Für einen sicheren Jahreswechsel: Gezielte Regulierung von Silvesterfeuerwerk in Hamburg-Mitte (Antrag der Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 20.11.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3
Die gesetzlichen Grundlagen sehen bereits klare Einschränkungen für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk vor und geben dem Bezirk die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr regulierend einzugreifen:
● Nach § 23 Abs. 2 SprengV ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Nach § 23 Abs. 1 SprengV ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen generell untersagt.
● Nach § 24 Abs. 2 SprengV haben die örtlichen Ordnungsbehörden die Befugnis, das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Orten zu verbieten oder einzuschränken.
Der Wunsch nach einer stärkeren Regulierung wird durch die öffentliche Meinung gestützt. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage wünscht sich die Mehrheit der Bürger*innen (59% der Befragten) ein generelles Verbot oder die ausschließliche Zulassung von professionellem Feuerwerk (Quelle: Statista). Zudem zeigt sich rund um Silvester immer wieder, wie gefährlich die Verwendung von Feuerwerk für Anwender*innen, aber auch für unbeteiligte Passant*innen ist. Dabei sind die Belastungen für Tiere und Umwelt noch nicht weiter berücksichtigt. Dieser Antrag zielt auf einen ausgewogenen Ansatz ab: Einerseits sollen durch gezielte Verbotszonen Gefahrenschwerpunkte und schützenswerte Bereiche befriedet werden. Zudem könnten besonders enge oder hoch bebaute Straßen in den Verbotszonen aufgenommen werden. Andererseits bieten ausgewiesene Feuerwerks-Zonen eine legale und regulierbare Alternative für diejenigen, die die Tradition des Feuerwerks beibehalten möchten. Eine umfassende Kommunikation dieser Zonen ist entscheidend für die Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen und trägt maßgeblich zu einem sicheren Jahreswechsel für alle bei.
Einfache Sprache:
Die Regeln in Deutschland sagen schon heute klar, wo und wann man Silvesterfeuerwerk benutzen darf. Der Bezirk darf außerdem zusätzliche Verbote einführen, um Menschen zu schützen.
● Feuerwerk der Kategorie F2 (normales Silvesterfeuerwerk) darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
● In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist Feuerwerk immer verboten.
● Die Behörden vor Ort dürfen weitere Bereiche festlegen, in denen Feuerwerk ganz oder teilweise verboten ist.
Viele Menschen wünschen sich strengere Regeln. Laut einer Umfrage von Forsa möchten 59 % der Befragten ein komplettes Verbot von privatem Feuerwerk oder nur noch professionelles Feuerwerk erlauben. Außerdem passiert an Silvester jedes Jahr viel, was gefährlich ist – für die Menschen, aber auch für Tiere und die Umwelt.
Dieser Antrag will eine gute Lösung finden:
Es soll Verbotszonen geben, in denen Feuerwerk nicht erlaubt ist, zum Beispiel an gefährlichen Orten oder in engen Straßen. Gleichzeitig soll es aber auch ausgewiesene Feuerwerksbereiche geben, in denen Menschen legal und kontrolliert Feuerwerk abbrennen können.
Wichtig ist, dass diese Bereiche gut erklärt und öffentlich bekannt gemacht werden. Nur so können alle sicher ins neue Jahr starten.
Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Einfache Sprache
Die Leitung des Bezirksamts soll Folgendes tun:
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.