21-1601.05

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 111 (Südlich Brookdeich) hier: Vorstellung der Entwurfsplanung für die Baufelder 3 und 5

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.10.2024
Sachverhalt

 

Historie der städtebaulichen Entwicklung:

 

Auf einem gewerblich genutzten Areal in Bergedorf Süd haben sich mehrere Grundeigentümer zusammengeschlossen, um auf einem hinsichtlich der Grundstückzuschnitte zunächst schwierig zu entwickelndem Areal eine Umstrukturierung zu einem neuen Quartier anzustoßen. Grundlage für das Bebauungsplanverfahren B111 ist das Ergebnis eines städtebaulich-freiraumpla­nerischen Wettbewerbsverfahrens. Der Wettbewerb wurde im Jahr 2014 ausgelobt. Der Entwurf des Büros ppp architekten + stadtplaner gmbH aus Lübeck mit arbos Landschaftsarchitekten (heute arbos landscape GmbH) aus Hamburg erreichte den 1. Platz und wurde mit der Erstellung des Funktionsplans beauftragt. Das Büro hat zudem einen Gestaltungsleitfaden für das Quartier erstellt, welcher eine wesentliche Grundlage zur Sicherung der städtebaulichen Qualität darstellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 111 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der städtebaulichen Entwicklung Brookdeich in Form eines urbanen Gebietes geschaffen (vgl. auch Drucksachen 21-1601.02 21-1601.03 und 20-187). Das Plangebiet wird im Norden begrenzt durch Straßenzüge mit gründerzeitlichen Bauten. Im Osten grenzt ein Entsorgungs­unternehmen unmittelbar an das Plangebiet, im Süden wird künftig die Ent­wick­lung des Innovations­parks umgesetzt werden. Das Quartier ist über den Neuen Weg und den Curslacker Neuen Deich verkehrlich gut angebunden. Der geplante Radschnellweg (Radroute plus) führt südlich vorbei. Das Gebiet stellt durch seine fußufige Anbindung zum Zentrum eine attraktive Entwicklungs­flä­­­che dar. Im Einzelnen sollen entstehen:

 

-          mindestens 500 Wohnungen (laut SBV, laut Funktionsplan ca. 650 Wohnungen) in vier bis sechs-geschossiger Bauweise (die Geschossanzahl nimmt von Nord nach Süd zu; das obere Geschoss ist in definierten Bereichen zurückgestaffelt)

-          mindestens 10% Gewerbeanteil mit Einrichtungen zur Nahversorgung und für sonstige Dienstleistungen

-          eine Kindertagesstätte für ca. 110 Kinder

-          öffentliche, halböffentliche und private Freiflächen und Kinderspielflächen

-          ein zentral gelegener Quartiersplatz

-          eine Quartiersgarage mit privaten und Besucherstellplätzen

 

 

Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, wurde mit dem Konsortium der Grundeigentümer ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser beinhaltet als Anlagen einen Funktionsplan, einen Freiflächenplan bestehend aus 4 Teilplänen ( Freianlagenplan, Baumpflanzplan, Baumbilanz und Kinderspielflächen), eine Übersicht über Lage und Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen, eine Verschattungsstudie, einen Lageplan mit Festlegungen zu öffentlichen und privaten PKW- und Fahrradabstellflächen, dem Gestaltungsleitfaden und einem Energiefachplan. Die privaten Grundeigentümer haben sich u.a. im Wege eines Umlegungsverfahrens auf jeweils eigensndig entwickelbare neue Grundstückszuschnitte geeinigt und werden die öffentliche Verkehrsfläche nach der Herstellung an die FHH übertragen.

 

Die Bezirksversammlung hat dem Entwurf für den Bebauungsplan im April 2024 zugestimmt, der Bebauungsplan-Entwurf hat derzeit Vorweggenehmigungsreife und soll in Kürze festgestellt werden.

 

Entwicklung der Baufelder 3 und 5:

 

Im ersten Halbjahr 2024 hat sich beim Bezirksamt Bergedorf ein Rechtsnachfolger vorgestellt, der Anteile von zwei Konsortialpartnern übernimmt. Die PGH Gruppe aus Hamburg plant, die Bau­felder 3 und 5 umsetzen und hier ausschließlich geförderte Wohnungen bauen.

 

Städtebauliche Vorgaben:

Die Baufelder 3 und 5 stellen die östlichsten Baufelder der Entwicklung dar und bilden eine durch­gehende Bebauung zum Entsorgungsunternehmen aus. Somit übernehmen sie auch die Funk­tion, das Quartier möglichst frei von Lärm-Emissionen zu halten und müssen gleichermaßen auf diese in der Ostfassade reagieren. Gemeinsam bilden die beiden Baufelder eine J-förmige“ Bebau­ung aus, die im Norden durch die quartiersinterne Ringstraße flankiert wird und im Süden einen In­nen­hof aus­bildet. Die Wohneinheiten werden im nördlichen Teil von Westen bzw. über den In­nenhof er­schlos­sen. Im Zentrum befindet sich ein Quartiersplatz, der als Treffpunkt im Quartier mit Aufent­haltsmög­lichkeiten und einen Spielplatz dienen soll.

 

Von der PGH Gruppe wurde unternehmensintern der hochbauliche Entwurf entwickelt. Die Freiraumplanung wurde durch das Büro Andresen Landschaftsarchitekten aus Lübeck entworfen und beides dem Bezirksamt Bergedorf vorgestellt. Die Entwurfsplanung wurde seit dem Beschluss über den Bebauungsplanentwurf mit Vertreter:innen des Bezirksamts Bergedorf und dem Oberbaudirektor abgestimmt und wird im Rahmen der Ausschussbefassung am 02.10.2024 vorgestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Aufbauend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll zeitnah die Bauantragsstellung für Baufeld 3 und 5 erfolgen. Ausführungsdetails zu gestaltprägenden Aspekten wie Sockel, Hauseingänge, Befensterung und Möblierung / Gestaltung der Außenanlagen werden in diesem Zuge weitergehend abgestimmt werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Stand der Entwurfsplanung für Baufeld 3 und 5 und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung auf die Umsetzung im Sinne der qualitätssichernden Instrumente hinzuwirken.

 

 

Anhänge

Präsentation