22-0976

Bedarfsgerechte kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf sichern: regionale Fehlverteilung beheben, Jugendpsychiatrischen Dienst entlasten und Prävention dauerhaft stärken

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.6

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Zaum, Bentin und Fraktion der CDU

Aus der Stellungnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration sowie des Bezirksamts Bergedorf zur Drucksache 22-0893.01 ergibt sich, dass die kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf nicht bedarfsgerecht verteilt ist.

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) behandelt Hamburg als einheitlichen Planungsbereich. Dadurch werden auf Bezirks- oder Stadtteilebene keine eigenen Versorgungsgrade ausgewiesen. Hinzu kommt, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht als eigenständige Fachgruppe berücksichtigt, sondern der Gesamtgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zugerechnet werden. Regionale Versorgungslücken werden so nur unzureichend sichtbar.

Zum Stichtag 01.01.2026 sind im Bezirk Bergedorf 26 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit zusammen 13,25 Vollzeitäquivalenten (VZA) tätig [cite: 6]. Von diesen 26 Therapeuten (10,25 VZA) haben 21 ihren Praxissitz im Stadtteil Bergedorf-Zentrum. Demgegenüber stehen in den einwohnerstarken und wachsenden Stadtteilen Lohbrügge (3 Therapeuten / 2,0 VZA) und Neuallermöhe (2 Therapeuten / 1,0 VZA) lediglich 5 Praxissitze [cite: 6]. In den gesamten Vier- und Marschlanden (Altengamme, Curslack, Kirchwerder, Neuengamme, Ochsenwerder, Moorfleet, Reitbrook, Spadenland,Tatenberg sowie Allermöhe und Billwerder) existiert bei 24.549 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kein einziger KJP-Sitz (0,00 VZA).

Tabelle: Regionale Verteilung der Praxissitze Stichtag 01.01.2026 (Drs. 22-893.1)

Stadtteil /

Region

Einwohner

bis 17 J.
(31.12.2024)

KJP
(Kopfzahl)

Vollzeit-

äquivalente

(VZA)

Versorgungssituation

Bergedorf-Zentrum

6.648

21

10,25

Deutliche Konzentration der Praxissitze

Lohbrügge und

Neuallermöhe

11.954

5

3,00

Ausgeprägte Unterversorgung

Vier- und Marschlande sowie Landgebiet

5.947

0

0,00

Keine KJP-Sitze vorhanden

Gesamtbezirk

Bergedorf

24.549

26

13,25

Ungleiche Verteilung bei hohem Gesamtbedarf

Die ungleiche Verteilung der Praxissitze führt in vielen Stadtteilen zu langen Wartezeiten und geschlossenen Wartelisten. Familien, die keinen ambulanten Therapieplatz finden, weichen zunehmend auf bezirkliche öffentliche Dienste aus. Besonders der Jugendpsychiatrische Dienst (JPD) Bergedorf übernimmt dabei regelmäßig überbrückende, stabilisierende und entlastende Gespräche in Krisen- und Notfallsituationen.

Die Fallzahlen des JPD stiegen von 579 Fällen im Jahr 2023 auf 628 Fälle im Jahr 2024 und 759 Fälle im Jahr 2025. Bereits im ersten Halbjahr 2026 wurden 598 Fälle registriert. Gleichzeitig bestehen personelle Engpässe: Von 3,95 Soll-Stellen waren am 31.12.2024 nur 1,92 VZA und am 30.06.2026 nur 2,88 VZA besetzt.

Auch die Daten der Schuleingangsuntersuchungen zeigen Handlungsbedarf. Im Untersuchungsjahr 2024/25 wurden bei 22,2 % der untersuchten Bergedorfer Kinder Verhaltensauffälligkeiten festgestellt; der Hamburger Durchschnitt lag bei 19,1 %. Zudem berichten JPD und Schulärztlicher Dienst (SÄD) von einer deutlichen Zunahme abklärungswürdiger psychischer Auffälligkeiten und von Schulabsentismus bereits im Grundschulalter.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Kooperationsprojekt „DreiFürEins“ am ReBBZ Bergedorf besondere Bedeutung zu. Das Projekt bietet niedrigschwellige, multiprofessionelle Unterstützung an der Schnittstelle von Schule, Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ziel ist es, Kinder und Familien frühzeitig zu erreichen, bevor klinische Behandlungen erforderlich werden.

Derzeit wird „DreiFürEins“ über einen Selektivvertrag sowie anteilig durch die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und die Sozialbehörde bis zum 31. März 2027 befristet zwischenfinanziert. Die Entscheidung über eine dauerhafte Verstetigung steht nach Prüfung des Abschlussberichts durch den G-BA noch aus.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Sozialbehörde wird nach § 27 BezVG aufgefordert,
  1. gemeinsam mit der KVH zügig eine formale Sonderbedarfsprüfung für kinder- und jugendpsychotherapeutische Kassensitze in den versorgungsschwachen Bergedorfer Stadtteilen einzuleiten, insbesondere in Neuallermöhe, Lohbrügge sowie den Vier- und Marschlanden.
  2. sich auf Landes- und Bundesebene weiterhin für eine Reform der G-BA-Bedarfsplanungs-Richtlinie einzusetzen, damit bezirksbezogene Planungsräume und eine eigenständige Versorgungsgradberechnung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ermöglicht werden.
  3. bei anstehenden Bund-Länder-Reformen zur Notfall- und Primärversorgung darauf hinzuwirken, dass der direkte und bürokratiearme Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleibt.
  1. Die Sozialbehörde und die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) werden nach §27 BezVG aufgefordert, das Kooperationsprojekt „DreiFürEins“ am ReBBZ Bergedorf nach Prüfung des G-BA-Abschlussberichts dauerhaft finanziell und strukturell zu sichern und als festen Baustein der psychosozialen Prävention im Bezirk zu verankern.
  1. Das Bezirksamt Bergedorf wird aufgefordert,
  1. die vollständige Besetzung des Soll-Stellenplans im Jugendpsychiatrischen Dienst dauerhaft sicherzustellen und bestehende Vakanzen zügig nachzubesetzen.
  2. die Zusammenarbeit zwischen Schulärztlichem Dienst, JPD sowie den Grund- und Stadtteilschulen weiter zu vertiefen, um psychische Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und Schulabsentismus entgegenzuwirken.
  3. der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Monaten über die Ergebnisse der Gespräche, die aktualisierte Datenlage und mögliche Handlungsempfehlungen zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.