21-1232

Sachstandsbericht Ferienwohnungen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 10.12

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)

30.01.2020

9.9

21-0623

überwiesen in GNUVWDi

GNUVWDi

19.02.2020

6.2

s.o.

vertagt

GNUVWDi

17.06.2020

9.2

s.o.

vertagt

GNUVWDi

19.08.2020

6.2

s.o.

Empfehlung einstimmig mit Stimmen der Fraktion DIE LINKE., SPD- , GRÜNE und FDP-Fraktion bei Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion

Seit dem ersten April müssen nach der Änderung des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes im Oktober 2018 Ferienwohnungen registriert werden. Außerdem muss bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum die Wohnraumschutznummer angegeben werden.

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Verwaltung jüngst, dass in Eimsbüttel 1159 Wohnungen als Ferienwohnungen registriert sind. Außerdem hatten 15 Anbieter*innen mehr als eine Ferienwohnung registriert.
Diese Zahlen sollten der Bezirksversammlung regelmäßig vorgelegt werden, um einen großräumigen Entzug der Ferienwohnungen vom Wohnungsmarkt erkennen zu können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dem Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung zum Thema Ferienwohnungen einen Bericht zu erstatten.

Der Bericht soll die Anzahl der in ganz Eimsbüttel registrierten Ferienwohnungen und die jeweilige Aufschlüsselung nach Postleitzahlen umfassen.

Weiter soll der Bericht einen Überblick über die Anzahl der Anbieterinnen und Anbieter die jeweils eine oder mehrere Ferienwohnungen und die Art der Wohnraumschutznummer enthalten.

Ferner soll berichtet werden, ob festgestellt wurde, dass Ferienwohnungen ohne Registrierung angeboten oder beworben worden sind, wie viele Bußgeldverfahren nach der einschlägigen Nummern des § 15 Abs. 2 HmbWoSchG eingeleitet wurden und wie der Ausgang dieser Bußgeldverfahren war.

Der besagte Bericht, zunächst über die gesamte Zeit seit der Änderung des Wohnraumschutzgesetzes bis einschließlich Dezember 2019 soll noch in Q2 erfolgen.

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