22-0723

Mieter*innenschutz In Hamburg-Nord ausbauen! Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Ö 6.3

Sachverhalt

 

r viele Menschen im Bezirk Hamburg-Nord bedeuten steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenserhaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietenspiegels. Das spaltet unsere Stadt und die Gesellschaft.

Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: Mussten die Hamburger*innen 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro. 

Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermieter*innen, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem nachgewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon mehr zahlen müssen als erlaubt im Durchschnitt 376 Euro im Monat.

Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst, ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieter*innen dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.

Mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gibt es ein Instrument gegen überteuerte Mieten, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und diese Mietpreisüberhöhung „das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen“ in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden ausnutzt. Letzteres ist aufgrund der uneindeutigen Formulierung des Gesetzes nur schwer und mit großem Aufwand rechtssicher nachzuweisen. Dass es möglich ist, hat die Stadt Frankfurt am Main bewiesen. Dort wurden in 1.400 Verfahren in den Jahren 2020 bis 2022 Rückzahlungen in Höhe von 419.000 Euro erwirkt.

Der § 5 WiStG muss dennoch reformiert werden. Die Anwendung sollte erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, wurde leider von der Bundesregierung inzwischen abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).

Grundlage eines erfolgreichen Kampfs gegen Mietwucher ist auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt sollte u.a. über ihre Internetseite, Infoblätter und eine Kampagne Mieter*innen über die Rechtslage informieren und Hilfe anbieten. Ein wichtiger Hinweis ist dabei auch, dass ihnen in dem Verfahren keine Kosten entstehen, was neben Unwissenheit und Angst vor Wohnungsverlust ein weiterer Grund ist, warum Mieter*innen nicht gegen unrechtmäßig hohe Mieten vorgehen. Oft fürchten Mieter*innen auch einfach die direkte Konfrontation mit ihren Vermieter*innen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die zuständigen Behörden, insbesondere die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, werden gebeten,

  1. sich auf Bundesebene erneut nachdrücklich für eine Schärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes bezüglich Mietpreisüberhöhungen nach § 5, einzusetzen, damit Mietwucher künftig leichter rechtssicher nachgewiesen und geahndet werden kann;
  2. der Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Hamburg-Nord mehr Stellen zuzuweisen, um die Bearbeitung von Anfragen zu verbessern und Kontrollen ausbauen zu können;
  3. zu prüfen, ob -ggf. in Zusammenarbeit mit Mieterschutzvereinen- eine Anlaufstelle für Mieter*innen geschaffen werden kann, die im Falle des begründeten Verdachts einer überhöhten Miete an deren Stelle eine Klärung mit den Vermieter*innen herbeiführt, ohne, dass dafür Kosten für die Mieter*innen entstehen;
  4. selbst eine breite multimediale Informations- und Werbekampagne zum Thema „Was tun bei überhöhter Miete“ zu starten;
  5. den Bezirken Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, multimedial über deren Aktivitäten und Möglichkeiten zum Wohnraumschutz zu informieren.

 

 

r die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz

r die Fraktion Die Linke: Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.02.2025
Ö 6.3
Anhänge

 

Keine

Lokalisation Beta
Hamburg-Nord

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.