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Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119/Curslack21 (Handwerkerhöfe Curslacker Heerweg) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.12.2022
Sachverhalt

 

Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 119/Curslack 21 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben geschaffen werden, deren bisherige Standorte in den Vier- und Marschlanden keine adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Das Planverfahren wurde im Juli 2016 als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 des Baugesetzbuchs für zunächst fünf, später vier bestimmten Betrieben eingeleitet. Im September 2018 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Auf Grund der Vorhabenbezogenheit des Planverfahrens waren zahlreiche detaillierte Bestandteile des Vorhabens sowie ein Durchführungsvertrag mit u.a. Kostentragungen zu erarbeiten und abzustimmen.

Die Reduzierung auf vier Betriebe ermöglicht u.a. potenzielle Flächen für zukünftige Betriebserweiterungen. Die mit den Vorhabenträgern abgestimmte Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen wird durch den Durchführungsvertrag gesichert (vgl. nicht öffentlicher Teil).

Die erforderlichen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Ausgleichsmaßnahmen können innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Insgesamt sollen ca. 40 % der Vorhabenfläche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Die Entwicklung, die Pflege und das Monitoring sollen im Durchführungsvertrag geregelt werden.

Neben den Ausgleichsflächen entlang des Curslacker Heerwegs tragen Begrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Eingrünung der Gewerbeflächen mit Sichtschutzgehölzen und weiteren Pflanzgeboten auf der Gewerbeflächen zur Eingrünung in die Landschaft bei.

Die entwässerungstechnische Untersuchung ergab, dass die Oberflächenentwässerung über die beiden geplanten naturnahen Regenrückhaltebecken und eine daran anschließende stark gedrosselte Abgabe in die Randgräben erfolgen kann, auch bei Starkregenereignissen.

hrend der ersten Phasen der Bebauungsplanung hatte die Wohnnachbarschaft Sorgen bezüglich der Lärmauswirkungen durch gewerbliche Nutzungen und verkehrliche Entwicklungen geäußert. Der Bebauungsplan wird sicherstellen, dass die Lärmwerte, die in einem Reinen Wohngebiet zulässig sind, eingehalten werden, auch falls die Betriebserweiterungsflächen innerhalb des Plangebiets genutzt werden. Hierfür wurden im Gewerbegebiet Lärmkontingente festgesetzt, die geringer sind als üblicherweise in Gewerbegebieten zulässig. Die von der Ansiedlung zu erwartenden Verkehre führen für die angrenzende Wohnbebauung gemäß gutachterlicher Untersuchung zu keiner erheblichen Erhöhung der Lärmsituation oder zu einer Überschreitung von Grenzwerten, so dass entsprechende Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich werden.

Insgesamt kommt die Abwägung auch unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Handwerksbetrieben - zum Ergebnis, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan insgesamt eine angemessene und vertretbare städtebauliche Entwicklung im Spannungsfeld insbesondere zwischen den Belangen der Wirtschaft und der Entwicklung von Arbeitsplätzen einerseits und denjenigen der Nachbarschaft und der Umwelt andererseits gewährleistet.

Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Weiteres Vorgehen

Der Durchführungsvertrag soll vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geschlossen werden, da nach der Auslegung ggf. bereits die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 des Baugesetzbuchs vorliegen kann (vgl. nicht öffentlicher Teil). Die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen soll nach derzeitigem Stand vom 23. Januar bis 24. Februar 2023 stattfinden. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Falls diese Gremien dem Planentwurf zustimmen, kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.

Der Bebauungsplanentwurf sowie die umweltbezogenen Informationen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:

https://bauleitplanung.hamburg.de/

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu unter der Voraussetzung, dass der Durchführungsvertrag unterzeichnet wird (vgl. nichtöffentlicher Teil).

 

Anhänge

1 Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

2 Bebauungsplanentwurf Verordnung

3 Bebauungsplanentwurf Begründung

4 Bebauungsplanentwurf Vorhaben- und Erschließungsplan