22-1045

Silvesterfeuerwerk im Bezirk Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Bendt-Soetedjo, Basener, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Der Jahreswechsel ist für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei jedes Jahr mit einem deutlich erhöhten Einsatzaufkommen verbunden. Nach Angaben der Feuerwehr Hamburg wurden in der Silvesternacht 2025/2026 zwischen 18 Uhr und 3 Uhr stadtweit 1.115 Einsätze erfasst, davon 343 im Bereich Brandschutz. Hinzu kommen Verletzungen durch Feuerwerkskörper, Übergriffe auf Einsatzkräfte, Belastungen durch Lärm und Feinstaub sowie erhebliche Beeinträchtigungen von Haus- und Wildtieren.

Nach geltendem Recht dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 von Volljährigen am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Nach § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz können darüber hinaus örtliche Verbote erlassen werden, etwa in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder in dichtbesiedelten Gebieten. Das Abbrennen von Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung ist in Hamburg aufgrund einer gemeinsamen Anordnung der Bezirksämter bereits seit 1987 auf die Zeit vom 31. Dezember
18 Uhr bis zum 1. Januar 1 Uhr beschränkt. Daneben ist in der Hamburger Innenstadt seit dem Jahreswechsel 2019/2020 das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt untersagt. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Polizei nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Nach Einschätzung der Polizei hat sich dieses Verbot auch zum Jahreswechsel 2025/2026 bewährt.

Hamburg setzt sich gemeinsam mit weiteren Ländern seit längerem für eine Öffnungsklausel im Sprengstoffrecht ein, die den Ländern weitergehende Verbote ermöglichen würde. Für die Bewertung, ob und in welchem Umfang solche Maßnahmen auch im Bezirk Bergedorf sinnvoll wären, fehlt bislang eine bezirksbezogene Datengrundlage.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

Fragen an die Behörde für Inneres und Sport (BIS):

  1. Wie viele Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden im Bezirk Bergedorf in den Silvesternächten 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 jeweils im Zeitraum vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr verzeichnet?

a) Wie verteilen sich diese Einsätze auf die Bereiche Brandschutz, Rettungsdienst und Technische Hilfeleistung?

b) In wie vielen Fällen wurde Feuerwerk als Ursache eines Brandes festgestellt oder als mögliche Ursache angenommen?

c) Wie verteilen sich die Einsätze auf die Stadtteile des Bezirks?

  1. Wie viele Personen wurden im Bezirk Bergedorf in den genannten Silvesternächten nach Erkenntnissen von Rettungsdienst und Polizei durch Feuerwerkskörper verletzt?

d) Wie viele davon wurden schwer verletzt?

e) Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei befanden sich darunter?

  1. Wie viele polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit Pyrotechnik wurden im Bezirk Bergedorf in den genannten Silvesternächten verzeichnet?

a) In wie vielen Fällen wurden Einsatzkräfte oder Unbeteiligte gezielt mit Pyrotechnik angegriffen?

b) Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem Sprengstoffrecht wurden festgestellt, etwa wegen des Abbrennens außerhalb der zulässigen Zeiten oder der Verwendung nicht zugelassener Pyrotechnik?

c) In wie vielen Fällen wurde nicht zugelassene Pyrotechnik sichergestellt?

  1. Welche Orte im Bezirk Bergedorf sind in den genannten Silvesternächten als Schwerpunkte von Einsätzen oder Störungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik aufgefallen?

d) Wurde geprüft, für einzelne dieser Orte eine Allgemeinverfügung nach dem Vorbild der Verbotszone an der Binnenalster zu erlassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen des Senats um eine Öffnungsklausel im Sprengstoffrecht des Bundes?

a) Welche Maßnahmen plant der Senat für den Fall, dass eine solche Öffnungsklausel in Kraft tritt?

b) Wäre dabei eine Beteiligung der Bezirke vorgesehen?

  1. Gibt es Planungen des Senats, zentrale Feuerwerke, Licht- oder Drohnenshows auch außerhalb der Innenstadt anzubieten? Wenn ja, wurde der Bezirk Bergedorf dabei berücksichtigt? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Frage an die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde):

  1. Wie viele Personen wurden jeweils am 31. Dezember und am 1. Januar der Jahreswechsel 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 in Krankenhäusern im Bezirk Bergedorf wegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt?

a) Wie viele davon mussten stationär aufgenommen werden?

b) Welche Verletzungsarten traten dabei besonders häufig auf?

c) Sofern keine bezirksbezogenen Daten vorliegen, welche Erkenntnisse gibt es hierzu für Hamburg insgesamt?

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