Ferienwohnungen in Eimsbüttel VI
13.01.2023
Lfd. Nr. 193 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Ferienwohnungen in Eimsbüttel VI
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Ferienwohnungen in Hamburg müssen mit einer Wohnraumschutznummer registriert werden. Im Zeitraum zwischen den letzten beiden Abfragen (Ferienwohnungen in Eimsbüttel I/IV) stieg die Zahl der registrierten Wohnraumschutznummern in Eimsbüttel von 1414 auf 1443. In den letzten drei Jahren sogar um fast 25%. Bei einem großen Bedarf an Wohnraum ist diese Entwicklung sehr genau zu beobachten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Im Abschnitt Wohnraumschutz sind fünf Personen beschäftigt.
Es handelt sich um folgend registrierte Wohnraumschutznummern:
20144: 81
20146: 206
20148: 30
20149: 47
20225: 1
20249: 4
20253: 200
20255: 216
20257: 216
20259: 235
20354: 6
20357: 130
22055: 1
22159: 1
22453: 21
22455: 27
22457: 28
22459: 34
22523: 30
22525: 65
22527: 54
22529: 74
22567: 1
22769: 24
Insgesamt 1732
Keine Wohnraumschutznummern sind mit Zweckentfremdungsgenehmigung vergeben.
1732 Wohnraumschutznummern sind genehmigungsfrei vergeben.
219 Wohnraumschutznummern sind für Gewerberäume vergeben.
Die Aufteilung der Anbieter stellt sich wie folgt dar:
1732 Anbieter mit genehmigungsfreier WRSN mit 1 Objekt
206 gewerbliche Anbieter mit 1 Objekt
6 gewerbliche Anbieter mit 2 Objekten
4 gewerbliche Anbieter mit 3 Objekten
1 gewerblicher Anbieter mit 4 Objekten
1 gewerblicher Anbieter mit 8 Objekten
1 gewerblicher Anbieter mit 13 Objekten
219
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Das Bezirksamt (Abschnitt Wohnraumschutz) hat in dem genannten Zeitraum 12 Beschwerden über illegale Nutzung von Ferienwohnungen erhalten.
Im genannten Zeitraum fanden 10 Ermittlungen vor Ort statt.
Für den genannten Zeitraum hat das Bezirksamt Eimsbüttel (Abschnitt Wohnraumschutz) keine Beschwerden über aufgrund falscher oder fehlender Angaben bei Ferienwohnungen erhalten.
Bitte aufschlüsseln nach Bußgeldern für Anbieter von Ferienwohnungen und Dritten, die Angebote oder Werbung ohne Wohnraumschutznummer veröffentlichen.
Eine statistisch gesonderte Auflistung der festgesetzten Bußgelder nach 15 Abs. 1 u. Abs. 2 HmbWoSchG findet nicht statt. Insgesamt wurden 12 Verfahren im Jahr 2022 wegen Verstoßes gegen §15 HmbWoSchG eingeleitet.
In 11 der 12 Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von 37.050 Euro festgesetzt. Die Bußgeldsummen bewegen sich im Rahmen von 350 bis zu 8.000 Euro für die Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen. Ein Verfahren befindet sich noch in der Anhörung.
Es gab keine derartigen Fälle.
ohne
keine
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