20-1609.06

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Bergedorf (Bergedorfer Hafen/ Serrahn) nach § 172 BauGB 1 Nummer1 Hier: Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung und Beschluss der Verordnung

Bericht

Sachverhalt

Berichterstatter: Herr Gabriel

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen Bergedorfer Hafen/ Serrahn - Drs. 20-1609.05 behandelt.

Der Fachausschuss hat ohne weitere Beratung einstimmig dem Erlass der Erhaltensverordnung Bergedorfer Hafen zugestimmt und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Erlass der Erhaltensverordnung für den Bergedorfer Hafen zu.