21-1767

Entwicklungsvorhaben Weidensteg-Quartier - Vorstellung des Gestaltungsleitfadens

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.07.2023
07.06.2023
Sachverhalt

 

Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 113 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der städtebaulichen Entwicklungsachse am Schleusengraben geschaffen (vgl. Drucksachen 21-0912 und 21-1217). Im Plangebiet zwischen Glasbläserhöfen und Kampbille sollen ein Wohngebiet sowie Nahversorgungseinrichtungen realisiert werden. Im Einzelnen sollen entstehen:

 

-          ca. 710 Wohnungen in vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden
(überwiegend mit je einem Staffelgeschoss)

-          eine Nahversorgung mit Lebensmittelmarkt und Drogerie

-          eine gastronomische Einrichtung

-          eine Kindertagesstätte für 140 Kinder

-          private Freiflächen und Kinderspielflächen

-          ein Fuß- und Radweg entlang des Schleusengrabens

-          ein zentral gelegener Quartiersplatz mit Erweiterung zum Schleusengrabenweg und zur neuen Brücke über den Schleusengraben

-          eine Parkanlage mit Retentionsfunktion entlang der Kampbille

 

Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Funktionsplanung wurde durch das Büro Heitmann Montúfar Architekten (Hamburg) erstellt.

 

Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, wurde mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag wurde u.a. vereinbart, dass der Investor ein geeignetes Büro mit der Entwicklung eines Gestaltungsleitfadens beauftragen wird. Der Gestaltungsleitfaden soll als verbindliche Grundlage für die weitere hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung der Gebäude und Freiflächen im Quartier dienen.

 

Der Investor ist der o.g. Vereinbarung Ende 2022 nachgekommen und hat die Büros caspar.schmitzmorkramer gmbh (Köln/Hamburg) und MERA Landschaftsarchitekten (Hamburg/Berlin) mit der Erarbeitung eines Gestaltungsleitfaden beauftragt. Der Gestaltungsleitfaden wurde zwischen Januar und Mai 2023 durch die beiden Büros entwickelt und fortlaufend mit Vertreter:innen des Bezirksamtes Bergedorf und dem Oberbaudirektor abgestimmt.

 

Parallel dazu wurde die Entwurfsplanung für Block M (Baufeld 7) am Weidenbaumsweg finalisiert und mit den Vorgaben des Gestaltungsleitfadens synchronisiert. Die Entwurfsplanung für Block M wurde ebenfalls fortlaufend mit Vertreter:innen des Bezirksamtes Bergedorf und dem Oberbaudirektor abgestimmt.

 

Im Rahmen der Ausschussbefassung am 07.06.2023 sollen der Gestaltungsleitfaden und die Entwurfsplanung für Block M vorgestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Aufbauend auf den Vorgaben des Gestaltungsleitfadens soll die qualifizierende Entwurfsplanung für die übrigen Gebäude im Quartier sowie für die Freiflächen erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Gestaltungsleitfaden und der Entwurfsplanung für den Block M zu und beauftragt die Bezirksamtsleitung, die o.g. weiteren Planungsschritte durchführen zu lassen.

 

Anhänge

Gestaltungsleitfaden