20-2605

Flächenversiegelung minimieren – Prüfung von Aufstockungs- und Nachverdichtungspotentialen des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms intensiv fortsetzen Interfraktioneller Debattenantrag der Fraktionen SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

Schon vor dem rapiden Anstieg der Flüchtlingszahlen war der Wohnungsmarkt in Hamburg sehr angespannt. Die Zahlen des Statistikamtes Nord zeigen einen bisher ungebrochenen Trend: In den Jahren 2013 bis 2015 ist die Bevölkerung in Hamburg insbesondere durch Wanderungsbewegungen aus anderen Bundesländern um ca. 43.500 Personen gewachsen. Laut Statistikamt Nord sind die Wohnungen in Hamburg im Schnitt mit 1,8 Personen belegt. Allein danach ergibt sich ein jährlicher Mehrbedarf von ca. 8000 Wohnungen pro Jahr.

 

Hinzu kommt nun der Wohnraumbedarf für die geflüchteten Menschen, die über längere Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben. Ob und inwieweit auf bundespolitischer und europäischer Ebene Maßnahmen getroffen werden, die dazu führen, dass weniger Menschen flüchten, ist derzeit offen. Solche Maßnahmen können von Hamburg auch allenfalls in geringem Maße beeinflusst werden. Aktuell rechnet Hamburg für das Jahr 2016 mit etwa 1,5 Millionen neuen schutzsuchenden Menschen in Deutschland.

 

Aufgrund der zu erwartenden anhaltenden hohen Zahl dieser Menschen geht die Behörde für Arbeit, Soziales und Integration für das Jahr 2016 von einem zusätzlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen in Höhe von etwa 40.000 aus. Ende 2015 standen für Flüchtlinge und Wohnungslose rd. 39.000 Plätze in Hamburg zur Verfügung, ca. 21.000 Plätze in der Erstaufnahme und ca. 18.000 Plätze in der Folgeunterbringung. Diese waren trotz der Nutzung von Notunterbringungsplätzen bis zur Belegungsgrenze ausgelastet.

 

Angesichts des großen Mangels an Unterkünften für Flüchtlinge plant die Stadt auch Unterkünfte in festen Gebäuden, die den qualitativen Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Würde Hamburg den Wohnungsbau nicht mit entsprechender Intensität fortsetzen und ausbauen, würde auch kein Wohnraum zur Überführung von anerkannten Asylbegehrenden aus der Folgeunterbringung in dauerhafte Wohnformen (und damit wiederum eine Entlastung des asylrechtlichen Unterbringungssystems) verfügbar sein. Das würde einen dauerhaften Fortbestand der vorhandenen Unterkünfte und weitere Plätze in Form von Containern, Modulbauten, umgebauten Gewerbeobjekten und Hallen erfordern. Beides ist sowohl im Hinblick auf eine nachhaltige Gestaltung der Stadt in baulicher, sozialer, wirtschaftlicher als letztlich auch im Hinblick auf die angestrebte Integration der schutzsuchenden Menschen nachteilig.

 

Der Wohnungsbau steht dabei im Spannungsverhältnis zwischen Flächenverbrauch und sehr begrenzten Möglichkeiten, neue Flächen und Wohnraumpotentiale in einer Großstadt zu erschließen. Die aktuellen Maßnahmen, wie an der Glashütter Landstraße, am Rehagen und am Poppenbütteler Berg Freiflächen für Bebauungen freizugeben sind angesichts der akuten Wohnungsnot ein Schritt für eine schnelle Milderung der Situation. Mittel- und langfristig muss nach ergänzenden, innovativen Wegen gesucht werden, um die Wohnungslage in Hamburg sozial, städtebaulich, nachhaltig und ökologisch sinnvoll zu verbessern.

Der Anspruch des Senatsziels „Mehr Stadt in der Stadt“ ist es, mit Wohnungsbauprojekten die dem jeweiligen Standort angemessenen Bebauungsmöglichkeiten auszuschöpfen und dabei neue Qualitäten in der kompakten Stadt zu gewinnen: in Bezug auf Freiraum, Architektur, Wohnen, Nutzungsvielfalt, Mobilität und Umweltfreundlichkeit. Es ist nicht nur ein flächenbezogenes Ziel, das das Wachstum der Stadt innerhalb des bestehenden Siedlungsraums vorsieht und so die wertvollen Landschaftsräume der Stadt schützt – es ist vielmehr ein qualitatives Ziel, das die Weiterentwicklung und Stärkung der unterschiedlichen städtischen Qualitäten und Atmosphären in den Quartieren anstrebt. Dichte ist dabei Voraussetzung für viele städtische Qualitäten wie Nutzungsvielfalt, lebendige Straßenzüge mit Läden, Gastronomie und Serviceangeboten und für ein reges soziales Leben in den öffentlichen Räumen.

 

Auch und gerade in der aktuellen Situation muss ergänzend zur Suche nach geeigneten Freiflächen auf Nachverdichtung in vorhandenen Wohnquartieren gesetzt werden – gezielt, innovativ und kreativ. Um Flächenversiegelung entgegenzuwirken, ist insbesondere die Aufstockung vorhandener Gebäude ein wichtiger Weg.

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, für größere Wohnquartiere mit Geschosswohnungsbau im Eigentum von großen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und der SAGA GWG gutachterlich

 

  1. Nachverdichtungs-, insbesondere Aufstockungsmöglichkeiten überschlägig, ggf. auch skizzenhaft überprüfen zu lassen,
  2. die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer überprüfen zu lassen,
  3. in Abhängigkeit davon den Planungsausschuss über weitere denkbare Schritte zur Realisierung von Aufstockungs- und Nachverdichtungspotential in den einzelnen Quartieren mit einem Zwischen- und einem Abschlussbericht zu unterrichten. Dabei sollte der Bericht die Ergebnisse je Quartier darstellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n