmungen dieses Grundstücks bei Starkregenfällen sowie hinsichtlich der Abstandsflächen der geplanten Bebauung zum Grundstück Brookdeich 38.

 

Infolge der Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit haben sich keine materiellen Änderungen ergeben.

 

Aufgrund eines zwischenzeitlich bekanntgewordenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2022 wird die vorgesehene private Grünfläche „Quartiersplatz“ festgesetzt als öffentliche Grünfläche „Quartiersplatz“. Die geänderte Bezeichnung ändert nichts daran, dass der Quartiersplatz öffentlich zugänglich wird und von den Grundeigentümern herzustellen ist. Einzelheiten sollen in § 16 des Städtebaulichen Vertrags geregelt werden. Für diese Änderung wurde eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Bedenken wurden keine vorgetragen.

 

Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Im Rahmen der fortgeführten Verhandlungen über den Städtebaulichen Vertrag mit den Grundeigentümern haben sich im Vergleich zur paraphierten Fassung vom Januar 2023 vertragliche Änderungen ergeben, die im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

-          stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,

-          stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu,

-          nimmt die Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis

-          und empfiehlt der Bezirksversammlung, nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags (vgl. Nichtöffentlicher Teil) dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

 

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