Große Anfrage
des BAbg. Detmer und Fraktion der GRÜNEN
In der Sitzung der Bezirksversammlung am 24.02.2022 wurde der Antrag Beleuchtung Neuallermöher Querweg (Drucksachen-Nr.: 21-1267) mit Mehrheit beschlossen.
Die BUKEA äußerte sich in einer ersten Stellungnahme zunächst zurückhaltend zu dem Beschluss, da sie als zuständige Fachbehörde die weitere Installation sorgfältig prüfen wollte. Im Ausschuss für Verkehr und Inneres am 08.12.2026 legte sie uns dann eine Mitteilung vor (Drucksachen-Nr.: 22-0573), in der sie ihre Position nach erneuter Prüfung anpasste und nun für den mehrheitlich beschlossenen Abschnitt des Neuallermöher Querwegs eine Beleuchtung ermöglicht.
Nach weiteren Recherchen hat sich herausgestellt, dass das Bezirksamt die Beleuchtung direkt bei der HHVA (Hamburg Verkehrsanlagen GmbH) beauftragen kann. Seit Dezember letzten Jahres ist von Seiten des Amtes jedoch ohne erkennbaren Grund nichts unternommen worden.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Zusage, dass der Allermöher Querweg eine Beleuchtung erhalten soll, teilte die BUKEA im Dezember 2025 mit (s. Anl.). Sie ging damals davon aus, dass in 2026 Mittel für die Beleuchtung von Grünanlagen zur Verfügung stehen.
Auf Nachfrage teilte die BUKEA nun mit, dass der BUKEA in 2026 keine Mittel zur Verfügung stehen. Sollten in 2027ff Mittel zur Verfügung stehen, dann wird diese Maßnahme prioritär behandelt.
Die BUKEA beauftragt die HHVA zur Beleuchtung von Grünanlagen. Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeiten.
Siehe 1.
Siehe Vorbemerkung.
Da es noch keine konkrete Planung der Beleuchtung gibt, steht die Anzahl der Leuchten noch nicht fest.
Aus allen Bezirken, automatisch nach inhaltlicher Nähe gefunden. Sie können dasselbe Anliegen betreffen oder nur ein ähnliches Thema.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.