22-1011

Hitzeschutz auf Bergedorfer Spielplätzen

Antrag

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Die Sommer in Hamburg werden durch den fortschreitenden Klimawandel heißer und trockener. Längere Hitzeperioden stellen eine gesundheitliche Belastung für die Bevölkerung dar, insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie Kleinkinder und Kinder. Während viele Spielplätze in Bergedorf für Spiel und Bewegung konzipiert sind, bieten sie bei direkter Sonneneinstrahlung oft keinen ausreichenden Schutz vor Hitze. Viele Flächen sind stark versiegelt oder bestehen aus Materialien, die sich extrem aufheizen und bieten nicht bei allen Spielplätzen im Bezirk natürlichen Schatten durch Bäume oder bauliche Maßnahmen. Dies schränkt die Nutzbarkeit der Spielplätze in den Sommermonaten massiv ein.

Der Hitzeaktionsplan der Stadt Hamburg empfiehlt, die vulnerable Gruppe der Kinder vor Hitze auf Spielplätzen durch z. B. Wasserspielanlagen und ausreichende Verschattung (besonders durch Bäume) zu schützen. Auch im Gutachten „Spielen in Hamburg 2030“ werden die Maßnahmen aufgegriffen und empfohlen.

Aufgrund der Haushaltslage ist ein umfangreicher Umbau der Infrastruktur nicht finanzierbar, umso wichtiger ist es, dass bei der Sanierung und Neuplanung von Spielplätzen auf Hitzeschutz geachtet wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Spielplätze im Bezirk Bergedorf hinsichtlich ihrer Beschattungssituation und Hitzebelastung durchzuführen.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zur hitzegerechten Gestaltung von Spielplätzen in Bergedorf zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
  1. Die Pflanzung von klimaresilienten Bäumen zur Schaffung von natürlichem Schatten.
  2. Die regelmäßige Überprüfung der Spielplatz-Temperaturen an Hitzetagen, um besonders kritische Standorte für gezielte Nachbesserungen zu identifizieren.
  3. Die Installation von Sonnensegeln oder anderen baulichen Schattenspendern an stark frequentierten oder unzureichend beschatteten Spielplätzen. Hierzu gehört auch die Identifikation der sonnenexponiertesten Spielbereiche (z. B. Rutschen, Klettergerüste usw.).
  4. Das Abdecken mit schattenspendenden Netzen oder Planen von Metallrutschen oder dunklen Kunststoffflächen, die sich extrem aufheizen.
  5. Die Ausweisung von schattigen Ruhezonen auf dem Spielplatzgelände, die explizit als „Kühle Orte“ markiert sind und im besten Falle in die „Kühle-Orte“-Karte eingepflegt werden.
  6. Das Aufstellen von Hinweisschildern mit Tipps zum Verhalten bei Hitze (z. B. „Mittagszeit meiden“, „Kopfbedeckung tragen“, „ausreichend trinken“ usw.), angelehnt an die Kampagnen der Stadt Hamburg.
  7. Die Ausweisung von nahegelegenen „Refill“-Stationen (z.B. Cafés/Läden) oder Trinkwasserbrunnen durch gut sichtbare Aufkleber.
  8. Die Prüfung der Installation von Wasserspielen (z.B. Matschbereiche, Wasserbereiche) zur direkten Abkühlung der Kinder.
  9. Den Einsatz von hellen, wärmereflektierenden Materialien bei Neugestaltung von Bodenbelägen und Spielgeräten.
  10. Die Integration der Spielplatz-Standorte in die städtischen Warnsysteme, um bei Hitzewarnungen des DWD gezielt über soziale Medien oder Aushänge vor Ort zu informieren.
  11. Das Aufstellen von Sonnencremespendern.
  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und das Konzept dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorzustellen.
  2. Bei der Neugestaltung oder Sanierung von Spielplätzen sind die Aspekte des Hitzeschutzes künftig als verbindlicher Standard in die Planung aufzunehmen und im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorzustellen.
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