22-0330

Mittel für die Förderfonds Bezirke absichern

Antrag

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.6

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Wegner, Woller, Bentin, Froh und Fraktion der CDU

Die bezirklichen konsumtiven und investiven Finanzmittel der Politik aus dem Förderfonds Bezirke sind ein wichtiges Unterstützungsinstrument nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für viele wichtige Institutionen und Projekte im Bezirk. Aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre sowie der stark gestiegenen Energie- und Personalkosten erhöhte sich der Finanzierungsbedarf der Anträge, die verhältnismäßig aus den begrenzten Mitteln leider nur noch in deutlich geringerem Umfang unterstützt werdennnen. Hinzu kommt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel u. a. an die Anzahl der genehmigten Bauanträge gekoppelt sind. Die Bauanträge sind allerdings aufgrund der gestiegenen Baukosten deutlich zurückgegangen. Der Einfluss auf die Anzahl der Baugenehmigungen im Bezirk ist durch die Bezirksversammlung Bergedorf nur in geringem Umfang, z.B. durch Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. höhere Bebauung in Bebauungsplänen, beeinflussbar.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat hierauf zumindest mit der Erhöhung der Förderung pro genehmigtem Bauantrag für Wohnungen auf 350 Euro reagiert und ausnahmsweise den Bezirken im Jahr 2024, trotz Nicht-Erfüllung der Zielzahlen des Jahres 2023, die maximalerderung ausgezahlt. Die Krise in der Baubranche ist im letzten Jahr allerdings nicht abgeklungen. So konnten die Bezirke auch im letzten Jahr ihre Zielzahlen überwiegend nicht erreichen. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzierung der bezirklichen Finanzmittel der Politik über diesen Weg nicht mehr folgerichtigerscheint.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Finanzbehörde werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten,

  1. als kurzfristige Maßnahme die Mittel des Förderfonds Bezirke (konsumtiv und investiv) auch bei Nicht-Erreichen der Zielzahlen erneut in voller Höhe bereitzustellen, und
  1. zusammen mit der Hamburgischen Bürgerschaft, den Bezirksämtern sowie den Bezirksversammlungen eine Arbeitsgruppe o. ä. einzurichten, um gemeinsam ein langfristig tragbareres Verfahren für die Bereitstellung der Mittel der Förderfonds Bezirke zu erarbeiten. Hierbei sind sowohl die erhöhten Bedarfe als auch der tatsächliche Einfluss der Bezirksversammlungen auf die Zielzahlen zu berücksichtigen.
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Hamburg

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