23-1175

Für einen sicheren Jahreswechsel: Gezielte Regulierung von Silvesterfeuerwerk in Hamburg-Mitte (Antrag der Volt-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.11.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.3

Sachverhalt

Die gesetzlichen Grundlagen sehen bereits klare Einschränkungen für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk vor und geben dem Bezirk die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr regulierend einzugreifen:

Nach § 23 Abs. 2 SprengV ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Nach § 23 Abs. 1 SprengV ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen generell untersagt.

Nach § 24 Abs. 2 SprengV haben die örtlichen Ordnungsbehörden die Befugnis, das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Orten zu verbieten oder einzuschränken.

Der Wunsch nach einer stärkeren Regulierung wird durch die öffentliche Meinung gestützt. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage wünscht sich die Mehrheit der Bürger*innen (59% der Befragten) ein generelles Verbot oder die ausschließliche Zulassung von professionellem Feuerwerk (Quelle: Statista). Zudem zeigt sich rund um Silvester immer wieder, wie gefährlich die Verwendung von Feuerwerk für Anwender*innen, aber auch für unbeteiligte Passant*innen ist. Dabei sind die Belastungen für Tiere und Umwelt noch nicht weiter berücksichtigt. Dieser Antrag zielt auf einen ausgewogenen Ansatz ab: Einerseits sollen durch gezielte Verbotszonen Gefahrenschwerpunkte und schützenswerte Bereiche befriedet werden. Zudem könnten besonders enge oder hoch bebaute Straßen in den Verbotszonen aufgenommen werden. Andererseits bieten ausgewiesene Feuerwerks-Zonen eine legale und regulierbare Alternative für diejenigen, die die Tradition des Feuerwerks beibehalten möchten. Eine umfassende Kommunikation dieser Zonen ist entscheidend für die Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen und trägt maßgeblich zu einem sicheren Jahreswechsel für alle bei.

Einfache Sprache:

Die Regeln in Deutschland sagen schon heute klar, wo und wann man Silvesterfeuerwerk benutzen darf. Der Bezirk darf außerdem zusätzliche Verbote einführen, um Menschen zu schützen.

Feuerwerk der Kategorie F2 (normales Silvesterfeuerwerk) darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist Feuerwerk immer verboten.

Die Behörden vor Ort dürfen weitere Bereiche festlegen, in denen Feuerwerk ganz oder teilweise verboten ist.

Viele Menschen wünschen sich strengere Regeln. Laut einer Umfrage von Forsa möchten 59 % der Befragten ein komplettes Verbot von privatem Feuerwerk oder nur noch professionelles Feuerwerk erlauben. Außerdem passiert an Silvester jedes Jahr viel, was gefährlich ist r die Menschen, aber auch für Tiere und die Umwelt.

Dieser Antrag will eine gute Lösung finden:

Es soll Verbotszonen geben, in denen Feuerwerk nicht erlaubt ist, zum Beispiel an gefährlichen Orten oder in engen Straßen. Gleichzeitig soll es aber auch ausgewiesene Feuerwerksbereiche geben, in denen Menschen legal und kontrolliert Feuerwerk abbrennen können.

Wichtig ist, dass diese Bereiche gut erklärt und öffentlich bekannt gemacht werden. Nur so können alle sicher ins neue Jahr starten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. in Ausübung der Befugnisse nach § 24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Bezirk Hamburg-Mitte geeignete Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 anhand von konkreten Kriterien wie z.B. Wohndichte, Bauhöhe und Gefahrenpotenzial auszuarbeiten und festzulegen. Dies kann ergänzend zu § 23 Abs. 1. SprengV passieren, der das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen bereits untersagt.
  2. zu prüfen, inwieweit im Bezirk besonders ausgewiesene Zonen (Feuerwerks-Zonen) eingerichtet werden können (z. B. große Plätze, Freiflächen), auf denen Bürger*innen handelsübliche Feuerwerkskörper in kontrollierter Umgebung abbrennen können.
  3. Das Bezirksamt wird ersucht, die Öffentlichkeit umfassend über die ausgewiesenen Verbots- und Feuerwerks-Zonen sowie über geltende Schutzvorschriften zu informieren.

Einfache Sprache

Die Leitung des Bezirksamts soll Folgendes tun:

  1. Verbotszonen festlegen:
    Das Bezirksamt soll prüfen, an welchen Orten in Hamburg-Mitte Feuerwerk der Kategorie F2 verboten werden sollte. Dabei sollen klare Kriterien helfen, zum Beispiel:

    wie viele Menschen dort wohnen,

    wie hoch die Häuser sind,

    wie gefährlich Feuerwerk an diesem Ort wäre.

    Diese zusätzlichen Verbotszonen ergänzen die bestehenden Regeln, die Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- oder Altenheimen sowieso verbieten.
  2. Feuerwerks-Zonen prüfen:
    Das Bezirksamt soll außerdem prüfen, ob es im Bezirk Orte geben kann, an denen Feuerwerk erlaubt ist zum Beispiel große Plätze oder freie Flächen. Dort könnten Menschen ihr Feuerwerk sicher und kontrolliert abbrennen.
  3. Öffentlich informieren:
    Das Bezirksamt soll die Menschen im Bezirk umfassend informieren:

    Wo Feuerwerk verboten ist,

    wo Feuerwerk erlaubt ist,

    und welche Regeln und Schutzmaßnahmen gelten.
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