Obergrenze für Geflüchtete in Unterkünften von Fördern & Wohnen
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.5
Antrag
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD-Fraktion Bergedorf
Die Freie und Hansestadt Hamburg steht weiterhin vor der Aufgabe, eine ausreichende öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete sowie wohnungslose Menschen sicherzustellen. Die Einrichtungen von Fördern & Wohnen übernehmen hierbei eine zentrale Funktion innerhalb der sozialen Infrastruktur Hamburgs. Nach Angaben der Sozialbehörde lebten Ende 2024 rund 45.700 Personen in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung erfolgt dabei unter den Rahmenbedingungen eines angespannten Wohnungsmarktes sowie begrenzter Flächen- und Kapazitätsressourcen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage einer integrationsfördernden und sozial ausgewogenen Belegungsstruktur zunehmend an Bedeutung. Wissenschaftliche Untersuchungen aus der Stadt- und Integrationsforschung weisen darauf hin, dass sozial durchmischte Wohn- und Lebensstrukturen positive Auswirkungen auf gesellschaftliche Teilhabe, Sprachförderung sowie das Zusammenleben entfalten können. Gleichzeitig verfolgt der Hamburger Senat bereits mit dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssel das Ziel einer möglichst ausgewogenen Verteilung öffentlich-rechtlicher Unterbringung im Stadtgebiet.
Die Bezirksversammlung Bergedorf hält es daher für sachgerecht, ergänzend eine integrationsorientierte Steuerung der Belegung innerhalb einzelner Einrichtungen zu prüfen. Dabei sollen humanitäre Verpflichtungen, kurzfristige Zugangssituationen sowie besondere Bedarfslagen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
Die nachfolgende Beschlussfassung stellt ausdrücklich eine politische Absichtserklärung der Bezirksversammlung dar und begründet keine rechtlich verbindliche Verpflichtung.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung Bergedorf erklärt die Absicht,
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