Bürgerhäuser in Bergedorf auskömmlich finanzieren – soziale Infrastruktur dauerhaft sichern
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7
Antrag
der BAbg. Wegner, Emrich, Pelch, Froh und Fraktion der CDU
Die Bürgerhäuser in Bergedorf sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der sozialen und demokratischen Infrastruktur des Bezirks. Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Belastungen sowie gesellschaftlicher Veränderungen und Unsicherheiten kommt diesen Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Diese reicht dabei weit über die reine Bereitstellung von Räumlichkeiten hinaus. Bürgerhäuser schaffen als Orte der Begegnung niedrigschwellige Angebote, stärken Nachbarschaften und ermöglichen soziale Teilhabe unmittelbar vor Ort im Quartier. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Bergedorfer Stadtteilen. Hier finden Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund Möglichkeiten zur Begegnung und Beteiligung. Vereine, Initiativen, Seniorengruppen, Kultur, Beratungs- und Bildungsangebote sowie ehrenamtlich Engagierte finden dort Räume und Unterstützung für ihre Arbeit. Bürgerhäuser erfüllen eine wichtige öffentliche Aufgabe.
Gleichzeitig stehen diese Einrichtungen zunehmend unter finanziellem Druck. Die Kosten für Personal, Energie, Mieten, Reinigung und Bewirtschaftung sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich gestiegen.
Wenn die öffentliche Förderung mit dieser Kostenentwicklung nicht Schritt hält, wird dies zwangsläufig zu Einsparungen bei Angeboten, Öffnungszeiten und Personal oder zu einer stärkeren Belastung der Träger führen. Eine solche Entwicklung ist angesichts der Bedeutung der Bürgerhäuser für Bergedorf aus Sicht der CDU-Fraktion nicht hinnehmbar und wird seit Jahren kontinuierlich von uns kritisiert.
Der aktuelle Haushaltsplanentwurf des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Haushaltsjahre 2027/28 sieht im Einzelplan 1.7, trotz einem überdurchschnittlichen Anteil an Eigen- und Drittmitteln der Bürgerhäuser, keine vollumfängliche kostendeckende Finanzierung der Bergedorfer Bürgerhäuser vor. Eine nur anteilige Finanzierung ist für Einrichtungen, deren Arbeit dauerhaft benötigt wird, nicht nachhaltig. Dauerhafte Aufgaben müssen auch dauerhaft finanziert werden und benötigen eine ausreichende, dauerhafte institutionelle und strukturelle Finanzierung. Es kann keine Lösung sein, strukturelle Finanzierungslücken beispielsweise durch immer neue befristete Projekte, Sonderprogramme oder ehrenamtliches Engagement zu kompensieren. Es kann konkret im Bezirk Bergedorf keine Dauerlösung sein, dass die jährliche Finanzierungslücke von rund 500 Tsd. Euro p.a. zum Erhalt der Bürgerhäuser aufgrund nicht auskömmlicher Mittel des Senats der FHH jedes Jahr erneut aus politischen Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung geschlossen werden muss – und zwar in einem Umfang von knapp 40 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel des Quartiersfonds. Diese Mittel fehlen insbesondere für die Unterstützung neuer Projekte im Bezirk, die durch diesen erzwungenen Mitteleinsatz im Bereich der Bürgerhäuser fast unmöglich werden. Da die Politik in Bergedorf die Bürgerhäuser aber nicht „im Regen stehen lassen“ will, gehen wir gemeinsam diesen schmerzhaften Weg.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die Bürgerhäuser im Bezirk auf eine verlässliche, bedarfsgerechte und langfristige finanzielle Grundlage zu stellen. Noch ist der Haushalt der FHH für die Jahre 2027/28 nicht beschlossen und eine Einflussnahme daher jetzt noch möglich. Eine auskömmliche Finanzierung ist eine Investition in die Menschen und Quartiere Bergedorfs und damit in den sozialen Zusammenhalt unseres Bezirks.
Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert die Bezirksamtsleiterin auf, sich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen,
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