Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Bergedorf (Bergedorfer Hafen/ Serrahn) nach § 172 BauGB 1 Nummer1 Hier: Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung und Beschluss der Verordnung
Berichterstatter: Herr Gabriel
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen Bergedorfer Hafen/ Serrahn - Drs. 20-1609.05 behandelt.
Der Fachausschuss hat ohne weitere Beratung einstimmig dem Erlass der Erhaltensverordnung Bergedorfer Hafen zugestimmt und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Erlass der Erhaltensverordnung für den Bergedorfer Hafen zu.
keine
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