22-1004

Mindestanforderungen Wohnraum

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs – Fraktion Die Linke

Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) legt Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse fest. Diese betreffen unter anderem die Heizmöglichkeit, die Wasser- und Sanitärversorgung, die ausreichende Wohnfläche sowie den Schutz vor dauerhafter Durchfeuchtung und die ausreichende Belüftung und Beleuchtung von Wohnräumen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, soll die zuständige Behörde darauf hinwirken, dass die erforderlichen Mängel beseitigt werden, und die hierfür notwendigen Maßnahmen treffen.

Für die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorgaben ist das zuständige Bezirksamt von besonderer Bedeutung. Hinweise und Beschwerden von Mieterinnen und Mietern oder aus der Nachbarschaft können dabei auf mögliche Verstöße gegen die Mindestanforderungen aufmerksam machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wir bitten die Beantwortung der folgenden Fragen, soweit möglich, jeweils getrennt nach den Jahren 2023, 2024 und 2025 aufzuschlüsseln.

1. Wie viele Meldungen bzw. Beschwerden über Wohnraum, der die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse nach § 3 HmbWoSchG nicht erfüllt, sind beim Bezirksamt Bergedorf eingegangen? Bitte, soweit möglich, nach den in §3 HmbWoSchG genannten Mindestanforderungen aufschlüsseln.

2. Wie viele dieser Meldungen wurden durch das Bezirksamt geprüft und in wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine nicht ausreichende Erfüllung der Mindestanforderungen festgestellt?

3. Wie viele der eingegangenen Meldungen konnten nach Prüfung nicht bestätigt werden bzw. führten zu keiner weiteren Maßnahme? Falls möglich, bitte die wesentlichen Gründe hierfür angeben.

4. In wie vielen Fällen wurden aufgrund festgestellter Mängel Maßnahmen nach dem HmbWoSchG eingeleitet bzw. angeordnet?

5. In wie vielen Fällen wurde gegenüber den Verfügungsberechtigten angeordnet, die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse wiederherzustellen?

6. In wie vielen Fällen wurden weitere wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen, weil die festgestellten Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wurden? Bitte Art und Anzahl der Maßnahmen angeben.

7. In wie vielen Fällen wurden Wohnungen aufgrund der Nichterfüllung der Mindestanforderungen für unbewohnbar erklärt bzw. die Nutzung zu Wohnzwecken untersagt?

8. Wie viele Vor-Ort-Kontrollen bzw. Besichtigungen von Wohnungen fanden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 aufgrund von Meldungen über nicht eingehaltene Mindestanforderungen statt?

9. Wie lange dauerte es durchschnittlich zwischen dem Eingang einer Meldung und der Prüfung bzw. Besichtigung durch das Bezirksamt? Falls eine durchschnittliche Angabe nicht möglich ist: Bitte die Anzahl der Fälle nach Bearbeitungszeiträumen aufschlüsseln (z. B. bis 4 Wochen, 1-3 Monate, 3-6 Monate, länger als 6 Monate).

10. Wie viele Verfahren wegen der Nichterfüllung der Mindestanforderungen waren zum Ende des jeweiligen Jahres noch nicht abgeschlossen?

11. Wie viele Verfügungsberechtigte wurden wegen Verstößen gegen die Vorschriften zu den Mindestanforderungen mit einem Bußgeld oder einer anderen Sanktion belegt? Bitte Anzahl und Höhe der Bußgelder für 2023, 2024 und 2025 angeben.

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