RISE Fördergebiet Serrahn - ergänzte Fassung
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat am 28.06.2018 beschlossen, den Bezirksamtsleiter zu bitten, sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) dafür einzusetzen, dass der Bergedorfer Hafen ein eigenständiges RISE-Gebiet wird.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
I.Anlass
In dem o. g. Beschluss spricht sich die BV Bergedorf dafür aus, das Quartier Bergedorf / Serrahn als eigenständiges Fördergebiet in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) aufzunehmen.
II.Stellungnahme
Im Einvernehmen mit dem BA Bergedorf verfolgt die BSW/WSB die Absicht, den Bergedorfer Hafen im Dezember 2018 durch Senatsbeschluss als ein eigenständiges Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung im Programmsegment Städtebaulicher Denkmalschutz festzulegen und die Bereitstellung aller für eine erfolgreiche Gebietsentwicklung erforderlichen Mittel zu gewährleisten. Dies schließt die Möglichkeit zur Bildung eines eigenständigen Beteiligungsgremiums sowie zur Bewirtschaftung eines eigenständigen kleinen Verfügungsfonds mit ein.
Voraussetzung für die Festlegung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist, dass für das Gebiet eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 Baugesetzbuch erlassen wurde. Grundlage für die Gebietsfestlegung soll die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Bergedorf-Süd für den Teilraum Bergedorf / Serrahn sein.
Hintergrund ist der enge thematische Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Förderung in dem seit 2011 bestehenden unmittelbar angrenzenden RISE-Fördergebiet Bergedorf-Süd.
Dies wiederum führt zu einer deutlichen Zeitersparnis zugunsten eines schnellen Einstiegs in die Gebietsentwicklung, da voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Gebietsfestlegung erfolgen kann und dieses Gebiet bereits über ein Integriertes Entwicklungskonzept verfügt.
Alternativ wäre es erforderlich, dass zunächst eine Problem- und Potenzialanalyse als Grundlage der Gebietsfestlegung erfolgt und danach ein Integriertes Entwicklungskonzept beauftragt wird. Damit wäre die konzeptionelle Basis der Gebietsentwicklung des Serrahn erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt vorhanden.
Das Bezirksamt empfiehlt, die o.g. zeitsparende Variante der Gebietsfestlegung Serrahn, im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes Bergedorf Süd, umzusetzen. Dies ermöglicht mit dem schnellen Einstieg in die Gebietsentwicklung auch den entsprechend zeitnahen Zugriff auf die Fördermittel für das dann eigenständige Fördergebiet Serrahn.
„Bergedorf-Süd“ und „Bergedorf-Serrahn“ stellen jeweils ein eigenständiges Fördergebiet dar mit
- getrennter Förderung / Finanzierung aus unterschiedlichen Programmsegmenten der Bund-Länder-Städtebauförderung (Bergedorf-Süd: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und Bergedorf/Serrahn: Städtebaulicher Denkmalschutz)
- jeweils eigener Gebietslaufzeit (Bergedorf-Süd bis voraussichtlich 2020, Bergedorf-Serrahn bis voraussichtlich 2025)
- jeweils eigenem Beteiligungsgremium (Beirat)
- jeweils eigenem Verfügungsfonds und
- eigener Ressource für Gebietsentwicklung
Die Bezirksversammlung stimmt zu.
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