Antwort: Bedarfsermittlung für Wohnraum in Hamburg-Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich.
Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Angesichts steigender Einwohnerzahlen und wachsender Anforderungen an den Wohnungsmarkt ist eine präzise Bedarfsermittlung unverzichtbar, um soziale Spannungen zu vermeiden und eine ausgewogene Stadtentwicklung zu gewährleisten. Insbesondere im Bezirk Hamburg-Mitte, der von starkem Zuzug geprägt ist, bedarf es transparenter Daten zur aktuellen Wohnraumsituation.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:
In Hamburg-Mitte gemeldete Personen zum Stand 31. Dezember 2024 | ||
Bezirk |
Einwohneinnen und Einwohner |
|
mit Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute |
ohne Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute |
|
Hamburg-Mitte |
314 797 |
309 432 |
Quelle: Statistikamt Nord
§ 3 Abs. 2 Nr. des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbgWoSchG) bestimmt, dass als Mindestanforderung für erträgliche Wohnverhältnisse mindestens ein zum Wohnen bestimmter Raum einer Wohnung eine Größe von mindestens 10 Quadratmetern haben soll.
In § 7 Abs. 1 HmbWoSchG ist geregelt, dass Wohnungen nur überlassen bzw. benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorhanden ist. Zudem soll die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner die Zahl der Wohnräume über 6 Quadratmeter Wohnfläche bei Wohnungen bis einschließlich zwei Wohnräumen um nicht mehr als eine, bei Wohnungen mit drei oder vier Wohnräumen um nicht mehr als zwei überschreiten.
In § 7 Abs. 2 HmbgWoSchG ist normiert, dass einzelne Wohnräume nur überlassen bzw. benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 8 Quadratmetern vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Wenn Nebenräume nicht ausreichend zur Verfügung stehen, muss für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorhanden sein.
Berechnungen zum quantitativen Wohnungsbedarf bzw. zur Wohnungsnachfrage der im Bezirk Hamburg-Mitte gemeldeten Haushalte liegen nicht vor.
Nach Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes (auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2022) beträgt die Wohnfläche im Bezirk Hamburg-Mitte am 31. Dezember 2024 insgesamt 10.314.633 m2.
Im Bezirk Hamburg-Mitte waren am 31. Dezember 2024 im Melderegister insgesamt 314.797 Personen gemeldet (Haupt- und alleiniger Wohnsitz; ohne Nebenwohnsitz).
Die jeweils aktuellen Wohnungsbauprojekte in Planung werden im jährlich zu veröffentlichenden Bezirklichen Wohnungsbauprogramm dokumentiert. Im aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2025 sind 138 fortgeschriebene und 19 neue Potenzialflächen für Wohnungsneubau erfasst. Im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm sind für eine einheitliche Darstellung und bessere Nachvollziehbarkeit nur die Anzahl an Wohneinheiten und der Zeitpunkt der voraussichtlich vorliegenden Baugenehmigung hinterlegt. Es werden keine Aussagen zu konkreten Wohnflächen und dem Fertigstellungszeitpunkt getroffen. Im Stadtplanungsausschuss in öffentlicher Sitzung am 23.04.2025 sowie am 18.06.2025 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einen Kurzbericht zum aktuellen Stand der Gesamtfortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2025 gegeben. Der aktuelle Zwischenstand ist in Allris hinterlegt, siehe hierzu auch: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973
Für die zweite Teilfrage, siehe Frage 3.
Die Ergebnisse der Anfang 2024 veröffentlichten kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Entwicklung der Bevölkerungszahl im Bezirk Hamburg-Mitte von 2025 bis 2029 Basis: 31. Dezember 2022 Melderegister (ohne Neuwerk und Binnenschiffer/Seeleute) | |
31. Dezember |
Einwohner |
2025 |
313 739 |
2026 |
315 705 |
2027 |
316 629 |
2028 |
317 567 |
2029 |
318 176 |
Quelle: Statistikamt Nord
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil nicht- deutscher Staatsbürger im Hinblick auf Personen, die nicht mit Wohnraum versorgt sind?
Daten im Sinne der Fragestellungen 7 liegen nicht vor.
Wie ist das Verhältnis des Verteilungschlüssels der Wohnraumvergabe bei städtischen Wohnungsgesellschaften zwischen Flüchtlingen, Migranten und Deutschen? Bitte bei Flüchtlingen auch nach negativen Bescheiden und Duldungsstatus aufschlüsseln.
Um Diskriminierung jedweder Art vorzubeugen, verfügt die SAGA über ein transparentes und testiertes, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konformes Wohnungsvergabeverfahren über das Mietinteressentenportal Immomio.
Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist im Übrigen nicht möglich.
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