20-1609.01

RISE-Fördergebiet "Serrahn"

Mitteilung

Sachverhalt

Am 28.03.2018 hat der Leitungsausschuss Programmsteuerung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Gebietsauswahldokument für den Bereich Serrahn zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass für das Gebiet ein Integriertes Entwicklungskonzept erstellt werden soll mit dem Ziel, ein Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung im Programmsegment „Städtebaulicher Denkmalschutz“ festzulegen.

 

Förderzweck ist die Erhaltung und Revitalisierung historischer Stadtbereiche mit denkmalwerter oder denkmalgeschützter Bausubstanz. Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensembles mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind förderfähig, genauso wie Maßnahmen im öffentlichen Raum. Voraussetzung für die Festlegung in diesem Programmsegment ist eine bestehende städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB (siehe hierzu Drucksache 20-1609).

 

Das Bezirksamt hat die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg (steg) damit beauftragt, ein Integriertes Entwicklungskonzept für den Bereich Serrahn (siehe Anlage) zu erstellen. Am 29.05.2018 wird im Beirat Bergedorf-Süd eine erste Information der Öffentlichkeit zu diesem Thema erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

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