20-0011.07

Nachwahl für den Jugendhilfeausschusses (JHA) Bergedorf in der 20. Wahlperiode

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 01.11.2016 hat ein auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewähltes Mitglied des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt, für eine weitere Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Dadurch wird die Nachwahl für eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, die bereit ist, ihre Erfahrungen als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss einzubringen, erforderlich.

Die Bezirksversammlung hatte in der Sitzung am 19.06.2014 beschlossen, dass bei einer Neu- bzw. Nachwahl eines Mitglieds auf die bestehende Vorschlagsliste zurückgegriffen wird. Dieser Beschluss ist auf Antrag der Linken am 28.08.2014 dahingehend abgeändert worden, dass die Träger nach der Hälfte der Legislaturperiode wegen Wahlvorschlägen neu angeschrieben werden und vorher auf die Vorschlagliste zurückgegriffen wird.

Der Zeitpunkt, an dem das Bedürfnis für die Nachwahl eingetreten ist, liegt noch innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode.

Bei der letzten, am 30.04.2015 in der Bezirksversammlung durchgeführten Nachwahl für eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau (Drs. 20-0411) umfasste die Vorschlagsliste der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger insgesamt vier Kandidatinnen. Auf Nachfragen vom 10.11.2016 haben sich nun zwei dieser Kandidatinnen bereit erklärt, ihre Bewerbung weiter aufrecht zu erhalten.

Aus diesen beiden Vorschlägen ist eine Nachfolgerin zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis und wählt nach § 3 Abs. 2 Nr. 3.11 AG SGB VIII ein in der Mädchenarbeit erfahrenes beratendes Mitglied aus den beiden Vorschlägen der im Bezirk wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Anhänge

 

Vorschlagsliste