Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Bezirkselternausschuss (BEA) benennt als Vertreter nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII)
als beratendes Mitglied
Herrn ======== (anstelle von Frau ======).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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