Antwort: Zweckentfremdung von Wohnraum in Hamburg Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Jürgen Olschok, Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Hamburg ist die „Hauptstadt der Wohnungslosen“. In keiner deutschen Stadt leben so viele wohnungslose Menschen wie in Hamburg: Laut Statistischen Bundesamtes sind in Hamburg rund 19.000 Menschen wohnungslos. Hinzu kommen mehr als 2.000 obdachlose Menschen, die auf Hamburgs Straßen leben. Zeitgleich stehen in Hamburg -auch im Bezirk Mitte- Wohnungen leer, werden tageweise an Touristen, Monteure oder Geschäftsreisende vermietet oder dienen als Büro, Kanzlei oder Praxis: Dringend benötigter Wohnraum steht so nicht zur Verfügung, weil er anderweitig zweckentfremdet genutzt wird. Eine Praxis, die u.a. vom Mieterverein Mieter helfen Mieter sowie Mieterinitiativen kritisiert wird. Gefordert wird gegen Leerstand und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum stärker vorzugehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat keine entsprechenden statistischen Auswertungsmöglichkeiten.
Insgesamt wurden 1847 Wohnraumschutznummern vergeben. (Stichtag: 20.04.23)
8 (Stichtag: 20.04.23)
1839 (Stichtag: 20.04.23)
120
1 Objekt |
1812 |
2 Objekte |
28 |
3 Objekte |
2 |
4 Objekte |
0 |
5 Objekte |
2 |
mehr als 5 Objekte |
3 |
Jahr |
Wohneinheiten* |
2019 |
108 |
2020 |
170 |
2021 |
133 |
2022 |
161 |
* Die Zahlen bilden nicht die reinen Beschwerden ab, da diese nicht explizit statistisch erfasst werden. Hier sind die Ermittlungen aufgrund von Hinweisen Dritter genannt, die zum Teil auch mehrere Wohneinheiten betreffen können. Zu den Gesamtzahlen wird auf die bereits veröffentlichten Wohnraumschutz-Jahresberichte 2019 und 2020 verwiesen. Der dort angegebene überprüfte Wohnbestand enthält aber auch antragsbedingte Vorgänge sowie Ermittlungen von Amts wegen und ist deutlich höher.
Allen Beschwerden/Hinweisen wurde nachgegangen.
In dem genannten Zeitraum wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Nach § 15 Absatz 1 HmbWoSchG wurden jedoch folgende Verfahren eingeleitet:
Bußgeldverfahren |
Höhe d. Geldbuße in EURO |
|
2019 |
1 |
0 |
2020 |
8 |
178,50 |
2021 |
3 |
0 |
2022 |
5 |
2.500,00 |
In dem genannten Zeitraum wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 15 Abs. 2 HmbWoSchG geführt. Der in der Fragestellung benannte Tatbestand entspricht allerdings § 15 Absatz 1 Nr. 9 HmbWoSchG.
Nach diesem wurden in den genannten Zeitraum folgende Verfahren eingeleitet:
Jahr |
Bußgeldverfahren |
Höhe d. Geldbuße in EURO |
2019 |
1 |
0 |
2020 |
1 |
178,50 |
2021 |
1 |
0 |
2022 |
3 |
0 |
Im Übrigen:
Zur Beendigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum durch die kurzzeitige Überlassung an wechselnde Nutzer wird dem/der betroffenen Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten regelmäßig – verbunden mit der Anhörung – die freiwillige Selbstabhilfe angeboten. Dies wird in aller Regel angenommen. Ist die Belegenheit nicht bekannt wird die Löschung der Anzeige beim Portal betrieben. Die Portale folgen in der Regel den Löschungsaufforderungen.
Eine statistische Auswertung zur Fragestellung ist nicht möglich. Hierfür ist eine händische Sichtung von Vorgängen zu ca. 900 Wohneinheiten notwendig.
Bei festgestellten Verstößen auf Internetportalen wird gegenüber den Internetseitenbetreibern die Löschung der Anzeige betrieben. Die Portale folgen in der Regel den Löschungsaufforderungen.
Antwort zu Fragen 12 und 13:
Bei Frage 13 wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2023 gemeint ist.
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Soll |
6 |
6 |
6 |
6,5 |
6 |
Ist |
5,8 |
5 |
6 |
6 |
6 |
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