Bergedorfer Konsens zur U-Bahn-Anbindung
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.1
Antrag
der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion
der BAbg. Emrich, Froh und CDU-Fraktion
Der Hamburger Senat setzt beim Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) insbesondere auf den Schienenverkehr und dabei auf den Ausbau des U-Bahn-Netzes. Dies entlastet den ohnehin knappen Straßenraum, führt zu keiner weiteren nennenswerten Versiegelung kostbarer Flächen und bietet auch perspektivisch die Möglichkeit zu Kapazitätsausweitungen.
In seiner „ÖPNV-Strategie Hamburg 2030: Bahn frei für den langfristigen Schienenverkehrsausbau“ hat der Senat 2014 die Potentiale für einen Ausbau des U-Bahn-Netzes aufgezeigt. Vorrang hatten damals die neue U5 und die Verlängerung der U4 zur Horner Geest, für die Machbarkeitsuntersuchungen beauftragt wurden. Beide Projekte sind inzwischen auf den Weg gebracht. Als weitere „Strecken mit langfristig hohen Nachfragepotenzialen“ werden die U4 nach Wilhelmsburg/Kirchdorf und die Verlängerung der U2 nach Lohbrügge und Bergedorf ausgemacht. Als Vorteil der U-Bahn-Verlängerung nach Lohbrügge wird u.a. die Entlastung des Busnetzes, insbesondere der Linie 12 angeführt. Die Konzeptstudie der Hamburger Hochbahn identifizierte dabei als Standorte für die U-Bahn-Haltestellen das Nahversorgungszentrum Boberg, das Nahversorgungszentrum Mendelstraße, den Bereich Korachstraße/Perelsstraße, das Nahversorgungszentrum Binnenfeldredder, den Lohbrügger Markt und den Bahnhof Bergedorf.
Im Oktober 2020 hatte die Bezirksversammlung mit dem Antrag 21-0593 den zeitnahen Anschluss von Lohbrügge und Bergedorf an das U-Bahn-Netz gefordert. In der Antwort der Verkehrsbehörde (21-0593.1) hieß es: „Unabhängig von einer konkreten derzeitigen Befassung wird die Maßnahme im Prozess der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung in einem Zukunftsszenario 2035+ betrachtet und hierüber nochmals bzgl. der potentiellen Wirkung auf die Mobilitätswende und die Realisierungsperspektive eingeschätzt.“
Inzwischen sind Bergedorf und Lohbrügge weiter gewachsen und werden das auch in Zukunft tun. Das wirkt sich schon jetzt auf die Auslastung der S-Bahn-Linie aus, die mit weiterem Wohnungsbau im Bezirk noch zunehmen wird. Eine U-Bahn-Verlängerung nach Lohbrügge würde hier für Entlastung und eine Entzerrung der Verkehre führen. Angesichts der langen Planungs- und Realisierungsdauer für U-Bahn-Projekte müssen die Planungen aber jetzt schon aufgenommen werden, damit das von der Behörde zitierte „Zukunftsszenario 2035+“ in den 2030er oder 2040er Jahren zumindest mit der relativ kurzen Strecke bis zum EKZ Binnenfeldredder umgesetzt werden kann.
Die sinnvolle Einführung des 49-Euro-Tickets hat die Nutzung des ÖPNV in Hamburg noch einmal erhöht und die Fahrgastzahlen des VHH auf Rekordhöhe schnellen lassen. Gerade für die Randbezirke ist das ein wichtiger Antrieb für die Mobilitätswende. Das Angebot muss dann aber auch entsprechend attraktiv sein. Das ist mit überfüllten S-Bahn-Zügen aber nicht der Fall und mahnt beim U-Bahn-Anschluss noch einmal zur Eile.
Der weiter fortschreitende Wohnungsbau in Lohbrügge und Bergedorf ist ein weiterer Grund, die Planungen nun auf den Weg zu bringen, besteht doch die Gefahr, dass durch weitere Nachverdichtungen potentielle Flächen für Haltestellen bebaut werden.
Das Projekt der U-Bahn-Verlängerung nach Lohbrügge und perspektivisch Bergedorf könnte auch für die schleswig-holsteinischen Nachbargemeinden interessant sein, böte sich damit doch auch die Möglichkeit, z.B. Glinde an das U-Bahn-Netz anzuschließen.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Behörde auf, die Planungen für eine U-Bahn-Verlängerung nach Lohbrügge und Bergedorf aufzunehmen. Als erster Schritt soll dafür eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt werden. Zugleich soll mit den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein geprüft werden, ob und ggf. in welcher Form dort ein Interesse an einer U-Bahn-Anbindung besteht.
2. Die Bezirksversammlung fordert die Bezirksamtsleiterin auf, sich gegenüber dem Senat nachdrücklich für den U-Bahn-Anschluss Bergedorfs einzusetzen.
3. Die Bezirksamtsleiterin berichtet der Bezirksversammlung bis spätestens Mai 2025 über die Ergebnisse ihrer Bemühungen.
4. In den Ausschuss Verkehr und Inneres werden Referentinnen und Referenten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Hochbahn geladen, um die Situation und Möglichkeiten des U-Bahn-Anschlusses Bergedorfs darzustellen.
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