Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119/Curslack 21 (Handwerkerhöfe Curslacker Heerweg) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB; Zustimmung zum Planentwurf; Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm "Gewerbe westlich Curslacker Heerweg in Bergedorf"
Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 119/Curslack 21 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben geschaffen werden, deren bisherige Standorte in den Vier- und Marschlanden keine adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
In seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu. Die öffentliche Auslegung fand vom 23. Januar bis 24. Februar 2023 statt. In diesem Zeitraum gingen einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein sowie drei Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit.
Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. In der Anlage 1 sind die drei Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung dargestellt. In diesen Stellungnahmen kommen im Wesentlichen Sorgen bezüglich der Entwässerung und des Lärmschutzes zum Ausdruck.
Zum Thema „Entwässerung“ hat das Bezirksamt das vorliegende Gutachten prüfen lassen. Im Ergebnis wurde gutachterlich bestätigt, dass mit der Herstellung eines Grabensystems und von zwei Regenrückhalteteichen eine Verschlechterung der aktuellen Entwässerungssituation nicht eintreten wird. Eine Erhöhung des Grundwasserpegels ist nicht zu befürchten, weil zwischen dem Grabensystem und dem Grundwasser keine Verbindung besteht. Das Grabensystem ist über die Brookwetterung und die Alte Brookwetterung mit Dove-Elbe verbunden. Der Grundwasserstand wird durch die Wasserstände in den Gewässern geregelt.
Zum Thema „Lärm“ sei dargestellt, dass einem schalltechnischen Konflikt vorgebeugt werden kann, indem für die Gewerbeflächen eine Kontingentierung der Lärmemissionen festgesetzt wird. Im Ergebnis können im Tag- und Nachtzeitraum die einschlägigen Immissionsrichtwerte für schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung auch zukünftig eingehalten werden. Hierbei wurde die Bebauung am Curslacker Heerweg, für die kein qualifiziertes Planrecht vorliegt, als Reines Wohngebiet eingestuft, so dass die für Wohngebiete höchste Schutzgebietsstufe angesetzt wurde.
Im Ergebnis der Abwägung soll der Bebauungsplanentwurf lediglich redaktionell geändert werden.
Zu den Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm, für die die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. die Behörde von Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig sind, sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Hinweis: Vor Planfeststellung müssen die Vorhabenträger entsprechend dem Durchführungsvertrag nachweisen, dass sie auch finanziell in der Lage sind, das Vorhaben zu realisieren (vgl. Drs. 21-1569.01).
Der Stadtentwicklungsausschuss
• stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,
• stimmt dem Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu,
• nimmt die Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis und
• empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.
1 - Abwägungsvorschlag öffentliche Auslegung
2 - Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung
3 - Bebauungsplanentwurf – Vorhaben- und Erschließungsplan
4 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung
5 - Bebauungsplanentwurf – Begründung
6 - Änderung des Flächennutzungsplans
7 - Änderung des Landschaftsprogramms
Der Durchführungsvertrag mit Vorhaben- und Erschließungsplan kann im Internet eingesehen werden unter https://transparenz.hamburg.de/ und den Stichworten „Bergedorf 119 20221221“