Bedarfsgerechte kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf sichern: regionale Fehlverteilung beheben, Jugendpsychiatrischen Dienst entlasten und Prävention dauerhaft stärken
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.6
Antrag
der BAbg. Zaum, Bentin und Fraktion der CDU
Aus der Stellungnahme der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration sowie des Bezirksamts Bergedorf zur Drucksache 22-0893.01 ergibt sich, dass die kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf nicht bedarfsgerecht verteilt ist.
Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) behandelt Hamburg als einheitlichen Planungsbereich. Dadurch werden auf Bezirks- oder Stadtteilebene keine eigenen Versorgungsgrade ausgewiesen. Hinzu kommt, dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht als eigenständige Fachgruppe berücksichtigt, sondern der Gesamtgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zugerechnet werden. Regionale Versorgungslücken werden so nur unzureichend sichtbar.
Zum Stichtag 01.01.2026 sind im Bezirk Bergedorf 26 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit zusammen 13,25 Vollzeitäquivalenten (VZA) tätig [cite: 6]. Von diesen 26 Therapeuten (10,25 VZA) haben 21 ihren Praxissitz im Stadtteil Bergedorf-Zentrum. Demgegenüber stehen in den einwohnerstarken und wachsenden Stadtteilen Lohbrügge (3 Therapeuten / 2,0 VZA) und Neuallermöhe (2 Therapeuten / 1,0 VZA) lediglich 5 Praxissitze [cite: 6]. In den gesamten Vier- und Marschlanden (Altengamme, Curslack, Kirchwerder, Neuengamme, Ochsenwerder, Moorfleet, Reitbrook, Spadenland,Tatenberg sowie Allermöhe und Billwerder) existiert bei 24.549 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kein einziger KJP-Sitz (0,00 VZA).
Tabelle: Regionale Verteilung der Praxissitze Stichtag 01.01.2026 (Drs. 22-893.1)
|
Stadtteil / Region |
Einwohner bis 17 J. |
KJP |
Vollzeit- äquivalente (VZA) |
Versorgungssituation |
Bergedorf-Zentrum |
6.648 |
21 |
10,25 |
Deutliche Konzentration der Praxissitze |
|
Lohbrügge und Neuallermöhe |
11.954 |
5 |
3,00 |
Ausgeprägte Unterversorgung |
Vier- und Marschlande sowie Landgebiet |
5.947 |
0 |
0,00 |
Keine KJP-Sitze vorhanden |
|
Gesamtbezirk Bergedorf |
24.549 |
26 |
13,25 |
Ungleiche Verteilung bei hohem Gesamtbedarf |
Die ungleiche Verteilung der Praxissitze führt in vielen Stadtteilen zu langen Wartezeiten und geschlossenen Wartelisten. Familien, die keinen ambulanten Therapieplatz finden, weichen zunehmend auf bezirkliche öffentliche Dienste aus. Besonders der Jugendpsychiatrische Dienst (JPD) Bergedorf übernimmt dabei regelmäßig überbrückende, stabilisierende und entlastende Gespräche in Krisen- und Notfallsituationen.
Die Fallzahlen des JPD stiegen von 579 Fällen im Jahr 2023 auf 628 Fälle im Jahr 2024 und 759 Fälle im Jahr 2025. Bereits im ersten Halbjahr 2026 wurden 598 Fälle registriert. Gleichzeitig bestehen personelle Engpässe: Von 3,95 Soll-Stellen waren am 31.12.2024 nur 1,92 VZA und am 30.06.2026 nur 2,88 VZA besetzt.
Auch die Daten der Schuleingangsuntersuchungen zeigen Handlungsbedarf. Im Untersuchungsjahr 2024/25 wurden bei 22,2 % der untersuchten Bergedorfer Kinder Verhaltensauffälligkeiten festgestellt; der Hamburger Durchschnitt lag bei 19,1 %. Zudem berichten JPD und Schulärztlicher Dienst (SÄD) von einer deutlichen Zunahme abklärungswürdiger psychischer Auffälligkeiten und von Schulabsentismus bereits im Grundschulalter.
Vor diesem Hintergrund kommt dem Kooperationsprojekt „DreiFürEins“ am ReBBZ Bergedorf besondere Bedeutung zu. Das Projekt bietet niedrigschwellige, multiprofessionelle Unterstützung an der Schnittstelle von Schule, Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ziel ist es, Kinder und Familien frühzeitig zu erreichen, bevor klinische Behandlungen erforderlich werden.
Derzeit wird „DreiFürEins“ über einen Selektivvertrag sowie anteilig durch die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und die Sozialbehörde bis zum 31. März 2027 befristet zwischenfinanziert. Die Entscheidung über eine dauerhafte Verstetigung steht nach Prüfung des Abschlussberichts durch den G-BA noch aus.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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