Ferienwohnungen im Bezirk Bergedorf
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs – Fraktion Die Linke
Hamburg befindet sich weiterhin in einer angespannten Wohnungsmarktlage. Vor diesem Hintergrund kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums besondere Bedeutung zu. Wohnraum darf nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) grundsätzlich nicht ohne entsprechende Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden.
Auch die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung entzieht Wohnraum dem regulären Mietwohnungsmarkt. Umso wichtiger ist es, dass die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung ordnungsgemäß registriert und genehmigt wird. Die zunehmende Zahl illegal oder nicht ordnungsgemäß registrierter Ferienwohnungen belastet den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wir bitten die Beantwortung der folgenden Fragen, soweit möglich, jeweils getrennt nach den Jahren 2023, 2024 und 2025 aufzuschlüsseln.
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