Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.06.2023

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Panz informiert darüber, dass die Beratung zu TOP 2 aufgrund von Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gestaltungsleitfadens durch den Grundeigentümer auf den 05.07.2023 verschoben wird.

 

Die Tagesordnung wird in diesem Sinn einvernehmlich beschlossen.

Ö 2 - 21-1767

Entwicklungsvorhaben Weidensteg-Quartier - Vorstellung des Gestaltungsleitfadens

Die Beratung des TOP wurde auf die kommende Sitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja-Stimmen :

Nein-Stimmen :

Enthaltungen :

Ö 3 - 21-1762

Konzept- und Planungsstudie Mobility Hub Bergedorf-West hier: Ergebnis der Studie (Hinzuladung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres)

Herr Lohmann (Bergedorf-Bille) stellt das Ergebnis der Konzept- und Planungsstudie zum Mobility Hub Bergedorf-West anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Frau Petersen-Griem fragt,

1) ob es Ausweichparkmöglichkeiten für diejenigen geben werde, die sich die Parkkosten im Mobility Hub nicht leisten können.

2) ob der in der Bezirksversammlung beschlossene Antrag (Drucksache 21-1241) zur Schulwegsicherheit der Grundschule Friedrich-Frank-Bogen berücksichtigt wurde.

3) ob die im Zusammenhang zu erwartende Verkehrszunahme auf dem Friedrich-Frank-Bogen bedacht wurde.

4) ob es tatsächlich vorstellbar sei, den ruhenden Verkehr von den Straßen zu bekommen.

 

Herr Lohmann antwortet,

1) dass das Angebot von kostenfreiem Parken, gerade angesichts Oberbillwerders, wo das Parken grundsätzlich kostenpflichtig sein werde, im weiteren Umfeld nicht uneingeschränkt Bestand haben könne. Diese Frage wurde auch mit Genossenschaftsmitgliedern diskutiert, woraus die grundsätzliche Haltung abgeleitet wurde, frühzeitig eine kostenpflichtige, aber steuerbare Lösung zu entwickeln, um dem potenziellem Parkdruck aus Oberbillwerder entgegenzuwirken.

Die konkreten Kosten seien von vielen Parametern abhängig und noch nicht genau kalkulierbar. Man habe natürlich im Blick, dass das Parken für die Bewohner Bergedorf-Wests leistbar bleibt.

3) dass im weiteren Verfahren auch die Aspekte der Lenkung der Verkehrsflüsse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung in den Blick genommen werden.

4) dass dies die Idee der Konzeptstudie sei und ohnedies die Mobility Hubs nicht funktionieren würden.

 

Herr Panz verweist zu

2) darauf, dass auf der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres am 12.06.2023 ein Mobilitätskonzept für Bergedorf-West vorgestellt werde. Er stellt fest, dass es sich hier um eine Konzeptstudie handele und dass diese Fragestellungen in einer konkretisierenden Planungstiefe harmonisiert werden müssen. Wegen des Neubaus von ca. 285 Wohnungen im Zentrum von Bergedorf-West rechne er nicht mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs in diesem Bereich.

 

Herr Polkowski befürwortet das Konzept und bekräftigt, dass die zusätzlich geplanten Wohnungen zu keiner nennenswerten Verkehrsmehrbelastung führen werden. Diese Konzepte bereiten zudem den Weg für eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Man müsse sich generell daran gewöhnen, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Dauer nicht kostenlos sein könne. Er könne sich vorstellen, dass auf den vorgestellten Potenzialflächen auch weiterer Wohnungsbau realisiert werden könnte.

Er fragt, warum das Grundstück südlich der Nummer 5 (Präsentation Seite 13) nicht in die Überlegungen einbezogen wurde.

 

Herr Lohmann führt aus, dass dieses nicht in Gänze im Besitz der Bergedorf Bille sei. Eine Übertragbarkeit der Konzeptidee auf andere Eigentümer wäre in einem späteren Schritt denkbar.

 

Frau Jacobsen fragt,

1) wie viele Stellplätze pro Wohneinheit und pro Gewerbeeinheit jetzt bestehen und in den zukünftigen Mobility Hubs geplant werden.

2) mit wieviel Euro pro Stellplatz in der Herstellung gerechnet werde.

3) ob man unabhängig von der Frage des kostenfreien Parkens von einem Parkdruck Oberbillwerders in Richtung Bergedorf-West ausgehe.

 

Herr Lohmann antwortet,

1) dass man in etwa die gleiche Anzahl Parkplätze in den Hubs errichten möchte, wie derzeit bestehen. Der aktuelle Stellplatzschlüssel Bergedorf-Wests (privat und öffentlich) liegt zwischen 0,5 bzw. 0,6 liegt. Dieser solle nicht ausgeweitet, sondern je nach Standort erhalten oder durch gemeinsame Nutzungen und Carsharing, auch verändert werden. Auf die lange Sicht werde sich die Quote durch Neubau von Wohnungen auf frei werdenden Teilflächen reduzieren. Dies in der Studie angenommenen IST- und SOLL-Zahlen in Bezug auf Pkw-Stellplätze sind der Präsentation zu entnehmen.

2) Die Baukosten der Hubs könne man aufgrund der gewerblichen und sozialen Nutzungen nicht einfach auf eine Kostenzahl je Stellplatz oder eine Stellplatzmiete herunterbrechen. Die Stellplatzmiete könne nur so hoch sein, dass die Bewohner Bergedorf-Wests sich diese noch leisten können.

3) dass die Bewirtschaftung der Parkflächen mit Oberbillwerder verzahnt und ganzheitlich betrachtet werden müsse.

 

Herr Emrich befürwortet die vorgestellte Konzeptstudie sowie grundsätzlich die Nachverdichtung von Wohngebieten. Er stört sich jedoch an der Herleitung des Konzepts im Bezug zu Oberbillwerder, da man Oberbillwerder generell ablehne und das Konzept dieser Herleitung nicht bedürfe. Entscheidend sei, dass die bisherige Nutzung aufrechterhalten werde und gleichzeitig eine Verbesserung der Flächennutzung, bspw. durch Grünflächen, schaffe. Er fragt, wie die Umsetzung erfolgen soll und ob man für das Gebiet ein Bebauungsplanverfahren benötige.

 

Herr Panz erläutert die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flächen, die beim Bezirksamt und der Bergedorf-Bille liegen (Stellplätze privat, Fahrbahn FHH). Man werde im Zuge konkreterer Planungen prüfen, ob die Umsetzung mit Mitteln des Baulandmobilisierungsgesetzes oder eines neuen Planrechts durchzuführen sei. Aktuell befinde man sich noch auf einer abstrakten Ebene und habe daher noch keinen konkreten Anlass, das Planrecht zu überprüfen.

 

Frau Westberg befürwortet grundsätzlich die vertikale Stapelung von Stellplätzen in Mobility Hubs und spricht sich für gemäßigte Parkplatzgebühren aufgrund der sozialen Struktur im Quartier aus. Sie fragt,

1) ob die Dichte der Bebauung an Standort 1 nicht zu einer Verschattung der Wohnhäuser führe. Auch bei den Potenzialflächen für den Wohnungsbau befürchte sie Verschattungen.

2) wie viele Personen im Gebiet Anrecht auf Parkerleichterungen haben und wie mit diesen umgegangen werde.

 

Herr Lohmann antwortet,

1) dass das Thema der Verschattung und des Einfügens im weiteren Verfahren detailliert und je nach Standort zu betrachten sei. Aufgrund der parkraumtechnischen Mindestbreite von 24 m könne man die Mobility Hubs nicht kleiner planen.

2) dass ihm hierzu keine präzisen Informationen vorliegen. Er vermute, dass es sich um Einzelfälle handele, für die man im Rahmen der Mobility Hubs angemessene Ersatzlösungen finden werde.

 

Herr Froh erinnert daran, dass Oberbillwerder derart dargestellt wurde, dass dieses keine Auswirkungen auf die Nachbarstadtteile haben werde. Er fragt,

1) inwieweit die Bille-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung und weiteren Planung einbezogen werden.

2) wie viele kostenlose Stellplätze aktuell bestehen und wie viele Stellplätze von der Bille vermietet werden.

3) ob die Planungen, ebenso wie in Oberbillwerder vorsehen, dass es im öffentlichen Raum keine Stellplätze geben soll.

 

Herr Lohmann erklärt, dass die Planungen zu Oberbillwerder als Motivation zur Weiterentwicklung Bergedorf-Wests fungierten, um in Zukunft eine Connected City realisieren zu können. Wichtig war zudem die Übertragbarkeit dieser Studie auf andere Standorte, was deren Unabhängigkeit von Oberbillwerder nochmals unterstreiche. Er antwortet,

1) dass die Einbeziehung der Mitglieder in diesen Prozess als auch der gesamten Quartiersentwicklung für Bergedorf-West sehr wichtig sei und in geeigneter Art und Weise erfolge.

Herr Diesing antwortet,

2) dass ungefähr 30 bis 40 Prozent der Parkplätze öffentlich und ca. 60 bis 70 Prozent der Parkplätze vermietet seien.

Herr Panz antwortet,

3) dass dies noch nicht gesagt und aus den Planungen ableitbar sei. Die genaue Ausgestaltung werde im weiteren Prozess in einer Gesamtbetrachtung mit den Themen Mobilität, Freiraum sowie Verbindungen zu beantworten sein. Die Studie der BergedorfBille beziehe sich auf die gezeigten Stellplatzflächen 1-5, nicht auf straßebegeitende Parkstände oder andere Parkplatzbereiche im öffentlichen Raum.

 

Herr Froh erklärt, dass man das Konzept in Bergedorf-West konstruktiv, aber kritisch begleiten werde. Er habe jedoch die Befürchtung, dass die Bewohner, die sich das Parken in den Hubs nicht leisten können, versuchen werden in Richtung Süden auszuweichen. Die zukünftige Ausgestaltung der verkehrlichen Anbindung zu den umliegenden Gebieten und zum Nettelnburger Bahnhof müsse geklärt werden.

 

Frau Westberg fragt,

1) ob der Plan zur Verbesserung der grünen Fußwegverbindung in Bergedorf-West in die Planungen miteinbezogen wurde und ob es hier womöglich Probleme wegen einer Überschneidung gebe.

2) ob die zukünftigen Erbauer der Mobility Hubs in Bergedorf-West gleichzeitig die Option erhalten, weitere Hubs in Bergedorf zu bauen.

3) nach dem Parkraum für Fahrräder.

 

Herr Panz antwortet,

1) dass die Überlegungen zu den grünen Wegverbindungen im Zusammenhang zu den Planungen der Bergedorf-Bille gedacht werden und sich nicht widersprechen und verweist auf die zurück liegende Ausschussbefassung zur Freiraumbedarfsanalyse (SEA 01.02.2023, 21-1037).

Herr Lohmann antwortet,

2) dass dies zunächst eine konzeptionelle Studie sei, die keine Festlegung zu möglichen Erbauern und Betreibern treffe. Herr Panz bekräftigt die Unabhängigkeit der Betreiberschaft vom Bau weiterer Hubs andernorts.

3) dass diese ebenfalls Bestandteil der Überlegungen der Konzeptstudie seien.

 

Frau Ott (BSW) ergänzt, dass die Kooperation mit der Bergedorf-Bille mit dem Ziel eingegangen wurde, ein übertragbares Konzept im Hinblick auf Vorgehensweise, Untersuchungsparameter und Beteiligungsprozesse auf andere Hamburger Standorte zu erhalten.

 

Frau Petersen-Griem merkt an, dass die Diskussion um die Parkräume aus ihrer Sicht in die falsche Richtung laufe. Freiraum werde kostbarer und es sei nicht erklärbar, warum dieser kostenfrei für Parken zur Verfügung gestellt werden sollte, gleichwohl Rücksicht auf die finanziellen Fähigkeiten der Bewohner Bergedorf-Wests genommen werden müsse.

 

Herr Froh unterstreicht, dass es ihm gerade um die sozial Schwachen gehe, die sich einen Stellplatz nicht leisten könnten. Er fragt, wie die Ein- und Ausfahrt zum Hub am Standort 2, wo gleichzeitig die Anbindung an Oberbillwerder, wahrscheinlich über einen Kreisel geregelt werden wird, geplant werde und ob dort eine Verkehrsraumerweiterung vorzusehen sei. Er sehe Probleme in diesem Knotenpunkt.

 

Herr Lohmann erklärt, dass dies natürlich ganzheitlich zu betrachten sei und Herr Panz ergänzt, dass dies plausibilisiert sei, jedoch in dieser Detailschärfe nicht Bestandteil der Studie war.

 

Herr Jarchow unterstreicht, dass das Zusammendenken dieser städtebaulichen Entwicklungen mit Oberbillwerder der richtige Ansatz sei.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.


Anlagen
TOP 3_BeWe_Präsentation SEA BV (5618 KB)

Ö 4 - 21-1569.02

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119/Curslack 21 (Handwerkerhöfe Curslacker Heerweg) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB; Zustimmung zum Planentwurf; Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm "Gewerbe westlich Curslacker Heerweg in Bergedorf" (Hinzuladung des Regionalausschusses)

Herr Wittmann stellt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Noetzel befürwortet das Verfahren. Er möchte wissen,

1) warum sich die Antwort auf die Stellungnahme auf Seite 5 der Anlage 1 (Abwägungstabelle) auf die Bebauung am Curslacker Heerweg bezieht und nicht auf die Eschenhofsiedlung.

2) ob die Strauch- und Baumbepflanzung Richtung Westen auch Auflage des städtebaulichen Vertrages werde.

 

Herr Wittmann antwortet,

1) dass sich die Antwort auf die Bebauung am Curslacker Heerweg bezieht, weil dort geringere Immissionsrichtwerte gelten als in der Eschenhofsiedlung und der Abstand zum vorgesehenen Gewerbegebiet geringer ist als zu dieser Siedlung. Die Bebauung am Curslacker Heerweg wurde mangels Bebauungsplan und auf Grund ihrer Nutzungen als reines Wohngebiet eingestuft. Im Westen des Plangebiets besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der Kleinsiedlungsgebiete festsetzt. Im Vergleich zu Reinen Wohngebieten sind nach der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in Kleinsiedlungsgebieten 5 dB(A) höhere Immissionsrichtwerte zulässig. Diese Immissionsrechtwerte entsprechen denjenigen, die auch in Allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, so dass eine gute Wohnqualität gewahrt bleibt. Sollten die Betriebe wider Erwarten lauter sein, müssten entsprechende Auflagen angeordnet werden.

2) dass die entsprechenden Maßnahmen und Zeitpunkte für die Anpflanzungen im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan geregelt sind (nachrichtlicher Hinweis: Vgl. § 6 des Durchführungsvertrags, insbesondere Absatz 14).

 

Frau Westberg fragt,

1) ob bei der Entwässerung auch eine Verbesserung erreichbar wäre.

2) ob es für einen abgesprungenen Handwerksbetrieb Ersatz gebe.

3) ob die Strauch- und Baumbepflanzung als Ersatzraum für die verloren gegangenen Naturräume ausreichend sein werde.

 

Herr Wittmann antwortet,

1) dass es Aufgabenstellung des Bebauungsplanverfahrens war, die Auswirkungen des an dieser Stelle neuen Bauvorhabens in solchen Grenzen zu halten, die für seine Umgebung städtebaulich verträglich sind. Verbesserungsmaßnahmen bedürfen einer anderen Aufgabenstellung, anderer Verfahren und können einem Vorhabenträger nicht auferlegt, da sie unverhältnismäßig wären, zumal sein Vorhaben für das Umfeld des Plangebiets städtebaulich vertretbar ist.

2) dass ihm aktuell kein Absprung eines Handwerkersbetriebs bekannt sei. Der Durchführungsvertrag wurde nicht mit bestimmten Betrieben geschlossen, sondern mit einer Gemeinschaft von Betrieben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

dass aus Sicht der Verwaltung die Pflanz- bzw. Ausgleichsflächen ausreichend bemessen sind und der Bebauungsplan eine angemessene und vertretbare städtebauliche Entwicklung zulässt im Spannungsfeld insbesondere zwischen den Belangen der Wirtschaft einerseits und denjenigen der Anwohnerschaft und der Umweltaspekte andererseits (vgl. Kapitel 5.8 der Begründung zum Bebauungsplan).

Herr Krohn fragt, ob geplant sei, im Regenrückhaltebereich 2 auch Leben anzusiedeln.

 

Herr Wittmann erläutert, dass das Becken in erster Linie der Regenrückhaltung diene und eine Ansiedlung von Tieren als Nebeneffekt nicht auszuschließen sei.

 

Herr Gabriel begrüßt die Umsetzung des Projektes und unterstreicht, dass das Vorhaben eine ökologische Verbesserung zur heutigen Landwirtschaft darstelle.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.

Ö 5 - 21-1674

Voruntersuchungen für einen Energiefachplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lohbrügge 87 (Verfasserin: CDU-Fraktion Hinzuladung des Umweltausschusses)

Herr Emrich resümiert den Antrag seiner Partei und bittet um Zustimmung zu diesem.

 

Frau Fürich teilt mit, dass Eigentümer und Betreiber des Wärmenetzes in Lohbrügge 87 die Hanse Werk Natur ist. Die Energieträger sind zu 53 Prozent Erneuerbare Energien (Biomethan) und 47 Prozent Erdgas. Sie resümiert den im Bebauungsplan festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz. Der Fernwärmemarkt gehört zu den letzten unregulierten Monopolmärkten Deutschlands. Bei privaten Fernwärmeversorgungsunternehmen hat die FHH/ das Bezirksamt keine Handhabe unplanmäßige Gewinne zu verhindern.

Sie führt aus, dass der Fernwärmeausbau für den Hamburger Senat eine wesentliche Maßnahme zur Beschleunigung der Wärmewende und der Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich ist.

Sie bringt an, dass eine dezentrale Wärmeversorgung mit weiteren Kosten und Flächenbedarfen einhergehe.

 

Herr Krohn unterstützt den Antrag der CDU. Voruntersuchungen seien unschädlich.

 

Herr Emrich entgegnet, die Argumente von Frau Fürich sprächen ebenso für den Antrag. Die Voruntersuchung sei Bedingung für den Energiefachplan und man könne die Ergebnisse vor eben dieser nicht kennen. Das Thema beträfe auch weitere Gebiete der Stadt Hamburg, für die die Analyse der ökonomischen und ökologischen Kosten- und Nutzenverhältnisse von Interesse sei. Die Entscheidung über die Wärmeversorgung sollte den Eigentümern überlassen sein. Fernwärme könne durchaus effizient sein. Das Problem bestünde im fehlenden Wettbewerb bei kleinen Fernwärmenetzen.

 

Frau Schindler spricht sich grundsätzlich für Fernwärmenetze aus. Der Betrieb dieser Netze funktioniere nur mit einer Bindung an die Abnahme, da sonst eine kritische Masse für dessen Nutzung unterschritten werde. Die Frage sei vielmehr, wie man Fernwärmenetze erhalten könne und mit welcher Energie diese bespeist werden. Der Gasanteil müsse sinken. Sie plädiere für den Erhalt von Fernwärmenetzen und den Umstieg auf erneuerbare Energien und lehne den Antrag daher ab.

 

Frau Westberg spricht sich für die ergebnisoffene Voruntersuchung und somit den Antrag der CDU aus. Sie habe bislang weder von der Koalition noch dem Senat gehört, dass in der Fernwärme auch andere Energien genutzt werden sollen.

 

Frau Fürich erklärt, dass in Hamburg der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung aktuell bei 28 Prozent liegt. Bis 2030 soll der Anteil auf 35 Prozent steigen und bis 2045 auf mindestens 50 Prozent. Die Betreiber von Wärmenetzen müssten zudem einen Dekarbonisierungsplan erstellen, wie sie bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 50 Prozent und bis 2045 auf 100 Prozent EE steigern werden.

Sie gibt zu bedenken, dass solange das Anschluss- und Benutzungsgebot im Bebauungsplan besteht, auch ein Energiefachplan oder ein energetisches Quartierskonzept keine Lösung sein dürften, da alle Anwohnenden dem Gebot unterliegen. Zudem stünden dem Gebot derzeit weder eine geänderte Gesetzgebung entgegen, noch sind erfolgreiche Klagen gegen den Anschluss- und Benutzungszwang bekannt. Auch handele es sich bei diesem um einen Grundzug der Planung nach § 31 Absatz BauGB.; die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 BauGB dürften nicht gegeben sein.

 

Herr Polkowski erklärt, dass nach seinem Kenntnisstand Einzellösungen wie Wärmepumpen nur eine Notlösung seien. Die Zukunft liege in Wärmenetzen, die mit nachhaltiger Energie betrieben werden. Daher halte er nichts von einem Gutachten, das zum Ziel habe, das Wärmenetz zugunsten von nicht effektiveren Einzellösungen abzuschaffen und spricht sich gegen den Antrag aus. Er möchte wissen, ob der Anschlusszwang bspw. die Nutzung einer Solarthermie ausschließe.

 

Herr Panz verweist in diesem Zusammenhang auf die kleine Anfrage 21-1637.01.

 

Herr Noetzel zeigt sich gegenüber der Verwaltung verwundert, dass eine Festsetzung im Bebauungsplan als unumstößlich gelte. Man wolle nicht gegen den Bebauungsplan handeln, sondern Überlegungen anstellen, ob es Sinn mache, diesen anzupassen. Es gehe auch nicht darum, das Fernwärmenetz abzuschaffen, sondern Möglichkeiten der Ergänzung abzuwägen, da hier eine Monopolstellung bestehe.

 

Herr Krohn zeigt sich irritiert darüber, dass die Bewohner von Lohbrügge 87 am Fernwärmenetz angeschlossen bleiben müssen, damit sich dieses lohne. Aus seiner Sicht müsste die Verwaltung hier einwirken, dass die Energiekosten der Anwohner reduziert werden.

 

Herr Emrich erwidert, dass es seiner Fraktion sowohl um den Klimaschutz als auch den Wettbewerb gehe. Eine Erweiterung der Möglichkeiten, bspw. durch Solarthermie, führte zu Einsparungen von Entnahmen aus dem Fernwärmenetz, das zu 50 Prozent aus Gas gespeist werde.

 

Frau Westberg resümert, dass es hier nur darum gehe, zu prüfen, ob eine Ergänzung mit mehr nachhaltiger Energie möglich sei und spricht sich für die ergebnisoffene Prüfung aus.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag mit 8 Gegenstimmen (SPD, Grüne, FDP) bei 6 Zustimmungen (CDU; LINKE, AfD) ab.

 

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 7

Verschiedenes

Herr Panz kündigt an, dass am 27.06.2023 eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses zum Thema Innenstadtkonzept stattfinden wird.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.04.2023

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 05.04.2023 wird einvernehmlich genehmigt.