Beleuchtung Neuallermöher Querweg
Letzte Beratung: 08.12.2025 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 5
In der Sitzung der Bezirksversammlung am 24.02.2022 wurde mit der Drucksache 21-1267 beschlossen,
Die Bezirksamtsleiterin möge veranlassen,
Zum Beschluss wurde dem Bezirksamt von der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) folgende Stellungnahme übermittelt:
Da es sich hier um einen Wegelückenschluss handelt und das Wohngebiet nachweislich der Nachtaufnahmen schon stark beleuchtet ist, ist diese Stelle für den Artenschutz wenig relevant.
Im Umfeld der Parkanlage – inkl. Gewässer – liegen keine Schutzgebiete, geschützten Biotope o.ä.. Auch im Artenkataster sind keine besonders schützenswerte Arten verzeichnet, insbesondere keine lichtempfindlichen Arten.
Da es sich zudem nur um ein kurze Wegstrecke handelt, die im weiteren Verlauf bereits beleuchtet ist unddavon auszugehen ist, dass die Wegealternative nicht angenommen wird, stimmt die BUKEA hier einer Beleuchtung als Ausnahme zu.
Grundsätzlich gilt weiterhin die Regel, dass es im öffentlichen Grün keine Beleuchtungen geben soll. Grünanlagen sind Ruheräume für Menschen und Tiere und sollen dies auch bleiben.
Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres nimmt Kenntnis.
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