Es sind keine Fragesteller anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich angenommen.
Herr Böhm und Herr Franz stellen auf Grundlage der beigefügten Präsentation die bauliche Weiterentwicklung des Veloroutennetzes zum neuen Hamburger Radnetz und deren zukünftige Beschilderung vor. Der Ausbau der Radfahrinfrastruktur sei kontinuierlich angestiegen. Der Veloroutenanteil stelle dabei nur einen Bestandteil dar. Der Begriff „Velorouten“ werde daher zukünftig in den Begriff „Hamburger Radnetz“ integriert. Im Bezirk Bergedorf wurden zahlreiche Strecken im Verlauf des Radnetzes hergestellt. Bei der Wegweisung werde Bergedorf ebenfalls in der 1. Phase ab 2025 berücksichtigt.
Anschließend beantworten sie Fragen aus dem Plenum.
Auf Nachfrage von Frau Jacobsen antwortet Herr Böhm, dass neben dem Neubau auch die Sanierung vorhandener Radwege integriert werde. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nehme sich dieser Maßnahmen an.
Herrn Teschinsky teilt er auf die Frage nach der Schneeräumung auf den Radwegen mit, dass ein „Winternetz“ definiert und die Schneeräumung von der BUKEA finanziert werde. Es seien keine Änderungen vorgesehen.
Zur Frage von Herr Froh, wann die Maßnahmen von Tatenberg bis Altengamme vorgestellt würden, erläutert Herr Böhm, dass am Marschbahndamm noch einige Abschnitte zur Instandsetzung in der vorhandenen Breite anstünden.
Die Verlegung der Fahrradwege auf die Straße sei nicht mehr üblich, teilt Herr Böhm auf Frage von Herrn Krohn mit. Vielmehr werde eine getrennte Führung vom KfZ-Verkehr und eine Breite von 2,5 m angestrebt.
Herrn Nasiri teilt Herr Böhm mit, dass die Beschilderung durch den Landesbetrieb Verkehr instandgehalten wird.
Herr Rosinski weist darauf hin, dass in der Kurt-A.-Körber-Chaussee die Herstellung des Radweges auf engen Raum hergestellt werden konnte.
Frau Jacobsen fragt nach den Kosten und den Hintergründen der geänderten Bezeichnung Radwege. Herr Böhm hofft auf eine Erhöhung der Nutzung der Radwege nach Abschluss der Maßnahmen und führt aus, dass sich die Kosten aktuell nicht beziffern ließen.
Herrn Gerken interessiert die Anbindung neuer Quartiere. Insbesondere, wann der Schleusengraben durchgängig befahrbar wird und ob Oberbillwerder angebunden wird. Die Einbindung bezirklicher Routen sei Teil des Projektes, teilt Herr Böhm mit, deren terminliche Umsetzung bisher nicht bekannt sei.
Herr Detmer fragt nach geplanten baulichen Maßnahmen im Verlauf der Radwege.
Herr Rosinski führt aus, dass in diesem Jahr im Brookdeich Richtung Börnsen die Verlängerung des Radweges Plus umgesetzt und der Radweg im Verlauf der Grünanlage in Bergedorf-West verbessert werde. Am Entrée Bergedorf-West im Verlauf des Oberen Landweges wird die Querung von Rad- und Fußgängerverkehr optimiert. Die Maßnahmen am Wehrdeich, Am Zollamtsbogen werden langfristig geplant. Der Knotenpunkt Sander Damm, Weidenbaumsweg ist abhängig von den Maßnahmen der Bahn.
Die Brücke am Schleusengraben wird in diesem Jahr fertig gestellt. Auf der westlichen Seite des Schleusengrabens wird der Radweg zunächst bis zur Grundschule an das vorhandene Radwegesystem angebunden, auf der östlichen Seite ist eine Verbindung zum Innovationspark über den Curslacker Neuen Deich vorgesehen.
Von der Dietrich-Schreyge-Straße über die Friedrichsbrücke ist ein Anschluss an den Weidenbaumsweg vorgesehen.
Die zeitlichen Perspektive ließe sich aktuell schwer abschätzen, da sie von verschiedenen Faktoren abhänge, die der Bezirk nicht beeinflussen könne, aber seinerseits die Planungen bereits vorbereitet habe.
Herr Rosinski informiert einleitend über das bisherige Vorgehen auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung zur Verkehrsberuhigung der Nettelnburger Straße. Ein Planungsbüro hatte verschiedene Vorschläge erarbeitet, die mit Vertretern von Politik und Bürgerinitiative erörtert wurden. Der Umgestaltung des Kotenpunktes Nettelnburger Straße / Randersweide sollten weitere Maßnahmen folgen, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Der aktuelle Planungsbereich liegt zwischen der Randersweide bis ca. 5 m vor dem Oberen Landweg. Am Oberen Landweg wird im 3. Planungsabschnitt ein Kreisverkehr entstehen.
Die erste Verschickung der Planungsunterlagen ist erfolgt, die Stellungnahmefrist läuft. Mit dem Abwasserverband Nettelnburg wird es einen gesonderten Termin zur Abstimmung der Anregungen geben. Nach Abschluss der Verschickung erfolgt die Ausschreibung mit dem Ziel, im 3./4. Quartal mit der Baumaßnahme zu beginnen.
Herr Dierks stellt anhand der beigefügten Präsentation die Planungen zur Verkehrsberuhigung der Nettelnburger Straße vor.
Der Ausbau zur Tempo 30-Zone geht mit baulichen Fahrbahneinengungen und -verschwenkungen sowie der Einrichtung von Fußgängerüberwegen einher. An der Einmündung zur Klaus-Schaumann-Straße ist ein zusätzlicher Mini-Kreisel geplant. Zur Verbesserung der Busdurchfahrt werden Parkplätze am Fahrbahnrand aufgehoben, Haltestellen am Fahrbahnrand barrierefrei hergestellt. Flächen sollen entsiegelt werden, um Bäumen mehr Luft zu geben und mehr Regenwasser an Ort und Stelle versickern zu lassen. Der Radverkehr wird auf der Straße geführt.
Anschließend beantwortet er Fragen aus dem Plenum.
Herr Diercks teilt Herrn Froh mit, dass private Hecken auf öffentlichem Grund nur im erforderlichen Einzelfall entfernt werden. Herr Diercks bestätigt, dass trotz der Tempo-30-Zone die Fußgängerüberwege eingerichtet werden dürfen. Zum Kreisel fragt Herr Froh nach einem möglichen Unfallschwerpunkt als Grund für dessen Bau und den Erfahrungen mit Erschütterungen durch die Erhöhungen der Mittelinsel. Herr Diercks verneint den Unfallschwerpunkt und stellt klar, dass die Erhöhung der Mittelinsel Autofahrer von der direkten Durchfahrt abhalte, für Busse jedoch keine Beeinträchtigung darstelle. In der aktuellen Planung fallen 16 Stellplätze weg. Zudem weist er darauf hin, dass bislang keine Tempo-30-Zone polizeilich angeordnet wurde.
Auf die Frage von Herrn Detmer erläutert Herr Diercks, dass mit der Feuerwehr die Maßnahmen eng abgestimmt wurden. Es wird zukünftig aus Sicherheitsgründen keine Zufahrtmöglichkeit über den Fußweg mehr geben. Herr Detmer schlägt vor, statt einiger geplanter Fahrradbügel einen Baum mehr zu pflanzen und fragt nach den geplanten Optimierungsmaßnahmen zur Entwässerung. Herr Diercks sagt eine Prüfung der Fahrradbügel zu, gibt jedoch zu bedenken, dass in vielen Bereichen Abwasserrohre die Neupflanzung von Bäumen verhindern und informiert über die geplanten Entwässerungsmaßnahmen.
Herr Rosinski teilt Herrn Detmer mit, in welchen Abschnitten die weiteren Baumaßnahmen durchgeführt werden betont, dass es vorgestellten Bereich primär eine Verkehrsberuhigung erreicht werden soll und die Entwässerung nur in dem Umfang verbessert wird, wie es in die Maßnahme integriert werden kann. Die Gesamtsituation der Entwässerung in Nettelnburg werde unabhängig gesondert geprüft.
Herr Gehrcken weist darauf hin, dass sich der Verkehr zum Abfallwirtschaftshof in der Randersweide gelegentlich stauen würde und befürchtet eine zusätzliche Beeinträchtigung durch die Bushaltestelle im Einmündungsbereich der Nettelnburger Straße. Die Reduzierung der Parkplätze solle kritisch hinterfragt werden, gerade auch für die Sportanlage am Katendeich. Die Anzahl der Fahrradbügel könne s. E. deutlich reduziert werden und diese sollten für seheingeschränkte Personen gekennzeichnet werden. Herr Diercks sagt eine Prüfung zu.
Herr Gruber freut sich darüber, dass nach ca. 40 Jahren die Wünsche der BI zur Verkehrsberuhigung der Nettelnburger Straße in greifbare Nähe rücken und bittet um Berücksichtigung der Anregungen der Anwohnenden.
Herr Krohn kritisiert den Wegfall von 16 Stellplätzen. Herr Diercks erläutert den Hintergrund der Planung.
Herr Rosinski teilt Herrn Froh auf Nachfrage mit, dass eine Stellungnahme der Fraktionen bis zu den März-Ferien möglich ist. Die aktuellen Pläne werden für die Abstimmung mit den Bürgern zur Verfügung gestellt. Die Entwässerung wird in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als mögliches Pilotprojekt für Klimaanpassung gesondert geprüft. Hierfür könne ein Runder Tisch eingerichtet werden.
Herr Rosinski stellt klar, dass die Pläne aufgrund sinnvoller Einwände korrigiert werden könnten, betont jedoch, dass die Schulwegsicherheit und Verkehrssicherheit oberste Priorität genießen. Er schlägt vor, das Thema in der Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres im April mit allen vorliegenden Stellungnahmen zu erörtern.
Im Vorwege wurde den Sitzungsteilnehmenden bereits die Drucksache 22-0235- Bericht der Baustellenkoordination zugesendet.
Herr Bielig berichtet hierüber und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Froh bittet zu Punkt 10, darum, den Umleitungsverkehr nicht über den Moorfleeter / Allermöher Deich zu führen.
Zur Vierlandenstraße sagt Herr Bielig zu, dass die aktuellen Planungen in der nächsten Sitzung vorgestellt werden.
Herr Stachan weist auf die zeitliche Überschneidung der Maßnahmen 10 und 12 hin. Herr Bielig führt aus, der Verkehr werde sich am Knotenpunkt Sander Damm treffen, was leider nicht verhindert werden kann. Die Maßnahme der BAB war nicht eingeplant, die Sanierung der Vierlandenstraße lasse sich nicht weiter aufschieben.
Herr Bielig informiert über den Ablauf von Leitungsbaumaßnahmen und beantwortet Verständnisfragen.
Herrn Schlüter antwortet Herr Bielig zur Verbindung von Leitungsmaßnahmen mit anderen Baumaßnahmen. Herrn Schlüter zeigt sich verwundert über die eingeschränkten Möglichkeiten des Bezirksamtes Einfluss auf den Ablauf einer Baumaßnahme zu nehmen.
Herr Froh schließt sich der Bitte an, für die zügige Umsetzung der Maßnahme zu sorgen.
Herr Froh nimmt die Mitteilung missbilligend zur Kenntnis und bittet darum, den Antrag auf die Controllingliste zu nehmen, um zu einem späteren Zeitpunkt den Sachstand zu erfragen.
Herr Froh bittet um die Rechtsgrundlage, die das Parken im Bereich von Baumscheiben untersagt. Herr Charles kündigt eine Antwort zu Protokoll an.
Protokollnotiz:
Mit der Beschreibung „weitreichende Bestimmungen zum Schutz der Bäume“ ist die Baumschutzverordnung gemeint, in der es unter §4 Verbote (2) heißt:
Als Beschädigungen oder Beeinträchtigungen im Sinne des Absatzes 1 gelten auch Störungen des zu schützenden Wurzelbereichs. Als zu schützender Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten, bei Hecken zuzüglich 0,5 m.
Störungen sind insbesondere:
…
5. Die Verschmutzung oder Verdichtung des Bodens, insbesondere durch die Lagerung von Materialien wie Gartenabfällen, Bodenaushub, Schutt und Unrat und durch Befahren mit schwerem Gerät.
Herr Krohn begrüßt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Schule Leuschnerstraße.
Der Fachausschuss nimmt die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis.
Herr Froh bittet darum, die Mitteilung dem Regionalausschuss zur Kenntnis zu geben. Die Maßnahme hat Bezug zu einem Antrag des Regionalausschusses.
Der Fachausschuss nimmt die Maßnahmen ÖPNV zur Kenntnis.
Der Fachausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Herrn Detmer bittet um den barrierefreien Ausbau der Kreuzungen in Bergedorf-Süd.
Herr Froh erläutert zum Hintergrund, dass sich der Stadtteilbeirat Bergedorf-Süd gegen die Herstellung der Gehwegüberfahrten im westlichen Abschnitt ausgesprochen hat. Im östlichen Teil wurden Gehwegüberfahrten mit grauen Pflastersteinen an den Absenkungen hergestellt. Er fragt, ob eine Querung mit Thermoplast kostengünstig hergestellt werden könnte.
Herr Charles hält eine Einzelfallprüfung für erforderlich.
Herr Reumann teilt mit, dass Anwohnende um die Querungshilfen gebeten haben.
Frau Rogalski-Beeck unterstreicht, dass der aktuelle Zustand auf Wünsche der Anwohnenden basiert. Generell ist sie der Auffassung, dass Querungen bzw. Sanierungen von Gehwegen an anderer Stelle notwendiger wären.
Herr Gruber, Herrn Detmer und Frau Denecke bitten darum, die Querungen für mobilitätseingeschränkte Menschen gefahrmindernd herzustellen.
Herr Veit schlägt vor, das Thema mit einer Kostenschätzung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes in der nächsten Sitzung zu erörtern.
Herr Gruber bittet ebenfalls um Darstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Maßnahmen.
Herr Reumann sagt zu, dass der Antrag in der nächsten Sitzung auf der Basis von Kosten und Möglichkeiten zur Herstellung erneut erörtert wird.
Herr Veit hat mit Herrn Froh nachfolgenden Kompromissvorschlag erarbeitet, über den er unmittelbar vor der Sitzung die Fraktionsvorsitzenden informiert hat:
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 10.02.25 den Antrag „Busanbindung des BG-Klinikums Boberg verbessern“ (Ds. 22-0219) erörtert. Es wurde einstimmig anliegende geänderte Fassung des Antrages beschlossen:
Das Krankenhaus Boberg nimmt, neben den berufsgenossenschaftlichen Aufgaben (Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten), auch eine wichtige Versorgungsfunktion für die Stadt Hamburg, insbesondere für den Bezirk Bergedorf ein.
Aufgrund der Lage, direkt an der B5, ist die verkehrliche Anbindung an das Krankenhaus im Grunde gut, da sowohl mit dem Rad als auch mit dem Auto gut erreichbar. Das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) ist jedoch nicht ausreichend und, insbesondere bei den Busverbindungen, besteht akuter Handlungsbedarf.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die ca. 600 vorhandenen PKW-Stellplätze meist vollständig ausgelastet sind und die Parkplatzsuche damit in die Umgebung verlagert wird. Denn diese Parkplätze müssen sich Klinik-Personal (ca. 2800), Patienten (730 Betten + ambulante Versorgung) und Besucher teilen.
Der aktuell geplante Neubau wird parallel zum laufenden Betrieb des Krankenhauses und zwischen dem jetzigen Bestandsgebäuden und der B5 errichtet werden. Damit ist klar, dass die bisherigen Parkplätze für die Dauer der Bauarbeiten von mehreren Jahren werden weichen müssen. Eine passende Ersatzfläche ist in gleicher Größenordnung auf dem Gelände nicht vorhanden und der Parkdruck an den umliegenden Straßen ist bereits heute hoch.
Zwar werden mit dem Neubau perspektivisch bis zu 1.000 Parkplätze zur Verfügung stehen, dies wird jedoch auch nicht ausreichen, wenn das ÖPNV-Angebot nicht stark ausgebaut wird.
Es gibt ganz konkrete Wünsche und Vorschläge der Belegschaft aus der Praxis, wie die Busanbindung auszugestalten ist, um eine höhere Nutzung des ÖPNV zu erreichen, u.a.:
- Linie 29: Erhöhung der Kapazitäten, insbesondere für Rollstuhlfahrer. Hier gibt es Berichte, dass Fahrgäste regelmäßig nicht mitgenommen werden können.
- X27 (neu): Wird gut angenommen, 10 Minuten-Takt wünschenswert.
- X30: Sollte über Boberg fahren und damit eine bessere Anbindung an den Bezirk Harburg schaffen.
- X32: Zu den Stoßzeiten: (07:00-08:30h und 15:00-17:00h) ein 10 Minuten-Takt mit Langbussen, sowohl Richtung Bergedorf als auch Richtung Hamburg.
- X80. Halbstündige Taktung während der Hauptverkehrszeiten, Abfahrt in Boberg möglichst auf XX:15h mit Rücksicht auf das Arbeitsende zur vollen Stunde.
- Neu: Ein Sammelbus für eine direkte Verbindung Hauptbahnhof - BG Klinikum, ab Hbf zum Dienststart 08:00h (Abfahrt 07:15h) und 16:15h zurück.
- Neu: Alternative zum Bus 134 (Nettelnburg) um die S-Bahn-Station „Mittlerer Landweg“ direkt anzufahren.
Aufgrund des größeren Einzugsgebietes des BG-Klinikums Boberg werden sich nicht alle Autofahrten verhindern lassen und das ist auch nicht nötig. Nicht alle diese Wünsche sind außerdem verkehrlich sinnvoll. Sehr wohl kann aber eine bessere ÖPNV-Anbindung für Entlastung sorgen.
Im Zuge der Befassung mit diesem Thema hat die Bezirksversammlung sich außerdem Gedanken über weitere Ziele mit überregionalem Einzugsgebiet und ohne Bahnanbindung gemacht.
Petitum:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als zuständige und auftraggebende Behörde wird nach § 27 BezVG gebeten, zeitnah Gespräche mit den Geschäftsleitungen des BG-Klinikums Boberg, des Agaplesion-Bethesda-Klinikums, der HAW-Hamburg (Standort Lohbrügge) sowie VHH und Hamburger Hochbahn aufzunehmen und eine bessere und adäquate Busanbindung an diese überregional angelaufenen Ziele zu beauftragen. Dabei sind ausdrücklich auch Direktfahrten vom Hamburger ZOB insbesondere zum BG-Klinikum zu prüfen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt, der Bezirksversammlung entsprechend berichtet.
Herr Veit zeigt sich mit der Antwort generell zufrieden, möchte jedoch erreichen, dass die eingesetzten Expressbusse auch an der „Knotenhaltestelle“ Boberg halten.
Herrn Froh folgt für seine Fraktion diesem Vorschlag.
Dem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt, der Bezirksversammlung wie folgt berichtet:
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 10.02.25 die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Ds. 22-0146.01) zum Auskunftsersuchen (Ds. 22-0146) beraten. Es wurde einstimmig beschlossen, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu ersuchen, zukünftig, die im Falle der Sperrung der S 2 eingesetzten Expressbusse auch an der „Knotenhaltestelle“ Boberg halten zu lassen, um die Ausweichverkehre zu verringern und die Anbindung Lohbrügges zu verbessern.
Herr Froh bedauert, dass zur Auslastung am Mittleren Landweg und in Bergedorf nicht Stellung genommen wurde. Gerade am Mittleren Landweg könnte eine Erweiterung erforderlich werden.
Herr Krohn teilt seine Verwunderung zum Punkt 7 der Auslastung der Ladesäulen mit, die nur bei 20 % liegt.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Es wurden keine Fragen im Vorwege an die Verwaltung gerichtet.
Herr Froh fragt nach der Schaltung der neuen Ampelanlage an der Zuwegung zum Innovationspark.
Die Zuständigkeit für die Digitalisierung liegt nach Auskunft von Herrn Schramm beim LSBG.
16.1 Umgestaltung Grünanlage Fockenweide
Herr Froh bittet um die Planungsunterlage zur Umgestaltung zwischen Fockenweide bis Oberer Landweg zu der eine Stellungnahme abgegeben werden kann.
Herr Charles sagt zu, dass die Ausführungsplanung beauftragt und vorgestellt wird. Die Übergänge des Radweges werden bearbeitet. Die Stellungnahme der Polizei wird ebenfalls zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegt.