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Antwort: Bedarfsermittlung für Wohnraum in Hamburg-Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich.

Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Angesichts steigender Einwohnerzahlen und wachsender Anforderungen an den Wohnungsmarkt ist eine präzise Bedarfsermittlung unverzichtbar, um soziale Spannungen zu vermeiden und eine ausgewogene Stadtentwicklung zu gewährleisten. Insbesondere im Bezirk Hamburg-Mitte, der von starkem Zuzug geprägt ist, bedarf es transparenter Daten zur aktuellen Wohnraumsituation.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:

  1. Aktueller Personenbestand
    Wie viele Einwohner waren zum Stichtag 01.01.2025 im Bezirk Hamburg‐Mitte gemeldet?

In Hamburg-Mitte gemeldete Personen zum Stand 31. Dezember 2024

Bezirk

Einwohneinnen und Einwohner

mit Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute

ohne Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute

Hamburg-Mitte

314 797

309 432

Quelle: Statistikamt Nord

  1. Standardisierte Wohnraumgröße
    Nach welchen städtischen oder gesetzlichen Vorgaben wird die „ausreichende Wohnraumfläche“ pro Person definiert (z. B. Mindestqm pro Person oder pro Haushalt)?

§ 3 Abs. 2 Nr. des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbgWoSchG) bestimmt, dass als Mindestanforderung für erträgliche Wohnverhältnisse mindestens ein zum Wohnen bestimmter Raum einer Wohnung eine Größe von mindestens 10 Quadratmetern haben soll.

In § 7 Abs. 1 HmbWoSchG ist geregelt, dass Wohnungen nur überlassen bzw. benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorhanden ist. Zudem soll die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner die Zahl der Wohnräume über 6 Quadratmeter Wohnfläche bei Wohnungen bis einschließlich zwei Wohnräumen um nicht mehr als eine, bei Wohnungen mit drei oder vier Wohnräumen um nicht mehr als zwei überschreiten.

In § 7 Abs. 2 HmbgWoSchG ist normiert, dass einzelne Wohnräume nur überlassen bzw. benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 8 Quadratmetern vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Wenn Nebenräume nicht ausreichend zur Verfügung stehen, muss für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorhanden sein.

  1. Ermittlung des Gesamtbedarfs
    Auf Basis der unter Frage 1 und 2 genannten Werte: Wie viel Wohnraum (in Quadratmetern) ist insgesamt erforderlich, um alle gemeldeten Einwohner mit dem dort definierten Mindeststandard zu versorgen?

Berechnungen zum quantitativen Wohnungsbedarf bzw. zur Wohnungsnachfrage der im Bezirk Hamburg-Mitte gemeldeten Haushalte liegen nicht vor.

  1. Bestandserhebung
    Wie groß ist die aktuell im Bezirk vorhandene Wohnfläche (in Quadratmetern), und wie viele Einwohner werden damit bereits versorgt?

Nach Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes (auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2022) beträgt die Wohnfläche im Bezirk Hamburg-Mitte am 31. Dezember 2024 insgesamt 10.314.633 m2.

Im Bezirk Hamburg-Mitte waren am 31. Dezember 2024 im Melderegister insgesamt 314.797 Personen gemeldet (Haupt- und alleiniger Wohnsitz; ohne Nebenwohnsitz).

  1. Planungsbestände und ‐vorhaben
    Welche Wohnbauprojekte (mit geplanter Wohnfläche in qm und voraussichtlichem Fertigstellungszeitpunkt) sind derzeit in Hamburg‐Mitte in Planung oder bereits genehmigt?
    Inwieweit decken diese Projektvolumina den unter Frage 3 ermittelten Bedarf?

Die jeweils aktuellen Wohnungsbauprojekte in Planung werden im jährlich zu veröffentlichenden Bezirklichen Wohnungsbauprogramm dokumentiert. Im aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2025 sind 138 fortgeschriebene und 19 neue Potenzialflächen für Wohnungsneubau erfasst. Im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm sind für eine einheitliche Darstellung und bessere Nachvollziehbarkeit nur die Anzahl an Wohneinheiten und der Zeitpunkt der voraussichtlich vorliegenden Baugenehmigung hinterlegt. Es werden keine Aussagen zu konkreten Wohnflächen und dem Fertigstellungszeitpunkt getroffen. Im Stadtplanungsausschuss in öffentlicher Sitzung am 23.04.2025 sowie am 18.06.2025 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einen Kurzbericht zum aktuellen Stand der Gesamtfortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2025 gegeben. Der aktuelle Zwischenstand ist in Allris hinterlegt, siehe hierzu auch: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973

Für die zweite Teilfrage, siehe Frage 3.

  1. Bevölkerungsprognosen
    Mit welchen (konkreten) Prognosezahlen zur Einwohnerentwicklung – zeitlich aufgeschlüsselt – rechnet die Verwaltung für den Bezirk Hamburg‐Mitte in den nächsten fünf Jahren, und wie fließen diese in die Wohnraumplanung ein?

Die Ergebnisse der Anfang 2024 veröffentlichten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Entwicklung der Bevölkerungszahl im Bezirk Hamburg-Mitte von 2025 bis 2029

Basis: 31. Dezember 2022 Melderegister (ohne Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute)

31. Dezember

Einwohner

2025

313 739

2026

315 705

2027

316 629

2028

317 567

2029

318 176

Quelle: Statistikamt Nord

  1. Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur

Wie hoch ist der Anteil der deutschen Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil nicht- deutscher Staatsbürger im Hinblick auf Personen, die nicht mit Wohnraum versorgt sind?

Daten im Sinne der Fragestellungen 7 liegen nicht vor.

  1. Aufschlüsselung bei Wohnraumvergabe

Wie ist das Verhältnis des Verteilungschlüssels der Wohnraumvergabe bei städtischen Wohnungsgesellschaften zwischen Flüchtlingen, Migranten und Deutschen? Bitte bei Flüchtlingen auch nach negativen Bescheiden und Duldungsstatus aufschlüsseln.

Um Diskriminierung jedweder Art vorzubeugen, verfügt die SAGA über ein transparentes und testiertes, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konformes Wohnungsvergabeverfahren über das Mietinteressentenportal Immomio.

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist im Übrigen nicht möglich.

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