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Stellungnahme Bezirksamt Bergedorf - Schlüsselentwicklung Rahmenzuweisung Seniorenarbeit, Haushaltsplanentwurf 2021/ 2022

Beschlussvorlage

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05.11.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt Bergedorf beabsichtigt gegenüber der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Stellungnahme im Rahmen der Voranmeldungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 abzugeben:

 

„Das Bezirksamt Bergedorf ist mit dem Vorschlag der Schlüsselentwicklung für die Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ des Haushaltsplanentwurfs 2021/2022 einverstanden.

 

Grundtzlich schlägt das Bezirksamt Bergedorf die Erhöhung der Rahmenzuweisung vor:

 

Seniorentreffs (STreffs) benötigen in der Zukunft hauptamtliche und professionelle Seniorentreffleitungen, die auf neue Herausforderungen Antworten finden müssen:

  • Inklusion von behinderten Seniorinnen und Senioren
  • Einbindung von Pflege betroffener Seniorinnen und Senioren
  • Aufgreifen der Thematik Demenz
  • Migrantinnen und Migranten
  • Diverse Identitäten, auch sexueller Ausrichtung
  • Generationenübergreifende und interkulturelle Angebote
  • Vermeidung von Einsamkeit
  • Bildung von Netzwerken
  • Öffnung und Weiterentwicklung hin zu Quartierszentren

 

Die bestehenden Seniorentreffs im Bezirk Bergedorf werden überwiegend von der Arbeit freiwillig Engagierter getragen. Sie sind dabei selbst im Seniorenalter und werden in den kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bislang rein ehrenamtlichen Strukturen werden den Herausforderungen der Zukunft in dieser Form nicht mehr gerecht werden können.

 

Seniorentreffs bieten sich aufgrund ihrer räumlichen Infrastruktur als Kompetenzzentrum für eine altengerechte Quartiersentwicklung geradezu an. Da es auf dem Weg dahin eine Reihe von strukturellen Widerständen und systembedingten Barrieren gibt, die eine Neuausrichtung erschweren, bedarf es einer professionellen Aufstellung.

 

r die Sicherung der STreffs sowie zur inhaltlichen und fachlichen Weiterentwicklung, der Öffnung zum jeweiligen Quartier bedarf es also gut ausgebildeter hauptamtlicher Fachkräfte. Diese zu finanzieren lässt der Umfang der Rahmenzuweisung derzeit jedoch nicht zu.

 

Daher werden die folgenden Mehrbedarfer die Haushaltsjahre 2021 sowie 2022 angemeldet.

Ausgangslage:

 

Laut der aktuell bestehenden Rahmenzuweisung stehen dem Bezirk Bergedorf Mittel in Höhe von 187.000,- € pro Jahr zur Verfügung. Jährlich werden voraussichtlich rund 49.000,- € für die Mieten und Betriebskosten von drei Seniorentreffs und rd. 11.000,- € für die Aufwandsentschädigungen/Budget des Seniorenbeirats aufgewandt. Dazu kommen die Förderung der Arbeit der Seniorendelegiertenversammlung sowie die Förderung der Pflegekonferenz, zusammen 1.000,- €.

 

Rd. 126.000,- € verbleiben somit für die Förderung der „Offenen Seniorenarbeit“. Mit diesen 126.000,- € fördert das Bezirksamt Bergedorf in den Jahren 2021 sowie 2022 voraussichtlich die Arbeit von drei Seniorentreffs, ein Soziales Zentrum (inkl. Miete- und Betriebskosten eines Seniorentreffs) in Höhe von 73.500,- € p.a. Darüber wird die Arbeit von zehn Seniorenrunden und zwei Besuchsdiensten gefördert. Dies bedeutet eine Summe von über 27.577,- € p.a.

Mit den restlichen 24.923,- € werden Projekte initiiert, die die Seniorenarbeit im Bezirk innovativ weiterentwickeln, Netzwerke für die Seniorenarbeit stärken sowie die Ziele aus dem Demographiekonzept und dem Integrationskonzept der FHH erreichen sollen. Die Bedarfe sind jedoch weitaus höher als die zur Verfügung stehenden Mittel. Dies ist umso gravierender, als der Bevölkerungszuwachs dabei noch nicht einmal hinreichend abgebildet ist.

 

Dies bedeutet konkret für 2021 sowie 2022 die angestrebte Förderung folgender Vorhaben bzw. die Befriedigung folgender Bedarfe:

 

  • Zukünftige Ausrichtung der STreff- Leitungsstrukturen auf hauptamtliche Kräfte.

Das Bezirksamt schlägt als Personalkostenwert je eine halbe Stelle E9 pro STreff vor.

 

  • Ausrichtung des AWO-STreff im künftigen KörberHaus. Der STreff benötigt eine neue, gesonderte finanzielle Ausrichtung über die Förderung gemäß der Globalrichtlinie/ Förderrichtlinie bezogen auf die Miet- und Betriebswirtschaftskosten. Das KörberHaus lässt sich in seiner Bedeutung mindestens mit dem Hamburg-Haus im Bezirk Eimsbüttel vergleichen. Durch seine inhaltliche Ausgestaltung in Hinblick auf die Kooperation mit der Körber Stiftung und der Bücherhalle ist seine Wirkung eher als noch bedeutender einzustufen. Nicht nur der Seniorentreff der AWO wird von dieser Entwicklung profitieren.

 

Da die Planungen und der Bau des Hauses noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich hier noch kein abschließender Betrag festlegen, derzeit belaufen sich mtl. Bewirtschaftungskosten auf rund 5.000,- € monatlich, mithin 60.000,- € p.a. Dies übersteigt schon heute die in der Rahmenzuweisung zur Verfügung stehenden Mittel und muss durch bezirkliche Mittel aufgestockt werden.

 

  • Verstetigung eines im Aufbau befindlichen Engagements der quartiersorientierten Weiterentwicklung in Lohbrügge, Seniorentreff am Kurt-Adams-Platz (KAP). Finanzierung im Aufbau aus der Förderrichtlinie „Quartiersorientierte Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit“, voraussichtlicher Beginn noch in 2019.

 

Hierfür werden 5.000,- € (Verfügungsfonds zur Förderung lokaler Mikroprojekte sowie Geschäftsführung des Netzwerkes) benötigt. Das Seniorennetzwerk wird den Sozialraum Lohbrügge durch Kooperationen mit Schulen, Kitas, anderen (S)Treffs, migrantischen Organisationen und dem haus brügge stärken.

Es erfolgt ein Einbindung der Bürger vor Ort in Planung und Gestaltung sowie der Entwicklung von Begleit- und Besuchsdiensten. Um dieses Engagement aufrecht zu erhalten bedarf es einer Geschäftsführung, die zu Treffen einlädt, Veranstaltungen organisiert und das Budget des Netzwerkes verwaltet. Mit dem Budget von 5.000,- € soll die Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsame Vorhaben sowie innovative lokale Projekte niedrigschwellig zu fördern.

 

  • Ausgehend von diesem Pilotprojekt soll dann perspektivisch eine Ausweitung auf die übrigen zehn Sozialräume mit den gleichen Zielsetzungen erfolgen: Jeweils ein Verfügungsfonds je Sozialraum = 50.000,- €

 

  • Förderung eines bezirklichen Seniorenbegleitdienstes in Höhe von 55.000,- € für die 11 Sozialräume, je einer pro Quartier mit einem analogen Bedarf an Organisation.

Das Bezirksamt sieht den Bedarf aufwachsen. Es böte sich an, im Rahmen der RISE-Gebiete bzw. quartiersorientieren Entwicklung entsprechende Pilotprojekte zu starten und dann in allen Sozialräumen aufwachsend und korrespondierend mit den beiden bereits bestehenden Besuchsdiensten zu etablieren. Es wird davon ausgegangen, dass Seniorenbeirat, Bezirkspolitik und weitere beteiligte Akteuren derartige Projekte unterstützen werden.

Ein solches Grundsatz-Projekt könnte helfen, Seniorinnen und Senioren besser aus der Isolation zu holen, die bisher durch bestehende Angebote nicht erreicht werden. Dabei könnten neue Wege in der offenen Seniorenarbeit entstehen.

 

  • Sowohl im Demographiekonzept als auch dem Integrationskonzept der FHH wird das Thema Vielfalt ausdrücklich erwähnt. Hierfür wurden aber bislang keine expliziten Mittel bereitgestellt. Dies ist allerdings notwendig, will man STreffleitungen sowie Besucherinnen und Besucher an diese neuen Konzepte heranführen. Die bestehende Rahmenzuweisung reicht für diese Aufgabe nicht aus. Mit einem zusätzlichen Betrag von 11.000,- € ließen sich in den Sozialräumen für die Zielgruppen gute Anreize schaffen. Bei geschickter Verknüpfung mit anderen Personengruppen oder Projekten anderer Zielgruppen ließen sich zudem noch zusätzliche wertvolle Erfahrungen für die Betroffenen ermöglichen. Auch das Thema Demenz muss hier unbedingt Berücksichtigung finden.

 

  • Bisher wurden im Bezirks Bergedorf vereinzelt Miet- und Betriebskosten für Seniorenrunden gefördert. Die Anträge der Träger zeigen aufwachsend, dass hier eine finanzielle Unterstützung zusätzlich erforderlich ist. Die Globalrichtlinie lässt eine entsprechende Förderung zu. Eine solche Förderung geht jedoch zu Lasten der ohnehin sehr knappen Mittel, die für die „offene Seniorenarbeit“ zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt Bergedorf rechnet für die Jahre 2021 sowie 2022 mit einem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 3.000,- € p.a.

 

  • Die in den Jahren 2019 und 2020 den Seniorentreffs außerhalb der Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellten 2.000,- € je Seniorentreff sollten aus Sicht des Bezirksamtes Bergedorf verstetigt werden. Die Begründungen für deren Gewährung gelten fort. Sie sind ein wichtiges Instrument, die Arbeit der zahlreichen, hochbetagten ehrenamtlichen Seniorentreffleitungen zu erleichtern und mögliche Anreize für die Gewinnung dringend benötigter, neuer Ehrenamtlicher zu schaffen. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von derzeit 6.000,- € p.a.

 

  • Um den Anforderungen an die Neubau- und RISE-Gebiete wie beispielsweise Stuhlrohrquartier, Bergedorf-West oder auch das in Planung befindliche Gebiet Oberbillwerder, aber auch den alt eingesessenen Gebieten wie den Vier- und Marschlanden verantwortungsbewusst gerecht zu werden, besteht mit der Rahmenzuweisung kein nennenswerter Spielraum. Die Einwohnerzahl Bergedorfs und damit auch die Gruppe der älteren Menschen wachsen in allen Gebieten stetig auf. Es wird nötig sein, zusätzliche Angebote zu schaffen, hierzu bedarf es zusätzlicher Mittel. Auch hierbei wären hauptamtliche Fachkräfte mit einzubeziehen. Dies sollte die BGV bei den Bemühungen um den Haushalt 2021/2022 berücksichtigen.

Die obigen Ausführungen würden für die offene Seniorenarbeit für den Bezirk Bergedorf zu den bereits geförderten Angeboten den folgenden zusätzlichen jährlichen Bedarf ergeben:

 

  • Erhöhung Bedarf AWO-STreff  60.000,- €

ggf. anteilig zur Rahmenzuweisung

  • Seniorennetzwerk KAP-Verstetigung  5.000,- €
  • Seniorennetzwerke pro Sozialraum, Fortführung  50.000,- €
  • Seniorenbegleitdienste  55.000,- €
  • Thema Vielfalt/ Demenz  11.000,- €
  • Miet- und Betriebskosten Seniorenrunden  3.000,- €
  • Erhöhung der Rahmenzuweisung zur

Finanzierung hauptamtlicher Fachkräfte (FK),

je halbe Stelle E9 =31.034,50 €

=> z.Z. 3 STreffs insgesamt  93.103,50 €

  • Fortschreibung 2.000,- Euro je Seniorentreff,

derzeit sind es drei STreffs á 2.000,- € p.a.  6.000,- €

  • Zusätzliche Angebote in den neuen Quartieren,

sowie Vier, und Marschlande ohne zusätzliche FK  30.000,- €

 

zzgl. 3 FK für bis zu drei neuen STreffs:  93.103,50 €

 

Ohne Finanzierung hauptamtl. FK / STreffs:                                                       220.000,- €

 

Mit. drei x ½ Stelle E9 für die drei bestehenden Streffs                       313.103,50 €

 

Zzgl. weiterer drei hauptamtliche FK für bis zu drei zusätzlichen STreffs  406.207,- €

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Bergedorf sich der vorstehenden Stellungnahme der Bezirksamtes Bergedorf anzuschließen und eine gleichlautenden Stellungnahme gegenüber der Fachbehörde abzugeben.

 

Anhänge

keine