22-1481

Sicherheit in der Silvesternacht: Wiederholung und Ausweitung des Privatfeuerwerksverbots in der Innenstadt (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.12.2020
Sachverhalt

 

Im vergangenen Jahr hat die Hamburger Polizei erstmals ein Verbot von privatem Feuerwerk in der Silvesternacht im Bereich der Binnenalster angeordnet. Begründet wurde dies mit der erheblichen Gefahr für Leib und Leben wie Verbrennungen, Augenverletzungen oder Hörschäden. Zu diesen Verletzungen kommt es durch das Unterschreiten von Sicherheitsabständen, welche gerade in der Innenstadt häufig nicht eingehalten werden können. Auch herabfallende Raketen und Querschläger stellen eine noch größere Gefahr in engen Innenstadtlagen dar. Die Verwendung nicht-zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper im Stadtzentrum stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Insbesondere in diesem Jahr kann dies zu einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitswesens, d.h. der Krankenhäuser führen, die diesen nicht zusätzlich zuzumuten ist.

 

In diesem Jahr sind durch die Corona-Pandemie außerdem zusätzliche Abstände auch unter freiem Himmel einzuhalten, welche auch in der Silvesternacht ermöglicht werden müssen. Ein Verbot von privatem Feuerwerk in den Innenstadtstadtteilen kann hier Anreize, die Silvesternacht in der Innenstadt zu verbringen, reduzieren, Ansammlungen verhindern und somit die Menschen gleichmäßiger über das Stadtgebiet verteilen.

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:

1. erneut ein Verbot von privatem Feuerwerk im Bereich der Binnenalster angeordnet wird;

2. eine Ausweitung der Anordnung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie insbesondere in den Stadtteilen Altstadt, Neustadt, St. Pauli und St. Georg geprüft wird, um das Einhalten von Mindestabständen zu gewährleisten;

3. im kommenden Jahr im Cityausschuss über die Erfahrungen der Silvesternacht in den Innenstadtstadtteilen insgesamt und die Anordnung und Einhaltung des Feuerwerksverbots insbesondere zu berichten.