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Verlängerung RISE-Fördergebiet Neuallermöhe

Mitteilung

Letzte Beratung: 01.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

 

Hintergrund:

 

Das RISE-Gebiet Neuallermöhe wurde 2012 durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen.
In 2013 wurde die Lawaetz-Stiftung als Gebietsentwicklerin beauftragt, um die Entwicklung von Neuallermöhe zusammen mit der bezirklichen Gebietskoordination zu organisieren und umzusetzen.
In 2015 wurde in Abstimmung mit den Fachämtern des Bezirksamtes sowie den Gremien der Bezirksversammlung das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für Neuallermöhe erstellt.
Im Jahr 2019 erfolgte auf Grundlage einer Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes eine erstmalige Verlängerung der RISE-Förderlaufzeit bis zum 31.12.2023.

 

Sachverhalt:

Das Bezirksamt (BA) informiert:


Das BA ist im Januar 2023, in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), zu der Einschätzung gelangt, dass eine erneute Verlängerung der RISE-Förderlaufzeit von Neuallermöhe über den 31.12.2023 hinaus erforderlich ist.

Die Einschätzung zur Notwendigkeit der erneuten Verlängerung der RISE- Förderlaufzeit von Neuallermöhe begründet sich auf folgenden wesentlichen Sachverhalten und Argumenten:

 

  • Bestmögliche Sicherstellung der Finanzierung von RISE-Schlüsselprojekten
    Aktuelle Planungsstände von zentralen RISE-Schlüsselprojekten (Bürgerhaus Allermöhe, JuZena, Grüne Mitte) erfordern eine Verlängerung der RISE-Förderlaufzeit ab 2024, um eine (Ko-)Finanzierung über RISE sicherzustellen. Voraussetzung für eine RISE-Förderung ist ein Baubeginn innerhalb der RISE-Gebietslaufzeit dieser kann nach aktuellem Stand in 2023 nicht für die oben genannten Schlüsselprojekte gewährleistet werden.     
     
  • Verknüpfung Entwicklungsperspektive Oberbillwerder mit neuen RISE-Projekten in Neuallermöhe
    Im Zuge einer Verlängerung der RISE-Förderlaufzeit über den 31.12.2023 hinaus können in Neuallermöhe neue Projekte und Maßnahmen mit RISE gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Oberbillwerder und dem Leitbild der Connected City stehen.

 

Das BA hat entsprechend der oben dargestellten Einschätzung im Februar 2023 den Gebietsentwickler (Lawaetz-Stiftung) mit der Erstellung einer Zwischenbilanzierung inkl. erneuter Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) beauftragt und bereitet damit die Verlängerung der RISE-Förderlaufzeit vor.

Die Fortschreibung des IEK erfolgt in Abstimmung mit den Fachämtern des BA sowie relevanter Akteure und Institutionen. Die Konditionen bzgl. der Verlängerung der Förderlaufzeit ab 2024 (u.a. die Dauer der Laufzeit) sind im Zuge der Erstellung der Bilanzierung und Fortschreibung des IEK durch das BA in Abstimmung mit der BSW zu bestimmen.


Die Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK wird nach erfolgter inhaltlicher Abstimmung mit der BSW den bezirklichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Es ist vorgesehen, dass der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE (LAP) im Dezember 2023 die Bilanzierung sowie die Fortschreibung des IEK zur Kenntnis nimmt und die Fortschreibung des IEK sowie ggf. die Verlängerung der Gebietslaufzeit (vgl. Ziff. 6 und 17 Globalrichtlinie RISE) beschließt.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

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