Hitzeinseln in Bergedorf
Kleine Anfrage
der BAbg Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und AfD Fraktion Bergedorf
Am 10.08.2022 hat der Bundestag beschlossen, dass aus dem Leitungsnetz gespeiste Trinkwasserspender an öffentlichen Orten frei verfügbar werden müssen. Mit diesem Beschluss wurde das Wasserhaushaltsgesetz an die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Bürgerschaftsdrucksache 21/18361 sieht vor, den Aufbau von Trinkwasserspendern in Hamburg zu beschleunigen. In Drucksache 21-5783 heißt es zusammengefasst:
„Im Sommer dieses Jahres hat Hamburg einen neuen Hitzerekord aufgestellt mit 40,1 °C am 20.07.2022. In stark bebauten Gebieten kann sich die Hitze stauen. In sehr urbanen Bereichen fehlt es dazu an Vegetation, sodass es weniger beschattete Orte gibt. All diese Effekte summieren sich in die gestaute Hitze ein, eine sogenannte Hitzeinsel bildet sich. In der Stadt Wien würden diese Hitzeinseln sogar aktiv gekühlt.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Existieren für „Hitzeinseln“ verwaltungsrechtliche Handlungsanweisungen, Optionen oder Empfehlungen?
2. Wie definiert die Verwaltung „Hitzeinseln“?
3. Welche „Hitzeinseln“ konnten, im Bezirk Bergedorf bereits lokalisiert werden und seit wann werden diese erfasst?
4. Falls ja; konnte bereits festgestellt werden, dass sich durch bauliche Maßnahmen Hitzeinseln gebildet bzw. abgebaut haben (bitte möglichst detailliert unter Angabe des Ortes, der Baumaßnahme sowie des Zeitpunktes)?
5. Falls ja; welche Maßnahmen oder Pläne zur aktiven Kühlung der lokalisierten Hitzeinseln bestehen bzw. sollen umgesetzt werden?
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