Beleuchtung Rückhaltebecken und Schulweg zum Gymnasium Osterbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3837)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Beleuchtung wie in der Eingabe Drs. 21-3616
vorgeschlagen möglich ist und welche der Varianten einen geringeren Eingriff und ein besseres
Kosten-Nutzen-Verhältnis bedeutet.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Grünflächen werden in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in Bereichen gemacht, die hoch frequentierte Wege zu Schulen oder Haltepunkte des Öffentlichen Personennahverkehrs darstellen und bei denen ein Umweg über beleuchtete Straßen nicht möglich oder unzumutbar wäre.
Die Entscheidung über die ausnahmsweise Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Beleuchtung auf Wegen in Grün- und Erholungsanlagen wird von der BUKEA jährlich im Einzelfall getroffen und von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. den Hamburger Verkehrsanlagen nach Lage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt.
Grundlage der Entscheidung sind die Prioritätenlisten aller hamburgischen Bezirksämter, die im jeweiligen Bezirksamt jährlich aufgestellt und bei der BUKEA eingereicht werden. Bei der Prüfung werden auch Alternativen zur gewünschten Wegeführung mit betrachtet und in die Entscheidung eingebunden.
Die BUKEA empfiehlt, die in der Eingabe genannten Grünverbindungen zunächst in die im Bezirksamt Wandsbek geführte Prioritätenliste aufnehmen zu lassen.
Das nächste Anmelde-/ und Prüfverfahren findet im April 2022 statt. Die BUKEA wird diese Verbindungsstrecken dann gemäß der Kriterien prüfen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n