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Gemeinsame Stellungnahme SPD/Linke zum Verfahren nach § 28 BezVG zur Nutzung eines Grundstücks in Bostelbek als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Hamburg aufgenommen werden, ist nach wie vor rapide steigend.

Hamburg erwartet für 2014, dass zur Unterbringung insgesamt 3.800 Plätze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu geschaffen werden müssen.

Diese Herausforderung kann nur mit der Unterstützung aller Bezirke gelingen.

Die Aufnahme, Integration und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtstädtische Aufgabe, der wir uns nicht verschließen und der sich kein Bezirk, kein Stadtteil und keine Nachbarschaft verschließen darf. Doch gleichzeitig müssen Politik und Verwaltung darauf achten, dass alle Stadtteile in die Flächensuche zeitgerecht mit einbezogen werden, um die damit verbundenen Aufgaben gerecht in der Stadt zu verteilen. Dies kann nicht schematisch erfolgen.

Benötigt werden tragfähige soziale Infrastrukturen. Kitas, Schulen, Vereine und soziale Träger müssen sich den Flüchtlingen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, mit ihren vielfältigen Problemlagen verstärkt annehmen. Dies geht nur, wenn fachliche Qualifikationen und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Während

einzelne Personen im laufenden Betrieb aufgefangen werden können, müssen bei größeren Bedarfen entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Keinesfalls darf es zu Überforderungen der bestehenden Strukturen kommen.

 

Die Bezirksversammlung teilt die Einsicht in die Notwendigkeit zum Ausbau der Unterbringungskapazitäten zur Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

 

 

  1. Das Grundstück Am Radeland/Bostelbeker Damm ist nach Auffassung der Bezirksverwaltung grundsätzlich geeignet für die Zwecke einer Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Den Fraktionen der Bezirksversammlung wurde dies im August des vergangenen Jahres mitgeteilt.

Planungsrechtlich ist die Nutzung möglich, bauordnungsrechtlich gibt es keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Das geplante Pavillondorf würde sich am Rande einer Wohnsiedlung befinden, dessen Lage begrenzt wird

-          im Süden durch die Bahntrasse und die Cuxhavener Straße,

-          im Westen durch die Autobahn A7 und die Hafenbahn,

-          im Norden durch den Fürstenmoordamm,

-          im Osten u. a. durch Betriebe der Petrochemie.

 

In der Siedlung leben weniger als 1.000 Menschen. Eine Wohnsiedlung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft hätte erhebliche Auswirkungen auf das Leben in der  Siedlergemeinschaft und stellt hohe Anforderungen an Integrationsleistungen.

 

Die Bezirksversammlung fordert deshalb, dass die Größe der Einrichtung erheblich reduziert wird – vergleichbar der Einrichtung in Lewenwerder. Im Zuge dieser geforderten Verkleinerung der Einrichtung sind von der Verwaltung umgehend Flächen für einen ergänzenden Standort aufzuzeigen.

 

Die Bezirksversammlung fordert, dass die Einrichtung schwerpunktmäßig für die Unterbringung von Flüchtlingen und Zuwanderern und hier insbesondere von Familien genutzt werden soll.

 

 

  1. Zur Ausstattung mit sozialer Infrastruktur: In unmittelbarer und mittelbarer Entfernung zur geplanten Einrichtung befinden sich insgesamt 10 Kindertagesheime, 4 Grundschulen und 4 weiterführende Schulen.

 

Die Schule Grumbrechtstraße, die am dichtesten zur zukünftigen Einrichtung liegt, hat zur Zeit nicht in allen Jahrgangsstufen genügend Aufnahmekapazitäten.

Bei den weiteren Planungen ist dies zu berücksichtigen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

-          Die Bezirksversammlung Harburg kann sich vor dem Hintergrund der oben beschriebenen aktuellen Situation einer Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung an dieser Stelle nicht verschließen.

 

 

 

-          Die Bezirksversammlung Harburg fordert jedoch, dass der Senat die geäußerten Einwände, Forderungen, Bedenken und Hinweise hinsichtlich der Größe der Einrichtung, ihrer Ausstattung und der Belegung in den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

-          Darüber hinaus sind die Belange des Lärmschutzes erneut zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen.

 

-          Zu prüfen ist ferner, ob eine Befristung erfolgen kann.

 

-          Mit den Vertretern der Siedlergemeinschaft Bostelbek und den dort ansässigen Gewerbetreibenden des Technologieparks Hamburg ist der Kontakt aufzunehmen.

 

-          Die umgehende Einrichtung eines Runden Tisches, mit Vertreterinnen und Vertretern der Siedlergemeinschaft/Bürgerinitiative, der Gewerbetreibenden, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, von Fördern & Wohnen, der Bezirksverwaltung und je einer Vertreterin/einem Vertreter der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen, halten wir für zwingend geboten.

 

 

 

 

Jürgen Heimath                                                                      Klaus Lübberstedt

SPD-Fraktionsvorsitzender                                                        Linke-Fraktionsvorsitzender