Wie steht es um die kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf?
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.10
Auskunftsersuchen
der BAbg. Zaum, Bentin, Eggebrecht und Fraktion der CDU
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein hohes Gut und ein Kernbaustein für die Zukunft unserer Gesellschaft. Seit Jahren wird jedoch ein besorgniserregender Anstieg an psychischen Belastungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Heranwachsenden verzeichnet. Für die betroffenen Familien bedeutet dies eine enorme emotionale und organisatorische Belastung. Umso schwerer wiegt es, dass die kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung im Bezirk Bergedorf offensichtlich massive Defizite aufweist.
Während im unmittelbaren Bergedorfer Zentrum eine Ballung von Praxen zu verzeichnen ist, herrscht in den stark wachsenden Zuzugsgebieten sowie in den weitläufigen, ländlich geprägten Vier- und Marschlanden eine eklatante Unterversorgung. Ein monatelanges Warten auf einen Therapieplatz ist für Familien in Krisensituationen unzumutbar. Eine funktionierende, wohnortnahe medizinische und therapeutische Infrastruktur muss auch an den Rändern unserer Stadt gewährleistet sein. Die starre Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung bildet den realen Bedarf durch den massiven Zuzug junger Familien im Bezirk Bergedorf schon lange nicht mehr ab.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde und das Bezirksamt Bergedorf:
Die Behörde für Gesundheit, Sozialesund Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), und unter Einbindung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt ergänzend Stellung:
Die Bedarfsplanung für die vertragspsychotherapeutische Versorgung erfolgt nach den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für die Arztgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die Freie und Hansestadt Hamburg als Ganzes ein einheitlicher Planungsbereich. Eine gesonderte Berechnung von Versorgungsgraden auf Ebene einzelner Bezirke ist in der Bedarfsplanung daher nicht vorgesehen. Der rechnerische Versorgungsgrad für Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutinnen und -psychotherapeuten wird deshalb ausschließlich für den gesamten Planungsbereich Hamburg ermittelt. Weiterhin bilden Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten keine eigene Fachgruppe und werden nicht mit eigenem Versorgungsgrad ausgewiesen sondern in der Fachgruppe der Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausgewiesen, siehe
Quelle: KVH
a) Jugendpsychiatrischen Dienst
b) Schulärztlichen Dienst
überbrücken müssen?
In beiden Diensten erleben wir eine Zunahme der Anfragen zu psychotherapeutischer Behandlung, oft verbunden mit sehr langen Wartezeiten. Diese Anfragen werden von betroffenen Familien, dem Umfeld, Schulen, Polizei und weiteren Dienststellen gestellt. In der Regel sind die Anfragen noch sehr undifferenziert und erfordern eine Abklärung hinsichtlich Therapienotwendigkeit und -methode.
Erkenntnisse zu den exakten Wartezeiten liegen uns nicht vor. Nach Diagnosestellung und Therapieindikation dauert es oft mehrere Monate bis zum Beginn der Therapie. Die Therapeuten haben lange Wartelisten. In einigen Fällen sind sogar die Wartelisten geschlossen, sodass es manche Patienten nicht einmal auf eine Warteliste eines örtlichen Therapeuten schaffen.
Personelle Ausstattung JPD:
Stichtag |
Stellen-Soll |
VZÄ-Ist |
31.12.2023 |
4,45 |
3,42 |
31.12.2024 |
3,95 |
1,92 |
31.12.2025 |
3,95 |
3,42 |
30.06.2026 |
3,95 |
2,88 |
Entwicklung der Fallzahlen
Fälle im JPD im Jahr
2023 579
2024 628
2025 759
2026 1. Halbjahr 598
Sowohl Schulärztlicher Dienst (SÄD) als auch Jugendpsychiatrischer Dienst (JPD) stellen keine Alternative für therapeutische Behandlungen dar. Es wird aber eine Verdichtung bei den Anfragen nach Therapie deutlich, da den Eltern teilweise sehr lange Wartezeiten in entsprechenden Zentren / Praxen mitgeteilt werden (siehe Antwort zu der Frage 3).
Aufgrund der bestehenden Defizite in der Versorgung werden im JPD Bergedorf praktisch täglich im Vorfeld zu möglichen psychotherapeutischen Interventionen stabilisierende und entlastende Gespräche für unsere Klientel durchgeführt. Im Rahmen der prioritären Kriseninterventionen ergeben sich diesbezüglich ebenfalls deutliche Notwendigkeiten, insbesondere wenn eine sofortige Einweisung nicht erfolgen muss, bedürfen diese Personen einer differenzierteren Abklärung des psychotherapeutischen Bedarfs und engeren Führung durch das Gesundheitsamt, da auch hier ein Therapieplatz oftmals nicht zeitnah gefunden werden kann.
Diese Vorgehensweisen steht im Einklang mit dem Präventionsauftrag des Gesundheitsamtes. Aufgrund der Fallzunahme und der Personalsituation sind unsere diesbezüglichen Möglichkeiten zunehmend eingeschränkt.
Das Angebot DreiFürEins, ein gemeinsames Angebot der für Bildung und Familie sowie der für Soziales zuständigen Behörden und beteiligter Krankenkassen, richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche, die erste Anzeichen psychischer Belastung zeigen, jedoch noch keinen Zugang zur klinischen Versorgung haben. Das bundesweit einzigartige Angebot verfolgt das Ziel, die gesunde Entwicklung sowie die Bildungs- und Teilhabechancen dieser jungen Menschen frühzeitig zu stärken. DreiFürEins setzt auf eine sektorenübergreifende, multiprofessionelle Kooperation zwischen Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie (KJPPP) sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Durch niedrigschwellige Unterstützungsangebote vor Ort in den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) Bergedorf, Wandsbek Süd, Altona West und Altona sollen Belastungen früh erkannt und passgenaue, kombinierte Hilfen bereitgestellt werden. So wird eine frühzeitige, koordinierte Förderung ermöglicht, bevor eine klinische Behandlung notwendig wird. Das Angebot DreiFürEins basiert auf einer Projektförderung durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für den Zeitraum 2021 bis 2024 und wird seit dem 1. Mai 2024 im Rahmen eines Selektivvertrags zwischenfinanziert.
Auf Grundlage der Projektevaluation entscheidet der G-BA über eine mögliche Verstetigung. Der Abschlussbericht liegt dem G-BA vor. Nach der Prüfung durch den G-BA wird der Abschlussbericht mit Ergebnissen der Evaluation veröffentlicht. Die Finanzierung der Kooperations- und Koordinierungskosten wird aktuell anteilig durch die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und die Sozialbehörde getragen. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
Die für Gesundheit zuständige Behörde setzt sich für eine kleinteiligere Bedarfsplanung ein. Die für Bedarfsplanung zuständige Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen hat bisher keine Bereitschaft gezeigt, eine kleinteiligere Bedarfsplanung vorzunehmen, siehe unter anderem Drs. 22/766 und 22/11049 der Hamburgischen Bürgerschaft. Der Austausch hierzu wird fortgeführt. Darüber hinaus ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Möglichkeit einer kleinteiligeren Bedarfsplanung vorgesehen. Eine Umsetzung steht noch aus. Die zuständige Behörde setzt sich auf Bundesebene hierfür wie auch insgesamt für die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und strukturelle Verbesserungen der Gesundheitsversorgung ein.
Der für die Gesundheit zuständigen Behörde liegen keine spezifischen Daten zu psychischen Auffälligkeiten, Verhaltensstörungen oder Schulabsentismus von Grundschulkindern vor. Stattdessen stehen Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen (SEU) zur Verfügung, die sich auf Kinder im Jahr vor der Einschulung in die 1. Klasse beziehen. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden unter anderem Hinweise auf Verhaltensauffälligkeiten erfasst.Beobachtete Verhaltensauffälligkeiten sind z.B. Kind ist unruhig, ängstlich oder unkooperativ. Diese gezeigten Eigenschaften liegen häufig in der für das Kind ungewohnten Untersuchungssituation begründet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil der untersuchten Kinder mit festgestellten Verhaltensauffälligkeiten im Bezirk Bergedorf sowie hamburgweit für die Untersuchungsjahre 2018/19 und 2024/25:
Tabelle 1: Anteil der Einschulungskinder mit Verhaltensauffälligkeiten bei der SEU
Jahr |
Bergedorf |
Hamburg |
2018/19 |
22,0% |
23,5% |
2024/25 |
22,2% |
19,1% |
Quelle: Daten der Bezirke, Aufarbeitung durch die GBE
Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen zeigen für den Bezirk Bergedorf zwischen 2018/19 und 2024/25 einen nahezu konstanten Anteil an Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten. In Hamburg ist im gleichen Zeitraum ein leichter Rückgang zu beobachten. Für Bergedorf ergeben sich dabei keine besonderen Auffälligkeiten; unter Berücksichtigung natürlicher Schwankungen liegen die Werte im Vergleich zum Hamburger Gesamtdurchschnitt im üblichen Bereich.
Es ist zu beachten, dass die im Rahmen der SEU festgestellten Verhaltensauffälligkeiten aufgrund der begrenzten Beobachtungsdauer und situativer Einflüsse lediglich als Hinweise zu verstehen sind. Für erforderliche weitergehende Diagnosen empfiehlt der Schulärztliche Dienst in das medizinisch/ therapeutische Regelversorgungssystem.
Es ist außerdem zu beachten, dass eine festgestellte Verhaltensauffälligkeit in aller Regel die Schulfähigkeit nicht beeinträchtigt: Im Untersuchungszeitraum 2024/25 haben im Bezirk Bergedorf 92,8% aller untersuchten Kinder nach erfolgter SEU eine Einschulungsempfehlung erhalten. Dieser Wert liegt etwas über dem hamburgweiten Durchschnitt von 91,2% aller in der SEU untersuchten Kinder mit Einschulungsempfehlung.
Es sind im SÄD bereits Meldungen zu Schulabsentismus im Grundschulalter eingegangen. Bei den SEU werden frühzeitig psychische Verhaltensauffälligkeiten gesehen und entsprechend an die Grundschulen weitergeleitet.
Im JPD ist eine starke Zunahme der Meldungen von abklärungswürdigen psychischen Auffälligkeiten durch Schulen oder durch Schule vermittelt zu verzeichnen.
Der SÄD ist in einem regelmäßigen Austausch mit den Schulen und empfängt regelhaft Meldungen aus den Schulen bei z. B. Absentismus, Entwicklungsverzögerungen und Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich und leitet ggf. an den JPD weiter.
Der JPD wird in Krisensituationen und bei gravierenden psychischen Auffälligkeiten von Schulen oder Eltern informiert und bietet Krisenintervention und führt eine erste Abklärung, ob psychische Auffälligkeiten weiterer Intervention bzw. therapeutischer Behandlung bedürfen durch. Diese differenziert Abklärungsprozess ist sehr zeitaufwändig und hat als Ziel, die Chronifizierung erster Symptome zu vermeiden sowie ggf. im Vorfeld von Psychotherapien effektive und zielgerichtete Maßnahmen einzusteuern.
Vorrangig werden die Eltern zum weiteren Vorgehen beraten. Einvernehmlich mit den Eltern können Schulen oder weitere Stellen, wie das Jugendamt in den Prozess eingebunden werden. Eine direkte Vermittlung findet nicht statt.
Hierzu liegen dem Gesundheitsamt keine Erkenntnisse vor.
Hierzu liegen dem Gesundheitsamt keine Erkenntnisse vor.
Die für Gesundheit zuständige Behörde teilt dazu mit, dass Hamburg im ambulanten medizinischen Bereich derzeit zu den gut versorgten Regionen Deutschlands gehört. Doch stehen auch hier die Zeichen auf eine künftig angespanntere Situation, so dass auch in Hamburg die bestehenden Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden müssen. Insofern wird eine Notwendigkeit für Reformen im ambulanten Bereich gesehen.
Noch bleibt abzuwarten, wie die angekündigte Reform des Bundesgesetzgebers aussehen soll und worauf sich die Praxen einstellen müssen. Im Raum stehen nebeneinander die Begriffe Primärarztmodell und Primärversorgungsmodell. Nicht ausreichend deutlich ist damit, ob die Versorgung tatsächlich wesentlich auf die ärztliche Sicht und Steuerung bezogen werden soll, oder ob entsprechend ausgestattete multiprofessionelle Praxismodelle angestrebt werden. Bezüglich solcher Praxismodelle hat Hamburg in den letzten Jahren positive Erfahrungen mit dem Modellprojekt der Lokalen Gesundheitszentren (LGZ) gesammelt, die der Senat seit 2020 fördert.
Im Übrigen weist die für Gesundheit zuständige Behörde darauf hin, dass im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Reform der Notfallversorgung die Bundesregierung beabsichtigt, künftig für die Vermittlung von Behandlungsterminen bei Fachärzt:innen eine Überweisung zu verlangen. Ausnahmen sollen nur gelten für Behandlungstermine bei Augen- und Frauenärzt:innen.
Der zuständigen KVH liegen keine Informationen zur wirtschaftlichen Situation von Praxen vor.
Hierzu liegen dem Gesundheitsamt keine Erkenntnisse vor.
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