22-0974

Obergrenze für Asylsuchende in Unterkünften von Fördern und Wohnen

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4

Sachverhalt

Antrag

der Babg.Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf

Die Freie und Hansestadt Hamburg steht weiterhin vor der Aufgabe, eine ausreichende öffentlich-rechtliche Unterbringung für Asylsuchende und wohnungslose Menschen sicherzustellen. Die Einrichtungen von Fördern & Wohnen übernehmen hierbei eine zentrale Funktion. Nach Angaben der Sozialbehörde lebten Ende 2024 rund 45.700 Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Der angespannte Wohnungsmarkt und begrenzte Kapazitäten dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Asylsuchende in einzelnen Wohnanlagen, Unterkünften oder Quartieren immer stärker konzentriert werden. Nach Berichten aus der Bevölkerung sind in einzelnen betroffenen Objekten inzwischen nahezu sämtliche verfügbaren Wohnungen mit Asylsuchenden belegt.

Eine solche einseitige Belegung ist integrationspolitisch der falsche Weg. Wo ganze Wohnanlagen nahezu ausschließlich einer einzigen Bevölkerungsgruppe zur Verfügung stehen, drohen Abschottung und Parallelstrukturen. Der Kontakt zur bereits ansässigen Bevölkerung wird erschwert, während Schulen, Kitas, soziale Einrichtungen und die örtliche Infrastruktur zusätzlich belastet werden. Integration entsteht nicht durch Konzentration, sondern durch Begegnung, Eigenverantwortung und eine ausgewogene Zusammensetzung der Nachbarschaft.

Auch die Interessen der Menschen, die seit Jahren in den betroffenen Quartieren leben, müssen endlich wieder ernst genommen werden. Die Aufnahmefähigkeit eines Wohngebietes ist nicht unbegrenzt. Eine verantwortungsvolle Unterbringungspolitik darf deshalb nicht lediglich freie Plätze verwalten, sondern muss die langfristigen Folgen ihrer Belegungsentscheidungen für das gesamte Umfeld berücksichtigen.

Bergedorf sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Bei künftigen Belegungen soll ein Anteil von etwa zehn Prozent Asylsuchenden je geeigneter Wohnanlage beziehungsweise zusammenhängendem Wohnobjekt als politisches Ziel angestrebt werden.

Die Bezirksamtsleiterin soll hierzu Gespräche mit Fördern & Wohnen, der SAGA und gegebenenfalls weiteren Wohnungsunternehmen führen. Die Umsetzung soll zunächst ausschließlich auf freiwilliger Basis und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Bestehende Miet- und Unterbringungsverhältnisse bleiben unberührt. Niemand soll aufgrund dieses Antrages aus seiner Wohnung oder Unterkunft verdrängt oder gegen seinen Willen zu einem Umzug verpflichtet werden.

Die nachfolgende Beschlussfassung ist eine politische Absichtserklärung. Sie begründet keine unmittelbar rechtlich verbindliche Belegungsquote. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Bezirksversammlung ein klares politisches Ziel formulieren und die Verantwortlichen auffordern muss, die bisherige Konzentrationspolitik zu beenden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Bezirksversammlung Bergedorf erklärt die politische Absicht,

  1. einer weiteren einseitigen Konzentration von Asylsuchenden in einzelnen Unterkünften, Wohnanlagen und Quartieren entgegenzuwirken;
  1. bei künftigen Belegungen auf freiwilliger Basis einen Anteil von etwa zehn Prozent Asylsuchenden je geeigneter Wohnanlage beziehungsweise zusammenhängendem Wohnobjekt als politisches Ziel anzustreben;
  1. die Bezirksamtsleiterin zu bitten, zeitnah Gespräche mit Fördern & Wohnen, der SAGA und gegebenenfalls weiteren Wohnungsunternehmen aufzunehmen, um auf freiwilliger Basis auf dieses Ziel hinzuwirken;
  1. darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Belegungsentscheidungen die Aufnahmefähigkeit der jeweiligen Quartiere, Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen sowie die berechtigten Interessen der ansässigen Bevölkerung stärker berücksichtigt werden;
  1. klarzustellen, dass das angestrebte Ziel von zehn Prozent keine unmittelbar rechtlich verbindliche Quote begründet, sondern durch freiwillige Vereinbarungen mit Fördern & Wohnen, der SAGA und weiteren Beteiligten verfolgt werden soll;
  1. bestehende Miet- und Unterbringungsverhältnisse unberührt zu lassen und besondere humanitäre Notlagen sowie begründete Einzelfälle weiterhin angemessen zu berücksichtigen;
  1. die Bezirksamtsleiterin zu bitten, der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Monaten über die geführten Gespräche, die Bereitschaft der beteiligten Unternehmen und mögliche freiwillige Vereinbarungen zu berichten.
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